+++ Kartellrecht: EuG bestätigt Milliardenstrafe für Google
+++ Luca-App: Direktvergabe durch Mecklenburg-Vorpommern rechtswidrig
+++ Justizministerkonferenz in Berlin
+++ DSGVO: WhatsApp geht gegen Millionen Bußgeld vor
Kartellrecht: EuG bestätigt Milliardenstrafe für Google
Die EU-Kommission durfte gegenüber Google ein Bußgeld in Höhe von 2,42 Milliarden Euro aufgrund von Wettbewerbsverstößen verhängen. Das hat das Europäische Gericht (EuG) entschieden. Die Kommission habe 2017 zu Recht schädliche Auswirkungen auf den Wettbewerb festgestellt. Laut Kommission habe Google seine marktbeherrschende Stellung als Suchmaschinenbetreiber missbraucht, indem es seinem eigenen Preisvergleichsdienst einen unrechtmäßigen Vorteil verschafft habe. Google hielt die Entscheidung des Bußgelds hingegen für „rechtlich, faktisch und wirtschaftlich“ falsch, passte aber dennoch seinen Dienst an. Es bleibt die Möglichkeit gegen die Entscheidung des EuG Einspruch beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) einzulegen.
Zur Meldung bei br24.
Zur Nachricht bei heise.de.
Luca-App: Direktvergabe durch Mecklenburg-Vorpommern rechtswidrig
Mecklenburg-Vorpommern hat bei der Beschaffung der Luca-App gegen den Wettbewerb verstoßen. Das hat der Vergabesenat des OLG Rostock entschieden. Die Verträge seien deshalb unwirksam und auch die Fortführung gestattete das Gericht nicht. Mecklenburg-Vorpommern hatte im März diesen Jahres als erstes Bundesland im Rahmen eines Hau-Ruck-Verfahrens die Luca-App zur Corona-Kontaktverfolgung angeschafft. Zwar hatte zuvor der Bund kurzfristig eine bundesheitliche abgesagt, dies habe das Land jedoch nicht von jeglicher Wettbewerbsordnung befreit.Auch bei Dringlichkeit müsse immer so viel Wettbewerb wie möglich geboten werden. Insbesondere da ein eigeninitiativ eingereichtes Angebot eines Wettbewerbers der Luca-App vorgelegen habe, hätten konkurrenzfähige Angebote in die Auswahl mit einbezogen werden müssen.
Zur Meldung bei golem.de.
Zur Pressemitteilung des OLG Rostock.
Justizministerkonferenz in Berlin
Vergangene Woche hat die halbjährliche Justizministerkonferenz (JuMiKo) stattgefunden. Zentrales Thema war die Digitalisierung. Die Minister:innen schlugen dem Bundesministerium der Justiz (BMJV) u.a. den Auf- und Ausbau eines Online-Portals zur Inanspruchnahme von Justizdienstleistungen sowie die Schaffung eines Rechtsrahmens für den Einsatz automatisierter Entscheidungen und künstlicher Intelligenz vor. Weiterhin soll das BMJV § 128a ZPO überarbeiten, der die prozessualen Grundlagen der Videoverhandlung regelt. Schließlich soll das Internetstrafrecht überarbeitet werden, wobei der vielfach kritisierte Hacker-Paragraph § 202c StGB wohl bleiben soll. Stattdessen führe die zunehmende Zahl der Betrugsfälle und Cyberattackenzu gesetzgeberischem Handlungsbedarf.
Zum Bericht bei lto.de.
Zur Nachricht bei golem.de.
WhatsApp wehrt sich gegen DSGVO-Bußgeld
Meta (ehemals Facebook) hat vergangene Woche angekündigt, gegen ein von der irischen Datenschutzbehörde verhängtes Bußgeld vor den EuGH zu ziehen. Die Datenschutzaufischt hatte WhatsApp vorgeworfen, nicht transparent genug zu sein, was die Bereitstellung von Informationen und deren Weiterverarbeitung zwischen WhatsApp und anderen Meta-Unternehmen angeht. Das verhängte Bußgeld von 225 Millionen Euro ist das höchste, das die – als zurückhaltend geltende – irische Datenschutzbehörde je verhängt hat.
Zur Nachricht bei heise.de.