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Wochenrückblick: GroKo, Netzsperren, Wikimedia

+++ Digitale Agenda im Koalitionsvertrag

+++ EU-Generalanwalt: Provider könnten zu Netzsperren verpflichtet werden

+++ BGH legt Bildungsschranke § 52a UrhG etwas weiter aus

+++ OLG Hamm: Identifizierende Berichterstattung über Straftat auf YouTube

+++ OLG Stuttgart: Wikimedia haftet für Verdachtsberichterstattung

+++ VG Hannover: Scannen und Speichern von Personalausweisen rechtswidrig

+++ EGMR zum Recht auf Zugang zu Behördenentscheidungen nach Art 10 EMRK
Digitale Agenda im Koalitionsvertrag
Am Mittwoch haben CDU, CSU und SPD ihren Koalitionsvertrag vorgestellt. Dieser enthält auch einen Abschnitt „Digitale Agenda für Deutschland”. Die große Koalition erklärt außerdem Vorhaben zu Themen wie „Digitale Sicherheit und Datenschutz” und „Konsequenzen aus der NSA-Affäre”. Unter anderem ist vorgesehen, die Vorratsdatenspeicherung (wieder) einzuführen, was harsche Kritik erntete.
Der Koalitionsvertrag im Volltext (siehe dort insb. ab Seite 138).
CR-Online mit einem Kurzüberblick.

EU-Generalanwalt: Provider könnten zu Netzsperren verpflichtet werden
Provider können per richterlicher Anordnung zu Netzsperren verpflichtet werden. Diese Ansicht äußerte Generalanwalt Pedro Cruz Villalón am Dienstag im Verfahren UPC/Constantin und Wega. Über den österreichischen Interpetprovider UPC konnte man die Seiten von kino.to aufrufen. Dagegen gingen die Constantin Film Verleih GmbH und Wega Filmproduktionsgesellschaft GmbH vor. Die Klage ging bis zum Obersten Gerichtshof von Österreich, der sich an den EuGH wandte. Der Generalanwalt äußerte nun in seinen Schlussanträgen, ein Webseitenbetreiber nutze die Dienste des Internetanbieters, weswegen dieser Vermittler von Urheberrechtsverletzungen sein könne. Das rechtfertige eine Sperrverfügung. Allerdings müssten „konkrete Sperrmaßnahmen bezeichne[t] und ein angemessenes Gleichgewicht zwischen den sich gegenüberstehenden, grundrechtlich geschützten Interessen” sichergestellt werden.
Zur Pressemitteilung über die Schlussanträge.
Mehr Infos bei Golem.

BGH legt Bildungsschranke § 52a UrhG etwas weiter aus
Höchstens 12 % und nicht mehr als 100 Seiten sind als „kleine Teile” von Werken gemäß § 52a UrhG anzusehen. Das hat der BGH am Donnerstag entschieden. § 52a UrhG erlaubt die öffentliche Zugänglichmachung kleiner Werkteile zugunsten von Unterricht und Forschung. Die Fernuniversität Hagen hatte ihren Studenten PDFs auf einer internen Lernplattform zur Verfügung gestellt. Entgegen der Vorinstanz erkannte der BGH nun die Möglichkeit des Ausdruckens und Abspeicherns der Texte als von der Schranke gedeckt an.
Mehr bei Telemedicus.

OLG Hamm: Identifizierende Berichterstattung über Straftat auf YouTube zulässig
YouTube muss Videos mit identifizierender Berichterstattung über einen Verkehrsunfall mit fahrlässiger Tötung nicht löschen. Das hat das OLG Hamm Ende September entschieden, wie Freitag bekannt wurde. Der mit diplomatischer Immunität in Russland als Lehrer arbeitende Kläger verursachte in Moskau einen Verkehrsunfall, bei dem zwei russische Studenten starben. In Russland wurde die Tat nicht verfolgt, in Deutschland wurde er unter anderem zu Freiheitsstrafe mit Bewährung verurteilt. Zu der Tat gab es mehrere Videos auf YouTube, die ein Foto, den damaligen Namen und eine frühere Adresse des Klägers nennen. Der Kläger verlangte Löschung. Die bildliche Darstellung betreffe den Kläger allerdings lediglich in seiner Sozialsphäre, so das OLG. Eine Güter- und Interessenabwägung führe letztlich zu einem Überwiegen des öffentlichen Informationsinteresses.
Ausführlich bei juris.

OLG Stuttgart: Wikimedia haftet für Verdachtsberichterstattung
Wikimedia kann als Störer für Verdachtsberichterstattung haften. Das hat das OLG Stuttgart Anfang Oktober entschieden, wie letzte Woche bekannt wurde. Ein Wikipedia-Artikel berichtete über einen TV-Unternehmer. Unter Berufung auf einen Zeitungsartikel befand sich dort die Aussage, der Unternehmer habe Sex mit Kindern verharmlost. Diese Informationen untersagte das OLG. Das Persönlichkeitsrecht des Mannes überwiege hier das Informationsbedürfnis der Öffentlichkeit. Ein hinreichender Aktualitätsbezug bestehe nicht, weil Wikipedia auf ständige Aktualisierungen durch die Nutzer angewiesen sei. „Proaktive” Prüfungspflichten träfen Wikimedia allerdings nicht.
Die Meldung bei Heise.

VG Hannover: Scannen und Speichern von Personalausweisen rechtswidrig
Das Einscannen und Speichern von Personalausweisen ist unzulässig. Das hat das Verwaltungsgericht Hannover am Donnerstag entschieden. Es bestätigte damit eine entsprechende Verfügung des Landesbeauftragten für den Datenschutz Niedersachsen. Dieser ging gegen eine Logistikdienstleisterin vor, die auf ihrem Betriebsgelände ständig mehrere tausend Kraftfahrzeuge lagerte. Insbesondere Speditionsfahrer holten täglich vielfach Fahrzeuge ab. Um den Speditionsvorgang zu überwachen, scannte das Unternehmen die Personalausweise der Abholer ein und speicherte die Scans. Der Personalausweis sei aber lediglich ein Identifizierungsmittel zur Vorlage – ein zu weitgehendes Erfassen der Daten dürfe nicht stattfinden, so das VG.
Zur Pressemitteilung des VG Hannover.

EGMR zum Recht auf Zugang zu Behördenentscheidungen nach Art 10 EMRK
Österreich hat das Recht auf freie Meinungsäußerung der NGO „Österreichische Vereinigung zur Erhaltung, Stärkung und Schaffung eines wirtschaftlich gesunden land- und forstwirtschaftlichen Grundbesitzes” verletzt. Das hat der EGMR am Donnerstag entschieden. Die NGO begehrte erfolglos Zugang zu (anonymisierten) Entscheidungen der Tiroler Landes-Grundverkehrskommission. Sie bringt sich unter anderem mit Stellungnahmen in den Gesetzgebungsprozess ein. Dafür benötigte sie entsprechende Dokumente, die ihr lediglich in Tirol vorenthalten wurden. Der österreichische Verfassungsgerichtshof hatte zunächst entschieden, Art. 10 EMRK enthalte keine Verpflichtung, den Zugang zu Informationen zu gewährleisten. Genau dem trat der EGMR nun entgegen: Die Zugangsverweigerung sei unverhältnismäßig gewesen.
Die Hintergründe bei HP Lehofer.

, Telemedicus v. 01.12.2013, https://tlmd.in/a/2682

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