+++ EuG bestätigt milliardenschweres Bußgeld gegen Google im Wesentlichen
+++ EU-Kommission legt Entwurf für „Media Freedom Act“ vor
+++ Bundesrat positioniert sich gegen „Chatkontrolle“
+++ EU-Kommission legt Entwurf für Cyberresilienzgesetz in der EU vor
EuG bestätigt milliardenschweres Bußgeld gegen Google im Wesentlichen
Google ist mit einer Klage gegen ein im Jahr 2018 von der Kommission verhängtes Bußgeld im Wesentlichen gescheitert. Die EU-Kommission hatte gegen Google wegen Missbrauchs seiner marktbeherrschenden Stellung durch die Auferlegung wettbewerbswidriger vertraglicher Beschränkungen ein Bußgeld in Höhe von 4,34 Milliarden Euro verhängt. Die Kommission rügte vertragliche Verpflichtungen zum Vorinstallieren des Google-Browsers Chrome, die Verpflichtung, keine Geräte mit nicht von Google zugelassenen Android-Versionen zu verkaufen sowie Vereinbarungen über die Teilung von Einnahmen. Das Gericht der Europäischen Union (EuG) hat den Kommissionsbeschluss nun weitestgehend bestätigt. Allein die Feststellung der Kommission bzgl. Wettbewerbswidrigkeit der Vereinbarung über die Teilung von Einnahmen wurde für nichtig erklärt; im Übrigen bestätigte das EuG den Beschluss der Kommission und senkte das Bußgeld auf 4,125 Milliarden Euro herab (EuG, Urteil vom 14.09.2022 – T-604/18).
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EU-Kommission legt Entwurf für „Media Freedom Act“ vor
Die EU-Kommission hat in der vergangenen Woche einen Gesetzentwurf zum Schutz der Presse vor staatlicher Überwachung und Einflussnahme, den „Media Freedom Act“, vorgestellt. Das vorgeschlagene Gesetz soll die Medienvielfalt und -unabhängigkeit in der EU schützen. Neben strengen Auflagen zum Einsatz von Spähsoftware beinhaltet der Entwurf die Schaffung privilegierter Beschwerdewege bei der Löschung von journalistischen Inhalten auf Plattformen wie Facebook und Youtube. Ferner soll der Media Freedom Act mehr Transparenz über die Besitzverhältnisse im Medienbereich schaffen. Kritiker bezweifeln unter anderem die Effektivität der Regelung zum Einsatz von Spähsoftware.
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Bundesrat positioniert sich gegen „Chatkontrolle“
Der Bundesrat hat sich in einer Stellungnahme eindeutig gegen die von der EU-Kommission geplante sogenannte „Chatkontrolle“ positioniert und die Bundesregierung dazu aufgefordert, sich für das Recht auf Vertraulichkeit der privaten Kommunikation einzusetzen. Der vom Bundesrat kritisierte Verordnungsentwurf der EU-Kommission zur Bekämpfung von Kindesmissbrauch im Internet sieht unter anderem die Verpflichtung von Diensteanbietern vor, die private Kommunikation ihrer Nutzer:innen mit technischen Hilfsmitteln nach auffälligen Mustern zu durchsuchen. Der Bundesrat betont in seiner Stellungnahme, dass er das Ziel und die Absicht des Verordnungsvorschlags, den Schutz von jungen Menschen vor sexualisierter Gewalt zu verbessern, unterstütze, die vorgesehene „Chatkontrolle“ aber auf schwerwiegende grundrechtliche Bedenken stoße. So sei in dem Entwurf etwa keine Vorschrift zum Schutz von besonders vertraulicher Kommunikation, etwa der Kommunikation mit Berufsgeheimnisträger:innen oder Kommunikation, die den höchstpersönlichen Lebensbereich betreffe, vorgesehen. Zu Bekämpfung von sexuellen Missbrauch müssten zielgerichtete Maßnahmen geschaffen werden.
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EU-Kommission legt Entwurf für Cyberresilienzgesetz in der EU vor
Zum Schutz von Verbraucher:innen und Unternehmern vor Produkten mit unzureichenden Sicherheitsmerkmalen hat die EU-Kommission in der vergangenen Woche den Entwurf für ein Cyberresilienzgesetz vorgelegt. Das vorgeschlagene Gesetz ist Teil der EU-Cybersicherheitsstrategie und nimmt vor allem Hersteller in die Pflicht. So werden Anforderungen an die Gestaltung, Entwicklung und Herstellung von Produkten mit digitalen Elementen gestellt. Hersteller sollen ferner Unterstützung und Softwareaktualisierungen bereitstellen, um festgestellte Schwachstellen zu beheben. Aktiv ausgenutzte Schwachstellen und Sicherheitsvorfälle unterliegen nach dem Gesetzentwurf zudem einer Meldepflicht.
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