+++ OLG Frankfurt zu Softwareentwicklungsvertrag und Scrum
+++ Betreiber von kinox.to verhaftet
+++ Google legt Beschwerde gegen Kartellbußgeld ein
+++ Verordnungsvorschlag über freien Fluss nicht-personenbezogener DatenOLG Frankfurt zu Softwareentwicklungsvertrag und Scrum
Im Streit über die Vergütung bei einem Softwareentwicklungsvertrag mit der Vorgehensmethode „Scrum” hat das OLG Frankfurt a. M. über die Berufung entschieden (OLG Frankfurt v. 17.7.2017 – 5 U 152/16). Anders als die Vorinstanz sprach das OLG eine Vergütung zu. Es sei unerheblich, ob das Vorgehen nach der Scrum-Methode nach werkvertragsrechtlichen Vorschriften zu beurteilen sei, wie dies das LG Wiesbaden noch entschieden hatte. Die fälligen Vergütungsansprüche ergeben sich bereits aus dem vereinbarten System aus Einzelaufträgen, monatlichen Abrechnungen und Planungen, sowie der daran geknüpften Ratenzahlungsvereinbarung.
Jochen Schneider mit einer juristischen Einschätzung der Entscheidung auf cr-online.de.
Betreiber von kinox.to verhaftet
Bereits vor drei Jahren wurde die Streaming-Website kinox.to geschlossen. Die Betreiber, zwei Brüder, befinden sich seitdem auf der Flucht vor der strafrechtlichen Verfolgung in Deutschland. Bereits im Juli dieses Jahres hatte sich einer der beiden Brüder den Behörden im Kosovo gestellt, wie das Handelsblatt diese Woche Montag berichtete.
Zur Nachricht auf gamestar.de.
Google legt Beschwerde gegen Kartellbußgeld ein
Google will das von der EU-Kommission verhängte Bußgeld nicht akzeptieren und hat gegen die Entscheidung Beschwerde eingelegt. Im Juni dieses Jahres hatte die Behörde gegenüber dem Unternehmen eine Kartellstrafe in Höhe von über 2,4 Mrd. Euro verhängt. Google als marktmächtiges Unternehmen habe sich selbst gegenüber anderen Unternehmen bei der Anzeige der Suchergebnisse bevorzugt dargestellt.
Zur Nachricht auf heise.de.
Kommentierung der Kommissionsentscheidung auf D’Kart.
Verordnungsvorschlag über freien Fluss nicht-personenbezogener Daten
Die Europäische Kommission hat diese Woche den Entwurf einer Verordnung über den freien Fluss nicht-personenbezogener Daten vorgestellt. Damit sollen vor allem mitgliedsstaatliche Vorgaben zur Speicherung nicht-personenbezogener Daten abgeschafft werden, sodass sich wirtschaftliche Vorteile für Anbieter innovativer Geschäftsmodelle und auch der Nutzer ergeben. Außerdem wurde diese Woche ein Richtlinienvorschlag veröffentlicht, der die Verhinderung von Phishing zum Ziel hat.
Zum Bericht heut heise.de.
Der Verordnungsentwurf der Kommission.