+++ LG Berlin: Kommentare zu Renate Künast doch teilweise strafbar
+++ BMG: Entwurf für Verordnung über Gesundheits-Apps vorgelegt
+++ BMI: Vorerst keine Gesichtserkennung bei der Bundespolizei
+++ Länder einigen sich auf neuen Glücksspiel-Staatsvertrag
+++ Twitter entfernt Audience Insights
LG Berlin: Kommentare zu Renate Künast doch teilweise strafbar
Das Landgericht Berlin (LG) hat seine umstrittene Entscheidung aus dem vergangenen Jahr zu Kommentaren über die Politikerin Renate Künast teilweise abgeändert (Az. 27 AR 17/19). Künast war gegen insgesamt 22 Kommentare vorgegangen, in denen sie u.a. als „Schlampe” und „Drecks Fotze” bezeichnet worden war. Das LG sah im vergangenen Jahr in den Äußerungen jedoch keine strafbaren Beleidigungen. Begründung: Die Kommentare bezogen sich auf eine umstrittene Äußerung von Künast und hätten daher einen sachlichen Zusammenhang. Bei den Äußerungen von Künast handelte es sich jedoch teilweise um Falschzitate, wie das Gericht vergangene Woche feststellte. Daher seien die Äußerungen in Bezug auf die Falschzitate strafbare Beleidigungen.
Zur Pressemeldung des LG Berlin.
Die Hintergründe bei LTO.
BMG: Entwurf für Verordnung über Gesundheits-Apps vorgelegt
Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) hat einen Entwurf über eine Verordnung über Anforderungen an Gesundheits-Apps vorgelegt, deren Nutzung nach dem Digitale-Versorgung-Gesetz künftig ärztlich verordnet und von Krankenkassen erstattet werden können. Demnach dürfen personenbezogene Daten von solchen Apps nur zur „dauerhaften Gewährleistung der technischen Funktionsfähigkeit und der Nutzerfreundlichkeit der digitalen Gesundheitsanwendung” verwendet werden. Ein „umfassendes Tracking” oder eine Datennutzung zu Werbezwecken soll nicht zulässig sein. Zudem dürfen Daten nur innerhalb der EU oder einem Land mit angemessenem Datenschutzniveau verarbeitet werden.
Details bei Heise online.
BMI: Vorerst keine Gesichtserkennung bei der Bundespolizei
Die Bundespolizei soll künftig nicht berechtigt werden, Software zur Gesichtserkennung einzusetzen. Eine entsprechende Ermächtigung hat das Bundesinnenministerium (BMI) aus dem Entwurf für ein neues Bundespolizeigesetz gestrichen. Der Entwurf sah ursprünglich vor, dass die Bundespolizei an „sicherheitsrelevanten Orten” Software einsetzen dürfe, mit der Bildaufnahmen automatisch mit biometrischen Daten abgeglichen werden können. Ganz vom Tisch sind die Pläne aber nicht. Wie das BMI auf Twitter mitteilte, solle „im parlamentarischen Raum“ entschieden werden, wie weiter mit dem Thema umzugehen sei.
Details bei Heise online.
Länder einigen sich auf neuen Glücksspiel-Staatsvertrag
Vertreter der Bundesländer haben sich vergangene Woche auf einen neuen Glücksspiel-Staatsvertrag geeinigt. Demnach sollen Online-Glücksspiele weitgehend legalisiert werden. Allerdings sollen strenge Regelungen zum Spielerschutz vorgesehen werden, wie etwa monatliche Einzahlungslimits und eine Sperrdatei, mit der Spieler von Glücksspielen ausgeschlossen werden können. Auch automatisierte Frühwarnsysteme sollen suchtgefährdete Spieler schützen. Zudem soll es eine neue, bundesweite Aufsichtsbehörde für Online-Glücksspiele geben.
Weitere Details bei tagesschau.de.
Twitter entfernt Audience Insights
Twitter entfernt zum 30. Januar seine Funktion „Audience Insights”, über die Inhaber von Twitter Accounts statistische Daten über ihre Follower erhalten können. Ob dies aus datenschutzrechtlichen Gründen geschieht, ist unklar. Der Europäische Gerichtshof hatte in seiner Entscheidung zu Facebook Fanpages im Jahr 2018 entschieden, dass Seitenbetreiber aufgrund der „parametrierbaren” Statistiken, die Facebook zu Nutzern der Facebook-Seiten bereitstellt, gemeinsam mit Facebook für die Datenverarbeitung verantwortlich ist.
Meldung bei Social Media Today (Englisch).