+++ Hartplatzhelden gewinnen Finale vor dem BGH
+++ BVerwG entscheidet über Runfunkgebühren für Computer
+++ BMJ stellt Gesetzentwurf gegen Internet-Abzocke vor
+++ Der neue elektronische Personalausweis
+++ Verdi fordert Netzüberwachung gegen Urheberrechtsverletzungen
+++ Lesefassung des Jugendmedienschutz-Staatsvertrags 2011
Hartplatzhelden gewinnen Finale vor dem BGH
Der Bundesgerichtshof hat diese Woche über das Fußballportal „Hartplatzhelden” entschieden und ist damit LG und OLG Stuttgart kräftig in die Parade gefahren. Bei „Hartplatzhelden” können Nutzer eigene Videos von Amateurfußballspielen veröffentlichen. Der Württembergische Fußballverband sah darin eine unlautere Leistungsübernahme und einen Eingriff in seine Rechte als offizieller Veranstalter und Organisator der Spiele. Der BGH sah das jedoch anders: Die Veröffentlichung der Filmausschnitte stellt nach Ansicht des BGH keine unlautere Nachahmung eines geschützten Leistungsergebnisses dar. Die Leistung der Organisation und Durchführung der Spiele erfordere nach Ansicht des BGH auch keinen derartigen Schutz – der Verband hätte sich entsprechende Rechte über das Hausrecht der Vereine einräumen können.
Meldung bei Telemedicus.
Weitere Berichte zum Fall „Hartplatzhelden“ bei Telemedicus.
BVerwG entscheidet über Rundfunkgebühren für Computer
Das Bundesverwaltungsgericht hat vergangene Woche im Streit um Rundfunkgebühren für internetfähige Computer entschieden. Das BVerwG stellte klar, dass es nach dem Rundfunkgebührenstaatsvertrag nicht auf die tatsächliche Nutzung der Geräte ankommt. Entscheidend sei lediglich – wie bei Fernseh- und Radiogeräten auch – die Eignung zum Rundfunkempfang. Ein Computer müsse noch nicht einmal mit dem Internet verbunden sein, solange er nur technisch dazu in der Lage sei. Faktisch sind damit sämtliche Computer gebührenpflichtig.
Bericht bei Telemedicus.
Zur Pressemitteilung des Bundesverwaltungsgerichts.
BMJ stellt Gesetzentwurf gegen Internet-Abzocke vor
Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger hat den Referentenentwurf eines Gesetzes vorgestellt, das Verbraucher in Zukunft besser vor versteckten Kostenfallen im Internet schützen soll. Durch die sog. „Button-Lösung” sollen Verbraucher transparent auf die Kosten von Internetangeboten hingewiesen werden. Der Klick auf den Button soll gewährleisten, dass der Verbraucher die Erläuterungen zu den Kosten des Angebots auch wirklich gesehen hat.
Bericht bei heise.de.
Der Referentenentwurf des BMJ.
Der neue elektronische Personalausweis
Ab dem 1. November 2010 wird es den neuen elektronischen Personalausweis geben. Neben dem neuen Format bietet das Dokument nun auch die Möglichkeit, sich mit Hilfe eines integrierten Chips online auszuweisen. Auch die Speicherung biometrischer Daten ist möglich: Auf Wunsch des Ausweisinhabers kann der Ausweis auch zwei Fingerabdrücke enthalten. Viele der neuen Funktionen wurden im Vorfeld wegen Datenschutz- und Sicherheitsbedenken kritisiert. Alte Personalausweise bleiben bis zu ihrem normalen Ablaufdatum weiterhin gültig. Wer bereits jetzt den elektronischen Ausweis nutzen möchte, kann jedoch ab November einen entsprechenden Antrag stellen.
Ausführliche Darstellung der neuen Funktionen bei Telemedicus.
SPIEGEL Online zum neuen Personalausweis.
Verdi fordert Netzüberwachung gegen Urheberrechtsverletzungen
Internetnutzer sollen von Urheberrechtsverletzungen durch einen Warnhinweis abgehalten werden und im Falle einer Urheberrechtsverletzung mit einem Ordnungsgeld belegt werden. So sieht es ein Vorschlag der Gewerkschaft verdi vor, der vergangene Woche auf heftige Kritik stieß. Das Ziel der Eindämmung des Abmahnunwesens werde mit diesem Vorschlag nicht erreicht. Denn ohne weitreichende Änderungen des Urheberrechts werde es den Rechteinhabern auch weiterhin unbenommen bleiben ihre Ansprüche trotz entsprechender Warnhinweise per Abmahnung oder Klage zu verfolgen. Betroffene würden dann zweimal zur Kasse gebeten. Auch datenschutzrechtlich sei das Vorhaben bedenklich.
Die Details bei irights.info.
Kommentar von Matthias Spielkamp auf immateriblog.de.
Lesefassung des Judendmedienschutz-Staatsvertrags 2011
Aller Voraussicht nach werden ab dem 1. Januar 2011 neue Regelungen für den Jugendmedienschutz gelten. Insbesondere steht die Einführung veränderter Bestimmungen zur Kennzeichnung von Internetinhalten an. Hintergrund ist das Inkrafttreten eines novellierten Jugendmedienschutz-Staatsvertrags (JMStV) zu Beginn des kommenden Jahres. Telemedicus bietet nun eine erste konsolidierte Fassung des neuen Jugendmedienschutz-Staatsvertrags an.
JMStV in der Fassung des 14. RÄStV (PDF).
JMStV in der Fassung des 14. RÄStV mit hervorgehobenen Änderungen (PDF).