Telemedicus

, von

Wochenrückblick: Hasskriminalität, Darknet-Betreiber, Libra

+++ BKA plant verschärftes Vorgehen gegen Hasspostings

+++ Rechtsextreme „Feindeslisten“: FragDenStaat verzichtet auf Urteil

+++ BGH: Darknet-Plattformbetreiber haftet für Waffenverkauf

+++ Brandenburg: Nach Kennzeichen-Leak ermittelt LKA wegen Geheimnisverrats

+++ EU-Kommission prüft Facebooks Libra-Währung
BKA plant verschärftes Vorgehen gegen Hasspostings
Das BKA hat vor, verschärft gegen die rechtsextreme Szene vorzugehen – unter anderem als Reaktion auf den mutmaßlichen Mord des Kasseler Regierungspräsidenten Walter Lübcke (CDU). In einem BKA-Papier an das Bundesinnenministerium heißt es laut Süddeutscher Zeitung, NRD und WDR, man müsse die Anstrengungen „erheblich intensivieren“. Konkret geplant sei unter anderem eine neue „Zentralstelle zur Bekämpfung von Hasskriminalität“, die bundesweit zentral Hass-Postings im Netz erfasst. Das BKA wolle, dass Soziale Netzwerke Hasskommentare dem BKA zuleiten müssen. Mit den Plänen keimt vermutlich auch die Diskussion um eine Vorratsdatenspeicherung auf.
Mehr in der Süddeutschen.

Rechtsextreme „Feindeslisten“: FragDenStaat verzichtet auf Urteil
Das Bundeskriminalamt muss die sogenannten „Feindeslisten“ der rechtsextremen Gruppe „Nordkreuz“ nicht herausgeben. Arne Semsrott („FragDenStaat“) zog im Verfahren am Verwaltungsgericht Wiesbaden dieses Begehren mit einer Erledigungserklärung zurück. „Nordkreuz“ ist ein Netzwerk aus Soldaten, Polizisten und Sicherheitsleuten, das sich laut taz mit „paramlilitärischen Übungen auf einen Tag X vorbereitet“. Bei Mitgliedern des Netzwerks hatte das BKA Listen mit knapp 25.000 Namen von Menschen gefunden, die dort als politische Gegner bezeichnet worden waren, die Mitglieder des Netzwerks „im Fall eines Zusammenbruchs der Ordnung“ töten wollten. Arne Semsrott wollte über einen Informationsfreiheitsanspruch die Herausgabe der Listen erwirken – und so erreichen, dass das BKA alle Betroffenen in Kenntnis setzt. Das VG Wiesbaden hatte früh erkennen lassen, wegen laufender Ermittlungsverfahren den Herausgabeanspruch zu verneinen (Az. 6 K 376/19).
Mehr in der taz.

BGH: Darknet-Plattformbetreiber haftet für Waffenverkauf
Der Betreiber einer Darknet-Plattform, die dem Attentäter des Münchner Amoklaufs im Jahr 2016 eine Waffe vermittelt hatte, haftet hierfür strafrechtlich. Das LG Karlsruhe hatte den Betreiber Ende 2018 wegen fahrlässiger Tötung und Körperverletzung sowie der Beihilfe zu Waffendelikten verurteilt. Die Revision hiergegen hat der BGH als unbegründet verworfen (Az. 1 StR 188/19). Das Urteil ist damit rechtskräftig.
Pressemitteilung des BGH.

Brandenburg: Nach Kennzeichen-Leak ermittelt LKA wegen Geheimnisverrats
Nach dem Leak der behördeninternen Analyse zur Vorratsdatenspeicherung von KfZ-Kennzeichen in Brandenburg ermittelt das Landeskriminalamt wegen Verdachts auf Geheimnisverrat. Es könne nicht angehen, dass „unrechtmäßig Akten abfließen“, so ein Sprecher des Brandenburger Innenministeriums gegenüber heise.de. Dem Gutachten zufolge ist die Kennzeichenüberwachung auf Brandeburger Straßen unzulässig. Gegen netzpolitik.org, wo das Gutachten veröffentlicht worden war, richten sich die Ermittlungen allerdings nicht.
Mehr bei heise.de.

EU-Kommission prüft Facebooks Libra-Währung
Die EU-Kommission will Facebooks geplante Digitalwährung Libra laut Medienberichten genauer prüfen. Kritisch sehe man dort die Einbindung in WhatsApp und den Facebook-Messenger im Hinblick auf die Nutzerdaten, und zudem, dass dort als Zahlungssystem offenbar allein Libra integrierbar werde. Die Kommission halte es für möglich, dass Facebook und die in der Libra Association zusammengeschlossenen Unternehmen Wettbewerber unerlaubterweise ausschließen könnten. Offizielle Statements der Kommission gab es bisher keine.
Mehr bei heise.de.

, Telemedicus v. 25.08.2019, https://tlmd.in/a/3441

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Newsletter

In Kooperation mit

Kommunikation & Recht

Hosting

Domainfactory