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Wochenrückblick: Google Spain, Rundfunkbeitrag, FragdenStaat

+++ EuGH entscheidet zu Suchmaschinen und Datenschutz

+++ Verfassungsgerichtshöfe Rheinland-Pfalz und Bayern: Rundfunkbeitrag ist verfassungsgemäß

+++ Patentkriege: Apple und Motorola beenden ihre Auseinandersetzungen

+++ „Frag den Staat” mit Erfolg zur Veröffentlichung eines Gutachtens

+++ BGH zur Reichweite der Kerntheorie
EuGH entscheidet zu Suchmaschinen und Datenschutz
Der EuGH hat entschieden: Wenn Google in einem EU-Staat eine Niederlassung unterhält, die dort Werbeanzeigen vermarktet, muss das Unternehmen sich auch an das örtliche Datenschutzrecht halten. Das Datenschutzrecht wiederum soll es Betroffenen erlauben, die Suchmaschine zum Löschen von Suchergebnissen zu zwingen – selbst dann, wenn die verlinkten Quellen rechtmäßig im Internet verbreitet werden. Eine ausgewogene Abwägung mit Meinungs- und Informationsfreiheit soll nicht stattfinden; zwar muss Google nicht jeden Link löschen, jedoch setzt sich das Datenschutzrecht im Regelfall durch. Während Daten- und Verbraucherschützer das Urteil weitgehend begrüßen, wurde das Urteil in den juristischen Weblogs überwiegend sehr kritisch besprochen: Es bedeute einen „Chilling Effect” und führe zu einer Selbstzensur der Suchmaschinenbetreiber.
Urteilsbesprechung bei Telemedicus.
Urteilsbesprechung bei e-comm.

Verfassungsgerichtshöfe Rheinland-Pfalz und Bayern: Rundfunkbeitrag ist verfassungsgemäß
Der Rundfunkbeitragsstaatsvertrag ist verfassungsgemäß; dies haben zwei Landesverfassungsgerichte entschieden. Beide Verfassungsgerichte entschieden schwerpunktmäßig zu der Frage, ob die Neueinführung des „Rundfunkbeitrags” zulässig war. Dies hatten die Beschwerdeführer zuvor mit verschiedenen Argumenten angegriffen. Unter anderem argumentierten sie, der Rundfunkbeitrag sei in Wirklichkeit eine Steuer und die Verteilung der Abgabenlast sei ungerecht. Diesen Argumenten erteilten die Gerichte nun in zwei sehr ausführlich begründeten Entscheidungen eine eindeutige Absage.
Zur Pressemitteilung des Verfassungsgerichtshofs Rheinland-Pfalz.
Zum Urteil des Verfassungsgerichtshofs Rheinland-Pfalz.
Zur Pressemitteilung des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs.
Zum Urteil des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs.

Patentkriege: Apple und Motorola beenden ihre Auseinandersetzungen
Zumindest in einem Teilbereich haben die auch als „Patent Wars” bekannten Auseinandersetzungen in der vergangenen Woche zu einem Ende gefunden: Apple und Motorola haben ihre Auseinandersetzungen beendet. Geld soll dabei keines fließen; jede Seite trägt ihre Anwalts- und Gerichtskosten. Motorola gehört derzeit noch zu Google, ist jedoch bereits an Lenovo verkauft worden. Google hatte Motorola 2012 gekauft, um sich für die Patentstreitigkeiten zu rüsten; der jetzige Verkauf erfolgte ohne die Patente, die bei Google verbleiben werden. Wie der Vergleich sich auf die Auseinandersetzungen zwischen Google und Apple auswirken wird, bleibt abzuwarten.
Weitere Informationen bei Heise Online.

„Frag den Staat” mit Erfolg zur Veröffentlichung eines Gutachtens
Die Open Data Initiative „Frag den Staat” hat sich vor Land- und Kammergericht Berlin gegen das Bundesinnenministerium durchgesetzt. Das Ministerium hatte „Frag den Staat” Anfang des Jahres abgemahnt, weil das Portal ein internes Gutachten des Ministeriums im Netz veröffentlicht hatte. Der Vorwurf des BMI: Die Veröffentlichung beinhalte eine Urheberrechtsverletzung. Wie nun bekannt wurde, haben sowohl Land- als auch Kammergericht im einstweiligen Rechtsschutz zu Gunsten von „Frag den Staat” entschieden – ohne, dass diese es zunächst überhaupt wussten.
Warum das noch kein Erfolg für die Meinungsfreiheit ist, erklärt Telemedicus.

BGH zur Reichweite der Kerntheorie
In einer Entscheidung vom 3.4.2014 (Az. I ZB 42/11), deren Gründe nun bekannt geworden sind, hat sich der BGH zur Reichweite der sog. „Kerntheorie” geäußert. Die Kerntheorie befasst sich mit der Reichweite von gerichtlich titulierten Unterlassungansprüchen: Solche Unterlassungstitel schließen Wiederholungen eines Rechtsverstoßes aus, die dem gegenständlichen Verstoß exakt gleichen – oder mit diesem im „Kern” übereinstimmen. Rechtsverstöße, die gar nicht Gegenstand des gerichtlichen Erkenntnisverfahrens waren, sind damit aber ausgeschlossen. Dies gilt selbst dann, wenn der betroffene Schutzrechtsinhaber und die Art und Weise des Rechtsverstoßes identisch sind und lediglich die betroffenen Werke nicht übereinstimmen, entschied nun der BGH.
Zur Entscheidung im Volltext.

  • Dr. Simon Assion

    Dr. Simon Assion ist Mitgründer von Telemedicus und Rechtsanwalt bei Bird&Bird.

, Telemedicus v. 18.05.2014, https://tlmd.in/a/2782

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