Telemedicus

, von

Wochenrückblick: Gravenreuth, Rundfunkurteil, Fair use

+++ BVerfG entscheidet über Rundfunkgebühren

+++ Google distanziert sich von den eigenen AGB

+++ Zypries: Mustertext für Verbraucher-Widerrufsbelehrungen wird geändert

+++ Gravenreuth: Domainpfändung resultiert in Freiheitsstrafe

+++ Studie: „Fair use“ fördert die Wirtschaft

+++ LG Hamburg: Forenbetreiber haftet auch ohne Kenntnis

+++ L’Oreal geht in großem Stil gegen Ebay vor

+++ GEZ VS Akademie.de: Streit geht weiter

+++ Google fordert globalen Datenschutz
BVerfG entscheidet über Rundfunkgebühren
Das Bundesverfassungsgericht entschied am 11. September über die Verfassungsbeschwerden der ARD, des ZDF und des Deutschlandradios. Diese richteten sich gegen die Festsetzung der Rundfunkgebühr für den Zeitraum 1. April 2005 bis 31. Dezember 2008. Zu recht, wie die Verfassungsrichter entschieden: Die Gebührenfestsetzung, mit der der Gesetzgeber um 28 Cent unter der von der KEF empfohlenen Gebühr geblieben war, verletze die Rundfunkfreiheit der Beschwerdeführer.
Eine ausführliche Analyse des Urteils bei Telemedicus.

Google distanziert sich von den eigenen AGB
Google distanziert sich von seinen AGB für die Online-Applikationen „Google Text&Tabellen“. Wie Golem berichtete, räumen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen Google weitreichende Nutzungsrechte an allen Dokumenten ein, die mit „Text&Tabellen“ erstellt wurden. Google distanzierte sich mittlerweile von den AGB und ließ verkünden, Google beanspruche keinerlei Nutzungsrechte an den Dokumenten der Nutzer. Die AGB sind jedoch weiterhin unverändert.
Details bei Golem.

Zypries: Mustertext für Verbraucher-Widerrufsbelehrungen wird geändert
Bundesjustizministerin Brigitte Zypries zeigt sich offen für eine Änderung der umstrittenen Muster-Widerrufsbelehrung. Hintergrund sind zahlreiche Urteile, die die Muster-Widerrufsbelehrung für rechtswidrig erachten. Die Konsequenz: Wer die offizielle Widerrufsbelehrung nutzt, muss ein unbefristetes Rücktrittsrecht einräumen. Zwar hält das Bundesjustizministerium weiterhin an seiner Rechtsauffassung fest, dass die Muster-Widerrufsbelehrung den gesetzlichen Vorgaben entspreche, räumte jedoch ein, man müsse auf die Urteile reagieren.
Weiter bei faz.net.

Gravenreuth: Domainpfändung resultiert in Freiheitsstrafe
Der Münchener Rechtsanwalt Günter Freiherr von Gravenreuth wurde vom Amtsgericht Berlin-Tiergarten zu einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten ohne Bewährung verurteilt. Der Grund: wegen einer angeblich offenen Zahlung der „taz“ hatte Gravenreuth die Domain www.taz.de pfänden lassen. Der Verlag hatte den offenen Betrag jedoch bereits überwiesen. Gravenreuth behauptete nach Darstellung der „taz“ indes, er habe die Zahlung wegen des „Chaos“ in seinem Büro nicht bemerkt und berief sich darüber hinaus auf mangelnde Rechtskenntnis. Das Gericht verurteilte Gravenreuth dennoch wegen Betruges. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Die Details bei der taz.

Studie: „Fair use“ fördert die Wirtschaft
Der Verband der US-amerikanischen Computer- und Kommunikationsindustrie (CCIA) hat eine Studie zur wirtschaftlichen Bedeutung des „Fair use“-Prinzips veröffentlicht. Das „Fair-Use“-Doktrin ist eine Schrankenbestimmung im US-amerikanischen Urheberrecht, das eine unautorisierte Nutzung von Werken unter bestimmten Umständen erlaubt, etwa zur öffentlichen Bildung, als Zitat oder für Parodien. Das Ergebnis der Studie: „Fair-Use-Industrien“ erwirtschafteten im letzten Jahr einen Umsatz von 4,5 Billionen US-Dollar Umsatz.
Die Hintergründe bei Golem.

LG Hamburg: Forenbetreiber haftet auch ohne Kenntnis
Ein Forenbetreiber haftet auch dann für rechtswidrige Inhalte, die durch Forennutzer eingestellt wurden, wenn er davon keine Kenntnis erlangt hat. Das entschied das Landgericht Hamburg Ende August. Das Gericht hatte über einen Fall zu entscheiden, wo ein Nutzer ein urheberrechtlich geschütztes Foto in einem Forum veröffentlicht hatte, ohne die entsprechenden Rechte zu besitzen. Dem Forenbetreiber war der entsprechende Eintrag nicht bekannt. Dennoch hafte der Forenbetreiber für die rechtswidrigen Inhalte Dritter, so das LG Hamburg.
Weiter bei Telemedicus.

L’Oreal geht in großem Stil gegen Ebay vor
Der Kosmetikhersteller L’Oreal plant offenbar, im großen Stil gegen Ebay vorzugehen. Das französische Unternehmen will Presseberichten zufolge in fünf europäischen Ländern gegen gefälschte Markenprodukte bei der Auktionsplattform vorgehen.
Die rechtlichen Hintergründe bei kriegs-recht.de.

GEZ VS Akademie.de: Streit geht weiter
Weil die Internetseite Akademie.de eine Lücke im Rundfunkstaatsvertrag entdeckt haben will, nach der die Rundfunkgebühr für Computer nur in seltensten Fällen zu zahlen sei, hat der SWR im Namen aller Rundfunkanstalten die Betreiber des Portals abgemahnt. Die Ausführungen der Betreiber zu dieser Frage werde als Faktum dargestellt und nicht als Rechtsmeinung.
Details bei Spiegel Online.

Google fordert globalen Datenschutz
Der Suchmaschinen-Riese Google setzt sich für weltweit gültige Datenschutz-Standards ein. Im Rahmen einer Konferenz der Unesco zum Thema „Internet-Ethik“ mahnte Google, dass drei Viertel aller Länder weltweit überhaupt keine Datenschutzvorschriften hätten. Auch bestehende Vorschriften berücksichtigten das Internet meist zu wenig. Diese fehlenden oder unklaren Vorschriften behinderten sowohl Verbraucher als auch die Wirtschaft, so Google. Die Konsequenz: ein neuer, besser koordinierter Ansatz sei beim Datenschutz durch die internationale Gemeinschaft notwendig. Jedoch ist besonders Google selbst in der Vergangenheit in Sachen Datenschutz heftig kritisiert worden.
Weiter bei der Netzeitung.

  • Adrian Schneider

    Adrian Schneider ist Mitbegründer, Vorstand und Hausnerd von Telemedicus sowie Rechtsanwalt bei Osborne Clarke in Köln.

, Telemedicus v. 16.09.2007, https://tlmd.in/a/406

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Newsletter

In Kooperation mit

Kommunikation & Recht

Hosting

Domainfactory