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Wochenrückblick: Google Book, Fußballrechte, Digitale Dividende

+++ BGH kassiert Urteil zur Affiliate-Haftung

+++ BGH schreibt „Tarifvertrag” für Literaturübersetzer

+++ Digitale Dividende: Heiße Phase startet

+++ OLG Düsseldorf zur Fußballrechte-Entscheidung des BKartA

+++ ZugErschwG: CDU im Rückwärtsgang

+++ Netzsperren: VG Wiesbaden verlangt Rechtsgrundlage

+++ Google Book Settlement: Entscheidung vertagt

+++ AG Frankfurt stellt sich gegen fliegenden Gerichtsstand
BGH kassiert Urteil zur Affiliate-Haftung
Der BGH hat ein Urteil des OLG Köln zur Affiliate-Haftung aufgehoben und zurückverwiesen. Welche rechtlichen Erwägungen ihn dabei leiteten, ist noch nicht klar, da die Entscheidung noch nicht öffentlich ist. Vermutungen gehen dahin, dass der Gerichtshof sich vor allem mit Fragen der Zurechenbarkeit beschäftigte.
Weitere Informationen bei Telemedicus.

BGH schreibt „Tarifvertrag” für Literaturübersetzer
Der BGH hat ein Präzedenzurteil zur „angemessenen Vergütung” für Literaturübersetzer geschrieben. Es ging um die Auslegung von § 32 Abs. 1 Satz 3 UrhG – eine Vorschrift, die verhindern soll, dass Urheber über die Maßen ausgebeutet werden. Wegen seiner Präzedenzwirkung erhöht sich effektiv die Vergütung für alle Übersetzer – dies veranlasste den Vorsitzenden Richter dazu, von „einer Art Tarifvertrag” zu sprechen.
Telemedicus zur Entscheidung.

Digitale Dividende: Heiße Phase startet
Technische Neuerungen machen es möglich, dass Funkfrequenzen freiwerden und neu verteilt werden können. Die Frage, wer sie bekommt, wird nun in in regelrechten Lobbyschlachten ausgetragen – kein Wunder, entscheidet die Frequenzvergabe doch unter Umständen über Milliarden Euro. Der aktuelle Stand: Die Frequenzen sollen versteigert werden, und zwar nach Richtlinien, die die Bundesnetzagentur morgen festlegen will. Die E-Netzbetreiber (O2, E-Plus) wollen dabei bevorzugt behandelt werden, die D-Netzbetreiber (Telekom, Vodafone) wollen Gleichberechtigung. Die EU-Kommission ist den E-Netzbetreibern beigesprungen und droht mit einem Vertragsverletzungsverfahren. Der VPRT (Verband der privaten Rundfunksender) fordert derweil, das Verfahren komplett anzuhalten – man fürchtet technische Störungen in den eigenen Programmen.
Weitere Informationen bei FAZ.net.

OLG Düsseldorf zur Fußballrechte-Entscheidung des BKartA
Zu den Urteilsgründen der Fußballrechte-Entscheidung des OLG Düsseldorf sickern erste Informationen durch. Das BKartA hatte einen Deal zu Fußballrechten verhindert, den die Agentur Sirius mit der Deutschen Fußball-Liga (DFL) abschließen wollte. Dies allerdings nicht durch eine rechtliche Verfügung, sondern dadurch, dass Kartellamts-Chef Heitzer auf einer Pressekonferenz seine Rechtsauffassung bekannt gab – dies wirkte effektiv wie ein Verbot. Laut Presseberichten hat das OLG Düsseldorf eher salomonisch entschieden. Das OLG ließ den Antrag der DFL bereits an der Zulässigkeit scheitern: Es liege kein angreifbarer Rechtsakt vor. Für die Zukunft müsse das BKartA aber formell ordnungsgemäß und binnen kurzer Frist entscheiden. Das BKartA will sich derweil nichts vorschreiben lassen.
Detaillierte Informationen zur Entscheidung bei JUVE.

ZugErschwG: CDU im Rückwärtsgang
Das Gesetz zu Internetsperren hatte die schwarz-rote Koalition noch mit Volldampf gestartet – dann blieb es aufgrund technischer Fehler in Brüssel stecken. Mittlerweile ist der Wahlkampf vorbei, die Koalition gibt es nicht mehr. Vergangene Woche ist der Entwurf aus Brüssel zurückgekommen – die Netzsperren-Gegner sind mittlerweile allerdings in die Offensive übergegangen, die CDU führt Rückzugsgefechte: In der neuen Koalition mit der FDP ist das Gesetz unerwünscht. Vermutlich wird das ZugErschwG allerdings nicht aufgehoben werden müssen, sondern schon beim Bundespräsidenten scheitern: Der dürfte eine Ausfertigung verweigern, weil der Bund für diesen Bereich nie die Gesetzgebungskompetenz hatte.
Internet-Law spekuliert, ob das Gesetz überhaupt dem Präsidenten vorgelegt werden wird.

Netzsperren: VG Wiesbaden verlangt Rechtsgrundlage
Es gibt Internetprovider, die haben angekündigt, die Netzsperren auch ohne das ZugErschwG durchzuführen. Rechtsgrundlage sollen dann öffentlich-rechtliche Verträge sein, die die Provider mit dem Bund schon im Vorfeld abgeschlossen hatten. Die Wirksamkeit der Verträge ist indes fraglich – das meint auch das VG Wiesbaden, dass in einem aktuellen Verfahren das Bundeskriminalamt dazu drängt, eidesstattlich zu versichern, dass die Netzsperren noch nicht durchgeführt werden. Die genauen Hintergründe des Falls sind allerdings nicht bekannt.
Mehr dazu bei Telemedicus.

Google Book Settlement: Entscheidung vertagt
Im Streit um das Google Book Settlement hat das Bezirksgericht New York ein angesetztes fairness hearing verschoben. Zuvor hatte das amerikanische Justizministerium interveniert und vorgeschlagen, das Settlement nachzubessern. Diesem Vorschlag ist das Gericht nun offenbar gefolgt. Termin zur Abgabe des neuen Vergleichs ist der 9. November – mehr als knapp für eine so umfangreiche Sache. (Auf Telemedicus erscheint in den nächsten Tagen ein umfangreicher Artikel zum Settlement.)
Weitere Informationen bei Zeit Online.

AG Frankfurt stellt sich gegen fliegenden Gerichtsstand
Das Amtsgericht Frankfurt a.M. hat sich in einer lesenswerten Entscheidung gegen den „fliegenden Gerichtsstand” bei Urheberrechtsverletzungen ausgesprochen. Entgegen der wohl h.M. will das Gericht bei Filesharing-Fällen eine Zuständigkeit ausschließlich am Wohnort der Filesharers annehmen. § 32 ZPO sei vor allem Ort der Handlung, nicht jeder Ort, an dem das File potentiell heruntergeladen werden könne.
Zur Urteilsbesprechung bei Telemedicus (inkl Urteil im Volltext).

  • Dr. Simon Assion

    Dr. Simon Assion ist Mitgründer von Telemedicus und Rechtsanwalt bei Bird&Bird.

, Telemedicus v. 11.10.2009, https://tlmd.in/a/1528

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