+++ Französisches Gericht bestätigt Bußgeldbescheid der CNIL gegen Google
+++ EU-Datenschutzbeauftragter kritisiert Cybercrime-Konvention
+++ OLG Hamburg: Musterfeststellungsklage gegen Parship zugelassen
+++ Mobilfunkanbieter wollen an Datenübermittlung an Kreditauskunfteien festhalten
+++ BGH: Facebook unterliegt im Streit um Klarnamenpflicht
+++ Whatsapp im Fadenkreuz von Kommission und Verbraucherschützern
+++ Fingerabdruckpflicht im Personalausweis geht vor den EuGH
Französisches Gericht bestätigt Bußgeldbescheid der CNIL gegen Google
Das oberste französische Verwaltungsgericht hat die Beschwerde von Google gegen das Bußgeld der französischen Datenschutzaufsichtsbehörde (CNIL) in Höhe von 100 Mio. EUR am Freitag zurückgewiesen. Die CNIL hatte das Bußgeld im Dezember 2020 aufgrund intransparenter Cookie-Einstellungen gegen das Unternehmen ausgesprochen. Das Bußgeld wurde auf Basis der französischen Umsetzung der ePrivacy-Richtlinine verhängt, weshalb das One-Stop-Shop Prinzip der DSGVO nicht zur Anwendung komme. Auch die Höhe des verhängten Bußgelds sei nicht zu beanstanden.
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EU-Datenschutzbeauftragter kritisiert Cybercrime-Konvention
Der EU-Datenschutzbeauftragte Wojciech Wiewiórowski hat erhebliche Bedenken gegen das Zusatzprotokoll zur Cybercrime-Konvention (eEvidenz-Übereinkunft) vorgebracht. Die hierin enthaltenen Zugriffsrechte ausländischer Behörden auf die Daten der Anbieter von Cloud-Services gefährde die Grundrechte auf Privatsphäre und Datenschutz. Ein derartiger Informationsaustausch bedürfe zusätzlicher rechtlicher Garantien und Kontrolle. Zuvor hatten sich bereits der Europäische Datenschutzausschuss (EDSA) sowie eine Gruppe von zivilgesellschaftlichen Verbänden und Organisationen gegen das Vorhaben ausgesprochen.
Zur Meldung auf heise.de.
Zur Kritik des EDSA.
Zur Kritik der Verbände.
OLG Hamburg: Musterfeststellungsklage gegen Parship zugelassen
Das OLG Hamburg hat eine Musterfeststellungklage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) gegen die Online-Plattform Parship für zulässig erklärt. Mit dem Verfahren will der vzbv betroffenen Kunden die Kündigung der langfristig abgeschlossenen Verträge erleichtern. Das Unternehmen hatte sich bereits im April 2021 gegenüber der EU-Kommission und den EU-Verbraucherschutzbehörden verpflichtet, seine Nutzer künftig besser über die anfallenden Kosten und die automatische Vertragsverlängerung zu informieren. Der vzbv fordert darüber hinaus jedoch ein Recht zur fristlosen Kündigung nach den Regelungen über Verträge zur Heiratsvermittlung (§§ 627, 656 BGB). Außerdem sollen nur die bis zur Kündigung angefallenen Nutzungsgebühren anteilig in Rechnung gestellt werden.
Zur Pressemeldung des Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv).
Zur Meldung auf golem.de.
Mobilfunkanbieter wollen an Datenübermittlung an Kreditauskunfteien festhalten
Mobilfunkanbieter wollen weiterhin an der von Datenschützern kritisierten Übermittlung von Kundendaten an Kreditauskunfteien wie der Schufa zwecks Scoring festhalten. Die Datenschutzkonferenz von Bund und Ländern (DSK) hatte in einem Beschluss vom September 2021 die Auffassung vertreten, dass es für eine Weitergabe von Positivdaten, also solchen, die nicht zur Erfassung von Kreditverzügen erforderlich sind, der Einwilligung der Betroffenen bedürfe. Während die Mobilfunkanbieter nach Angaben des Branchenverbands VATM prüfen, rechtlich gegen den Beschluss vorzugehen, bereiten einzelne Verbraucherzentralen der Länder sowie der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) ihrerseits Klagen gegen die derzeitige Übermittlungspraxis vor.
Zur Meldung auf heise.de.
Zum Beschluss der DSK vom September 2021.
BGH: Facebook unterliegt im Streit um Klarnamenpflicht
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat am Donnerstag eine Klausel der Facebook Nutzungsbedingungen für unwirksam erklärt, wonach Nutzer verpflichtet sind, sich mit Klarnamen anzumelden (Az. III ZR 3/21 und III ZR 4/21). Die entsprechende Klausel stelle eine unangemessene Benachteiligung der betroffenen Nutzer dar. Sie sei weder klar noch verständlich und widerspreche wesentlichen Grundgedanken geltenden Rechts. Die Entscheidung wurde auf Basis des seinerzeit geltenden Telemediengesetzes, namentlich der Pflicht zur Ermöglichung einer anonymen Nutzung (§ 13 TMG a.F.) vor der Novellierung zum 30. Dezember 2021 unter Rückgriff auf die EU-Datenschutz-Richtlinie von 1995 getroffen. Das Anfang Dezember in Kraft getretene Telekommunikations- und Telemedien-Datenschutz-Gesetz (TTDSG) knüpft jedoch nahtlos an diese Vorgabe an.
Zur Pressemitteilung des BGH.
Zur Meldung auf heise.de.
Whatsapp im Fadenkreuz von Kommission und Verbraucherschützern
EU-Kommission und Verbraucherschützer haben den Betreiber des Messenger-Dienstes Whatsapp, den Meta-Konzern (vormals Facebook) schriftlich zur Aufklärung über die im Mai 2021 überarbeiteten Nutzungs- und Datenschutzbedingungen aufgefordert. Die Kommission sieht vor allem in Sachen Transparenz und dem Austausch personenbezogener Daten zwischen Whatsapp und Meta Defizite.
Zur Meldung auf heise.de.
Fingerabdruckpflicht im Personalausweis geht vor den EuGH
Das Verwaltungsgericht (VG) Wiesbaden legt die Frage der Rechtmäßigkeit der verpflichtenden Aufnahme von Fingerabdrücken in den Personalausweis dem EuGH vor (Az. 6K 1563/21.Wl). Die Richter hegen Zweifel an der Vereinbarkeit der mit dem Gesetz zur Stärkung der Sicherheit im Pass- und ausländerrechtlichen Dokumentenwesen eingeführten Verpflichtung zur Aufnahme weiterer biometrischer Merkmale neben dem Gesichtsbild und dem Schutz der Privatsphäre (Art. 7 und 8 der EU-Grundrechtscharta). Der Verein Digitalcourage hatte im Dezember 2021 Klage gegen das Gesetz und die zugrundeliegende EU-Verordnung aus dem Jahr 2019 erhoben.
Zum Vorlagebeschluss des VG Wiesbaden.
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