+++ Twitter: Entfernung kerngleicher Äußerungen bei Persönlichkeitsrechtsverletzungen
+++ Whistleblowing-Gesetz beschlossen
+++ GFF: Vorschlag eines Digitalen Gewaltschutzgesetzes
+++ BVerfG zu Kohl-Protokollen
+++ Deepfake-Regeln in China
Twitter: Entfernung kerngleicher Äußerungen bei Persönlichkeitsrechtsverletzungen
Twitter muss auch sinngemäße Kommentare mit identischem Äußerungskern entfernen, sobald es von konkreten persönlichkeitsrechtsverletzenden Beiträgen Kenntnis erlangt. Das hat das LG Frankfurt/Main auf eine Klage des Antisemitismusbeauftragten des Landes Baden-Württemberg entschieden (Az. 2-03 O 325/22). Er hatte zunächst mehrere falsche und ehrverletzende Kommentare über sich bei Twitter nach dem Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG) gemeldet. Twitter habe die meisten Kommentare aber online stehen gelassen. Sie seien erst verschwunden, nachdem einer der hauptsächlich verantwortlichen Accounts gesperrt worden ist. Der Antisemitismusbeauftragte verlangte, dass Twitter die Behauptungen löscht und bekam deswegen nun größtenteils Recht. Twitter müsse ehrverletzende und falsche Tweets löschen, wenn Betroffene das verlangen. Der Microbloggingdienst bleibt darüber hinaus auch weiterhin in den Schlagzeilen. So soll der Trust and Safety Council aufgelöst worden sein, der Twitter zu sensiblen inhaltlichen Fragen beraten hatte und dem etwa 100 unabhängige Bürger- und Menschenrechtsgruppen angehörten. Ferner wurden Journalist:innen gesperrt, die unliebsam über Elon Musk berichtet hatten.
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GFF: Vorschlag eines Digitalen Gewaltschutzgesetzes
Die Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) schlägt die Möglichkeit gerichtlicher Accountsperren vor, um ein effektives Mittel gegen Hass im Netz zu schaffen. Dafür soll in einem Digtalen Gewaltschutzgesetz eine neue Rechtsgrundlage für die Sperrung von verbal gewalttätigen Inhalten im Netz geschaffen werden, die ohne die Identifizierung der Personen hinter den Accounts auskommt. Dies sei laut einem von der GFF in Auftrag gegebenen Gutachten auch auch mit dem Digital Services Act der EU zu vereinbaren.
Zur Pressemitteilung der GFF.
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BVerfG zu Kohl-Protokollen
Die Erbin des Altkanzlers hat keinen Anspruch auf eine ihm kurz vor seinem Tod zugesprochene Entschädigung von einer Mio. Euro. Das bestätigte das BVerfG. Vorausgegangen war ein langjähriger Streit um die Protokolle der Gespräche von Altkanzler Kohl mit Journalisten zur Erstellung seiner Memoiren. Dabei hatten die Instanzgerichte entschieden, dass Kohl Unterlassungs- und Entschädigungsansprüche gegen die Autoren und den Verlag eines nicht-autorisierten Vermächtnis-Buches zustünden. Den Geldentschädigungsanspruch könne seine Erbin aber nicht geltend machen. Der postmortale Schutz könne keine materiellrechtlichen Ansprüche gegen Private begründen.
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Deepfake-Regeln in China
In China dürfen ab kommenden Jahr künstlich erstellte und falsche, aber realistisch aussehende, Videos von Personen nicht ohne deren Einverständnis erstellt werden oder Inhalte transportieren, die dem nationalen Interesse der Volksrepublik widersprechen. Darunter falle alles, was den sozialistischen Werten zuwiderlaufe ebenso wie jede Form von „illegalen und schädlichen Informationen“ oder der Einsatz von KI-generierten Menschen, um zu täuschen oder zu verleumden. Das teilte die Cyberspace Administration of China mit.
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