Telemedicus

, von

Wochenrückblick: Google, Gysi, Gefängnisstrafe

+++ Kein Google Street View in Norddeutschland

+++ Börsenverein fordert Buchpreisbindung auch für E-Books

+++ BGH: Keine Geräteabgabe für Computer nach altem Recht

+++ Stasi-Vorwurf: ZDF unterliegt Gysi erneut vor Gericht

+++ Produktionsfirma von Ulrich Wickert unterliegt im Streit um Sendezeit bei RTL

+++ Verwirrender Titelschutzstreit um den Seewolf geht in die nächste Runde

+++ KEF regelt Finanzausgleich neu und erreicht Lösung für RBB-Krise

+++ Ehemaliger HR-Sportchef Jürgen Emig zu Gefängnisstrafe verurteilt
Kein Google Street View in Norddeutschland
Einige Städte und Gemeinden in Schleswig-Holstein haben Anfang der Woche angekündigt, sich gegen die Aufnahmen ihrer Straßen durch „Google Street View“ wehren zu wollen. Mit Hilfe des Straßen- und Wegerechts wollen sie Google das Ablichten einzelner Straßenzüge untersagen und bei Zuwiderhandlung eine gerichtliche Klärung herbeiführen. Google hat kurzfristig auf diese Ankündigung reagiert und will nun zumindest bis Ende des Jahres in dem nördlichen Bundesland keine Straßen mehr erfassen.
Telemedicus über die Kniffe des Straßen- und Wegerechts.
heise.de zur Reaktion von Google auf die Kritik an Google Street View.

Börsenverein fordert Buchpreisbindung auch für E-Books
Der Börsenverein des Deutschen Buchhandels hat sich dafür ausgesprochen, dass die Buchpreisbindung auch auf E-Books zu erstrecken ist. Nach gewandelter Ansicht des Börsenvereins sollen E-Books nun doch unter die Normen des deutschen Buchpreisbindungsgesetzes fallen. Allerdings sind die deutschen Regeln zur Buchpreisbindung unter dem Gesichtspunkt des europäischen Kartellrechts bereits seit langem umstritten. Somit kann es sein, dass der Börsenverein nun mit dieser neuen Diskussion schlafende Hunde weckt und sich so eher ins eigene Fleisch schneidet.
Telemedicus berichtet eingehend über die Diskussion um E-Books und Buchpreisbindung.

BGH: Keine Geräteabgabe für Computer nach altem Recht
Der Bundesgerichtshof hat vergangene Woche entschieden, dass für Computer keine Geräteabgabe nach § 54a Abs. 1 Satz 1 UrhG a.F. abzuführen ist. Denn ein PC ist nach Ansicht des BGH weder allein noch in Verbindung mit anderen Geräten zur fotomechanische Vervielfältigungen bestimmt. Allerdings wird seit Inkrafttreten des neuen Urheberrechtsgesetzes Anfang 2008 bei der Vergütungspflichtigkeit von Geräten nicht mehr auf deren erkennbare Bestimmung zur Vervielfältigung, sondern vielmehr auf ihre typische technologieneutrale Verwendung dafür abgestellt. Insoweit ist die BGH-Rechtsprechung nur auf entsprechende Altfälle anwendbar.
Telemedicus zur Entscheidung des BGH zur Vergütungspflichtigkeit von PCs.

Stasi-Vorwurf: ZDF unterliegt Gysi erneut vor Gericht
Das LG Hamburg hat im Streit um die Berichterstattung über Stasi-Vorwürfe gegen Gregor Gysi eine einstweilige Verfügung gegen das ZDF bestätigt. Demnach bleibt es dem ZDF weiterhin untersagt, mit der im „heute journal“ vom 22. Mai erfolgten Berichterstattung den Verdacht zu erwecken, Gysi habe willentlich und wissentlich für die DDR-Staatssicherheit gearbeitet. Das ZDF wird nach Prüfung der Urteilsgründe über weitere juristische Schritte entscheiden.
Bericht bei welt.de über die neuen Entwicklungen im Rechtsstreit ZDF ./. Gysi

