+++ BGH legt EuGH Vorabentscheidungsfragen zur Haftung von Internetvideoplattformen vor
+++ OLG Frankfurt a.M.: „Rechts auf Vergessen“ – Google muss nicht jeden Artikel löschen
+++ EU-Parlament verabschiedet Position zur Urheberrechtsrichtlinie
+++EGMR: Überwachungsprogramm des britischen Geheimdienstes hat Menschenrechte verletzt
+++Erste Referenzmaßnahmen zur Umsetzung der DSGVO Vorgaben veröffentlicht
BGH legt EuGH Vorabentscheidungsfragen hinsichtlich zur Haftung von Internetvideoplattformen vor
Der BGH hat dem EuGH diese Woche mehrere Fragen zur Vorabentscheidung vorgelegt, um zu klären, inwiefern die Internetvideoplattform YouTube für Urheberrechtsverletzungen durch Uploads einzelner Nutzer hafte (Beschl. v. 13.09.2018, Az.: I ZR 140/15). Der EuGH soll unter anderem entscheiden, ob Internetvideoplattformen wie YouTube eine öffentliche Wiedergabe i.S.v. Art. 3 Abs. 1 RL 2001/29/EG vornehmen und ob das Hostproviderprivileg auch auf die Internetvideoplattform Anwendung finde. Hintergrund: Der Musikproduzent Frank Peterson hatte YouTube verklagt, da 2008 verschiedene Videos mit Musikwerken von der bei ihm unter Vertrag stehenden Sängerin Sarah Brightman auf YouTube ohne Genehmigung veröffentlicht wurden und trotz Aufforderung nicht voll-umfassend von der Plattform entfernt wurden.
Pressemitteilung des BGH.
Zur Meldung auf heise.de.
OLG Frankfurt a.M.: „Rechts auf Vergessen“ – Google muss nicht jeden Artikel löschen
Google dürfe nicht generell untersagt werden, ältere negative Presseberichte über eine Person in der Trefferliste anzuzeigen, ohne dass eine umfassende Abwägung des Interesses des Betroffenen gegenüber dem Öffentlichkeitsinteresse vorgenommen wurde. Das „Recht auf Vergessen“ überwiege nicht grundsätzlich das öffentliche Informationsinteresse. So entschied das OLG Frankfurt a.M. mit Urteil den Rechtsstreit zwischen dem Geschäftsführer einer gemeinnützigen Organisation und Google (Urt. v. 06.09.2018, Az. 16 U 193/17). In verschiedenen Presseartikeln wurde in der Vergangenheit über die finanzielle Schieflage der Organisation und den Gesundheitszustand des Geschäftsführers berichtet. Der Kläger forderte von Google, bestimmte Links zu entsprechenden Presseberichten zu löschen. Das OLG lehnte jedoch einen Unterlassungsanspruch mangels Löschungsgrund nach Art. 17 DSGVO ab, da im vorliegenden Fall das Interesse der Öffentlichkeit an den Informationen überwiege. Die Entscheidung ist nicht rechtskräftig – das OLG hat die Revision zum BGH zugelassen, da die Rechtsfrage im Zusammenhang mit der DSGVO grundlegende Bedeutung beikomme.
Pressemitteilung des OLG Frankfurt a.M.
EU-Parlament verabschiedet Position zur Urheberrechtsrichtlinie
Das EU-Parlament hat am Mittwoch nach zahlreichen Protesten seine Position zum umstrittenen Entwurf der neuen Richtlinie zum Urheberrecht im digitalen Binnenmarkt beschlossen. Somit wurden die hoch umstrittenen Upload-Filter nach einer anfänglichen Ablehnung des EU-Parlaments nun doch in die Position aufgenommen. Gleiches gilt für das europäische Leistungsschutzrecht für Verleger. Danach müssen Plattformen für die von ihren Nutzern hochgeladenen Inhalte Lizenzen erwerben. Rechteverwerter und ihre Interessenvertreter (z.B. GEMA, Bundesverband der deutschen Musikindustrie – BVMI, Verlegerverbände wie BDZV) begrüßten den angenommenen Positionsvorschlag. Kritik kam dagegen von Verbraucherschützern und Wirtschaftsverbänden.
Position des EU Parlaments zum RL-Entwurf.
Zusammenfassung der Positonen auf heise.de.
Zur Meldung auf sueddeutsche.de.
EGMR: Überwachungsprogramm des britischen Geheimdienstes hat Menschenrechte verletzt
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat diese Woche entschieden, dass das Überwachungsprogramm des Geheimdienstes des Vereinigten Königreichs gegen die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) verstoßen hat (EGMR, Urt. v. 13.09.2018, Beschwerde-Nr. 58170/13 und andere, Case of Big Brother Watch and others v. The United Kingdom). Insbesondere liege ein Verstoß gegen Art. 8 EMRK – das Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens vor. Nach den Enthüllungen von Edward Snowden hinsichtlich der Überwachungssysteme in den USA und Großbritannien hatten mehrere NGOs von Journalisten und Menschenrechtsaktivisten geklagt. Daraufhin wurde die Rechtslage geändert. Ob ein Verstoß auch nach aktueller Rechtslage noch gegeben wäre, war nicht Gegenstand der Entscheidung.
Zum Urteil des EGMR.
Zur Meldung auf faz.de.
Zur Meldung auf lto.de.
Erste Referenzmaßnahmen zur Umsetzung der DSGVO Vorgaben veröffentlicht
Ein Katalog der Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes mit verschiedenen Referenzmaßnahmen soll Hilfe bei der konkreten technischen und organisatorischen Umsetzung der Regelungen der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) bieten. Der Maßnahmenkatalog zum Standard-Datenschutzmodell (SDM) der unabhängigen Datenschutzbehörden des Bundes befindet sich aktuell noch in der Erarbeitungsphase. Nach und nach sollen einzelne Bausteine der Arbeitskreise veröffentlicht und zur öffentlichen Diskussion freigegeben werden. Aktuell wurden sie noch nicht mit der Datenschutzkonferenz abgestimmt. Das SDM soll Verantwortlichen und Aufsichtsbehörden eine einfachere Beurteilung ermöglichen, ob personenbezogene Daten datenschutzkonform verarbeitet werden.
Zur Meldung auf heise.de.
Weitere Informationen zum Standard-Datenschutzmodell (SDM).