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Wochenrückblick: Google-Bußgeld, Rundfunkbeitrag, JEFTA

+++ Neues Rekord-Bußgeld der EU-Kommission gegen Google

+++ BVerfG: Rundfunkbeitrag ist im wesentlichen verfassungsgemäß

+++ BNetzA untersagt hohes Entgelt für Rufnummernportierung im Festnetz

+++ JEFTA: Abkommen zwischen der EU und Japan über Datenschutz

+++ Bundesregierung: Gesetzentwurf zu Geschäftsgeheimnissen und Whistleblowern
Neues Rekord-Bußgeld der EU-Kommission gegen Google
Die Europäische Kommission hat gegen Google ein Bußgeld in Höhe von mehr als 4,34 Mrd. Euro verhängt. Google habe seine marktbeherrschende Stellung missbraucht, indem es Herstellern von Android-Geräten und Betreibern von Mobilfunknetzen restriktive Vertriebsvorgaben gemacht habe, die allein der Festigung der eigenen Marktstellung dienten. Zum einen werde dadurch der leistungsgerechte Wettbewerb eingeschränkt, zum anderen bremse dies die Innovationstätigkeit im Bereich der mobilen Dienste aus. Google hat umgehend angekündigt, gegen die Entscheidung Rechtsmittel einzulegen. Bereits im Sommer 2017 hatte die Kommission gegenüber Google ein Milliarden-Bußgeld wegen dessen Bedingungen für den Dienst Shopping verhängt.
Zur Pressemitteilung der EU-Kommission mit näheren Erläuterungen der Entscheidung.

BVerfG: Rundfunkbeitrag ist im wesentlichen verfassungsgemäß
Das BVerfG hat seine Entscheidung über die Verfassungsbeschwerden mehrerer Privatunternehmen und Unternehmen verkündet. Demnach seien die gerügten Vorschriften grundsätzlich nicht zu beantstanden. So handele es sich nicht um Steuern, sondern um Beiträge im finanzverfassungsrechtlichen Sinne, die auch für die potentielle Inanspruchnahme einer öffentlichen Leistung erhoben werden können. Jedoch verstoße die Zahlungspflicht für Zweitwohnungen gegen den Gleichheitsgrundsatz und sei deshalb verfassungswidrig. Hierzu wurde dem Gesetzgeber eine verfassungskonforme Regelung bis zum 30. Juni 2020 aufgegeben. Betroffene können auf Antrag von ihrer Zahlungspflicht für Zweitwohnungen befreit werden. Dies gilt nicht für bereits bestandskräftige Beitragsfestsetzungsbescheide und hierauf veranlasste Zahlungen.
Zur Pressemitteilung des BVerfG.
Die Entscheidung des BVerfG im Volltext.

BNetzA untersagt hohes Entgelt für Rufnummernportierung im Festnetz
Wenn Telekommunikationskunden bei einem Anbieterwechsel ihre bisherige Rufnummer weiterbenutzen wollen, muss dies der bisherige Anbieter ermöglichen, kann dafür aber ein Entgelt verlangen. Die BNetzA hat diese Woche ein solches Entgelt in Höhe von 39,90 Euro für zu hoch erklärt und gegenüber dem Unternehmen Freikomm ein Entgelt in Höhe von 9,61 Euro netto angeordnet. Die Höhe hat die Behörde durch einen europaweiten Preisvergleich ermittelt. Zwar hat die Entscheidung nur gegenüber dem betroffenen Unternehmen eine unmittelbare Wirkung, jedoch bemisst ihr die BNetzA eine „Signalwirkung auch für die Überprüfung anderer Portierungsentgelte ”.
Zur Pressemitteilung der BNetzA.

JEFTA: Abkommen zwischen der EU und Japan über Datenschutz
Anfang dieser Woche unterzeichneten Vertreter der EU und Japan das Freihandelsabkommen JEFTA. In diesem Zuge wurden auch Regelungen über die gegenseitige Anerkennung eines gleichwertigen angemessenen Datenschcutzniveaus getroffen. Damit solle auch der weltweit größte Raum für Datenübertragungen geschaffen werden. Demnach solle Japan zunächst zusätzliche Garantien schaffen, die anschließend von der Kommission in einem Angemessenheitsbeschluss angenommen werden sollen.
Zur Pressemitteilung der EU-Kommission.

Bundesregierung: Gesetzentwurf zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen
Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf beschlossen, wonach Geschäftsgeheimnisse vor unerlaubter Erlangung, Nutzung und Offenlegung geschützt werden sollen (GeschGehG). Unternehmen können demnach Unterlassungs- und Schadensersatzansprüche geltend machen, in Gerichtsverfahren sollen Informationen als geheimhaltungsbedürftig eingestuft werden können. Der Entwurf sieht auch Rechtfertigungsgründe für die Offenlegung von Geschäftsgeheimnissen vor, was auf Whistleblower abzielt. Der Gesetzentwurf soll die EU-Richtlinie 2016/943 umsetzen, die den Know-How-Schutz europaweit harmonisieren soll.
Zur Meldung bei LTO.
Zum Entwurfstext.

, Telemedicus v. 22.07.2018, https://tlmd.in/a/3306

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