Produktionsfirma von Ulrich Wickert unterliegt im Streit um Sendezeit bei RTL
Das VG Hannover hat einen Eilantrag von Ulrich Wickert abgelehnt, mit dem er gegen die Vergabe von Drittsendeplätzen bei RTL an die Produktionsfirma DCTP vorgehen wollte. Das Gericht stellte dabei fest, dass das Vergabeverfahren der Niedersächsische Landesmedienanstalt (NLM) für die RTL-Drittsendelizenzen ordnungsgemäß war und die Nichtberücksichtigung von Wickerts Firma UWP somit nicht zu beanstanden ist.
Telemedicus beleuchtet die Hintergründe des Streits von Wickert mit der NLM

Verwirrender Titelschutzstreit um den Seewolf geht in die nächste Runde
Im vergangenen Monat wurde der Titelschutzstreit zwischen der Tele München Gruppe (TMG) und der Produktionsgesellschaft Hofmann & Voges um den Titel „Seewolf“ im Hauptsacheverfahren vor dem LG München I zu Gunsten der TMG geklärt. Nachdem dann ProSieben als Auftraggeber von Hofman & Voges angekündigt hatte, sich an die Entscheidung des LG München nicht gebunden zu fühlen, streiten sich nun die TMG und ProSieben um die Titelrechte. Die TMG wollte eine einstweilige Verfügung gegen den Münchener Sender erwirken, um ihm die Ausstrahlung der Hoffmann & Voges-Produktion unter dem Titel „Seewolf“ zu untersagen. Das zuständige Gericht lehnte diesen Antrag allerdings zu Gunsten von ProSieben ab. Nun sind die Karten um den „Seewolf“ wieder neu gemischt – zumindest bis zum Hauptsacheverfahren, welches die TMG anstrengen will. Ob das aber noch vor der Ausstrahlung stattfinden wird, ist indes fraglich.
Telemedicus zum Rechtsstreit TMG ./. Hofmann & Voges um den „Seewolf“.
Bericht bei dwdl.de über die Streitigkeiten zwischen der TMG und ProSieben.

KEF regelt Finanzausgleich neu und erreicht Lösung für RBB-Krise
Die Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) hat durch die Neuregelung des ARD-Finanzausgleichs eine vorübergehende Lösung für die Finanzprobleme des RBB gefunden. Damit scheint der ARD-interne Streit um die Verteilung des Gebührenaufkommes auf die einzelnen Anstalten nun zumindest bis 2012 beigelegt zu sein. Entbrannt hatte sich dieser Streit insbesondere am RBB, der in der kommenden Gebührenperiode ein Finanzierungsdefizit von 54 Millionen Euro erwartet hatte und dadurch zur Streichung des Radioangebots „Multikulti“ sowie zur Absetzung der Sendung „Ploylux“ gezwungen war.
Die Einzelheiten des neugeregelten ARD-Finanzausgleichs bei dwdl.de

Ehemaliger HR-Sportchef Jürgen Emig zu Gefängnisstrafe verurteilt
Der ehemalige Sportchef des Hessischen Rundfunks (HR) Jürgen Emig ist vom LG Frankfurt/Main wegen Untreue, Bestechlichkeit und Beihilfe zur Bestechung zu zwei Jahren und acht Monaten Haft verurteilt worden. Emig hatte über die Firma SMP, an der seine Frau beteiligt war, für den HR Sponsorengelder eingeworben, diese aber nicht wie vereinbart vollständig an den Sender abgeführt, sondern teilweise für sich selbst einbehalten.
Bericht bei faz.net zum Urteil gegen Jürgen Emig.

, Telemedicus v. 05.10.2008, https://tlmd.in/a/993

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Newsletter

In Kooperation mit

Kommunikation & Recht

Hosting

Domainfactory