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Wochenrückblick: Handydaten, Patentgericht, Katy Perry

+++ Corona I: Telekom übergibt anonyme Handydaten an Robert-Koch-Institut

+++ Corona II: Bundesgesundheitsmininsterium erwägt Handydaten-Zugriff

+++ Corona III: Cybererpresser und Krankenhäuser, Datenverkehr, Fake-News

+++ BVerfG: Gesetz über Einheitliches Patentgericht nichtig

+++ US-Gericht: Katy Perry-Song doch keine Urheberrechtsverletzung
Corona I: Telekom übergibt anonyme Handydaten an Robert-Koch-Institut
Die Deutsche Telekom hat anonymisierte Standortdaten von Handynutzern an das Robert-Koch-Institut (RKI) übergeben. Das RKI kann damit Bewegungsströme untersuchen. Die Politik soll so den Erfolg der bislang verhängten Ausgangsbeschränkungen besser beurteilen und prüfen können, ob weitere Maßnahmen nötig sind. Die Anforderungen an eine Anonymisierung sind im Datenschutzrecht umstritten. Die Datenschutzbehörden jedenfalls stehen der Maßnahme insgesamt positiv gegenüber: Es gehe um grobe Raster, Menschen seien in Gruppen zusammengefasst und die Bewegung einzelner Handynutzer seien nicht erkennbar, so der Bundesdatenschutzbeauftragte Kelber; die Nutzung sei „vertretbar“. Eine „Epidemie-Fußfessel“, bei der Infizierte getrackt und gewarnt werden, wenn sie die Quarantäne verlassen, lehnen die Datenschutzbehörden jedenfalls ab. Eine solche Datennutzung war bei der Übergabe durch die Telekom ans RKI aber nicht beabsichtigt – und vermutlich mit den Daten der Telekom auch nicht möglich.
Carlo Piltz und Johannes Zwerschke mit einer Einschätzung bei LTO.

Corona II: Bundesgesundheitsmininsterium erwägt Handydaten-Zugriff
Mit TK-Daten befassen sich auch jüngste Reformpläne des Bundesgesundheitsministers Jens Spahn. So erwägt sein Ministerium eine gesetzliche Befugnis, um Kontaktpersonen von Infizierten per Handyortung zu suchen. Das berichtete am Samstag die FAZ (Paywall). TK-Dienste müssten danach die Verbindungsdaten von Mobiltelefonen herausgeben, damit Standorte von Gesuchten ermittelt werden können. Der Entwurf sollte der FAZ zufolge zuerst am morgigen Montag im Bundeskabinett verabschiedet werden und dann zügig das Gesetzgebungsverfahren durchlaufen. Die Pläne sind Teil eines Reformpakets zum Infektionsschutzgesetz, wonach Befugnisse bei Pandemien zentral beim Bund lägen. Sonntagnachmittag berichtete dann die Nachrichtenagentur AFP, dass Spahn die Regelung zum Handydaten-Zugriff nach heftiger Kritik vorläufig zurückgezogen hat (Redaktionsschluss: Sonntag, 17:30 Uhr).
Zu den Reformplänen ausführlich bei LTO.

Corona III: Cybererpresser und Krankenhäuser, Datenverkehr, Fake-News
Für das Recht der Informationsgesellschaft fanden wir noch weitere Meldungen zur Pandemie wichtig, die wir hier gebündelt haben:

BVerfG: Gesetz über Einheitliches Patentgericht nichtig
Auf dem Weg zur effizienteren Patentvergabe in der EU hat das Bundesverfassungsgericht Deutschlands Beitrag gebremst. Bereits im Februar hat es das Zustimmungsgesetz zum völkerrechtlichen Vertrag über ein „Einheitliches Patentgericht“ für nichtig erklärt (Az. 2 BvR 739/17). Die EU-Staaten wollen die Vergabe von Patenten seit Jahren vereinheitlichen, dafür soll u.a. ein „Einheitliches Patentgericht“ (EPG) geschaffen werden. Der Bundestag stimmte 2017 mit 35 Abgeordneten für das Gesetz. Damit hat er nach Ansicht des BVerfG Hoheitsrechte übertragen – was in der Sache eine Verfassungsänderung bewirkt. Dafür wäre aber eine Zwei-Drittel-Mehrheit im Bundestag zwingend gewesen. Das BVerfG weitet mit der Entscheidung seine Kontrolle von Hoheitsübertragungen aus, meint Christian Rath in einem ausführlicheren Beitrag auf LTO.
Zur Pressemitteilung des BVerfG.

US-Gericht: Katy Perry-Song doch keine Urheberrechtsverletzung
Katy Perrys Song „Dark Horse“ verletzt nicht die Urheberrechte des Rappers Flame (bürgerlich Marcus Gray) am Song „Joyful Noise“. Das hat ein US-Bundesgericht in San Francisco entschieden und damit ein früheres Urteil verworfen. Im Streit ging es – so das Gericht – um eine „relativ häufige 8-Noten-Kombination ungeschützter Elemente, die zufällig in einer für ein bestimmtes Musikgenre üblichen Klangfarbe gespielt wird“. Die könne nicht so originell sein, dass sie einen Urheberrechtsschutz rechtfertigt. Die Anwältin von Katy Perry sieht dies als Freiheitsgewinn für Musikschaffende und die Musikindustrie: Das Gericht habe erkannt, dass die Bausteine der Musik nicht monopolisiert werden können.
Mehr bei iRights.info.

, Telemedicus v. 22.03.2020, https://tlmd.in/a/3489

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