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Wochenrückblick: Hate Speech, Whistleblowing, Deepfakes

+++ Twitter: Entfernung kerngleicher Äußerungen bei Persönlichkeitsrechtsverletzungen

+++ Whistleblowing-Gesetz beschlossen

+++ GFF: Vorschlag eines Digitalen Gewaltschutzgesetzes

+++ BVerfG zu Kohl-Protokollen

+++ Deepfake-Regeln in China

Whistleblowing-Gesetz beschlossen
Der Bundestag hat ein Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) beschlossen und mit einem Jahr Verspätung die EU-Richtlinie zum Schutz von Whistleblowern umgesetzt. Ziel sei ein besserer Schutz von Personen, die Hinweise auf Missstände in Unternehmen geben. Das Gesetz wird voraussichtlich im April 2023 in Kraft treten. Mit dem HinSchG will die Bundesregierung Whistleblowing in geregelte Bahnen lenken. Zwar sollen Personen besser vor Kündigung und Mobbing geschützt werden, wenn sie Hinweise auf Missstände in Unternehmen geben. Im Zentrum des HinSchg steht aber ein Meldesystem, das vorsieht, dass Hinweise zunächst einmal intern bearbeitet und nicht etwa an Medien gespielt werden sollen. Die Opposition kritisierte, dass ein deutscher Edward Snowden von dem Gesetz nicht geschützt werde, da Geheimdienste ausgenommen seien.
Zum Hintergrund bei heise.de.
Zur Nachricht bei haufe.de.

GFF: Vorschlag eines Digitalen Gewaltschutzgesetzes
Die Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) schlägt die Möglichkeit gerichtlicher Accountsperren vor, um ein effektives Mittel gegen Hass im Netz zu schaffen. Dafür soll in einem Digtalen Gewaltschutzgesetz eine neue Rechtsgrundlage für die Sperrung von verbal gewalttätigen Inhalten im Netz geschaffen werden, die ohne die Identifizierung der Personen hinter den Accounts auskommt. Dies sei laut einem von der GFF in Auftrag gegebenen Gutachten auch auch mit dem Digital Services Act der EU zu vereinbaren.
Zur Pressemitteilung der GFF.
Zur Nachricht bei lto.de.

BVerfG zu Kohl-Protokollen
Die Erbin des Altkanzlers hat keinen Anspruch auf eine ihm kurz vor seinem Tod zugesprochene Entschädigung von einer Mio. Euro. Das bestätigte das BVerfG. Vorausgegangen war ein langjähriger Streit um die Protokolle der Gespräche von Altkanzler Kohl mit Journalisten zur Erstellung seiner Memoiren. Dabei hatten die Instanzgerichte entschieden, dass Kohl Unterlassungs- und Entschädigungsansprüche gegen die Autoren und den Verlag eines nicht-autorisierten Vermächtnis-Buches zustünden. Den Geldentschädigungsanspruch könne seine Erbin aber nicht geltend machen. Der postmortale Schutz könne keine materiellrechtlichen Ansprüche gegen Private begründen.
Zur Nachricht bei lto.de.
Zur Nachricht bei der Zeit.

Deepfake-Regeln in China
In China dürfen ab kommenden Jahr künstlich erstellte und falsche, aber realistisch aussehende, Videos von Personen nicht ohne deren Einverständnis erstellt werden oder Inhalte transportieren, die dem nationalen Interesse der Volksrepublik widersprechen. Darunter falle alles, was den sozialistischen Werten zuwiderlaufe ebenso wie jede Form von „illegalen und schädlichen Informationen“ oder der Einsatz von KI-generierten Menschen, um zu täuschen oder zu verleumden. Das teilte die Cyberspace Administration of China mit.
Zur Nachricht bei The Register.
Zur Nachricht bei heise.de.

, Telemedicus v. 18.12.2022, https://tlmd.in/-10715

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