+++ Google ändert AGB und Datenschutzbestimmungen
+++ Mitglied der Internet-Enquete „trollt” die Netzgemeinde
+++ Verfassungsbeschwerde gegen AnyDVD-Urteil gescheitert
+++ ACTA-Abkommen stößt zunehmend auf Widerstand
+++ LG Hamburg: Kosten nach Widerruf bei ElitePartner
+++ NRW-Polizei wegen Verdacht auf Hackattacke offline
+++ GVU will Haftungsprivileg der Provider auf den Prüfstand stellen
Google ändert AGB und Datenschutzbestimmungen
Der Suchmaschinenkonzern Google hat seine Datenschutzrichtlinien geändert. Der wichtigste Änderungspunkt ist die Bündelung der Bestimmungen aus etwa 60 verschiedenen Google-Diensten. Zukünftig sollen damit auch alle von Google-Nutzern erhobenen Datensätze zusammengeführt werden können. Außerdem wurden sprachliche Korrekturen vorgenommen. Datenschützer hatten bereits im Vorfeld vergeblich um einen Aufschub der Änderungen gebeten.
Zum Beitrag bei heise.de.
Mitglied der Internet-Enquete „trollt” die Netzgemeinde
Der CDU-Politiker und Abgeordnete im Bundestag Ansgar Heveling hat Anfang vergangener Woche im Handelsblatt massive Kritik an „der Netzgemeinde” geübt. Dabei sprach er von einer „Revolution digitaler Maoisten”; die Netzgemeinde befinde sich in einem Kampf, den sie nur verlieren könne. Hevelings Äußerungen sorgten für massive Kritik, ein regelrechter „Shitstorm” war die Folge. Im Verlauf der öffentlichen Diskussion wurde deshalb auch die Frage nach Hevelings Fachkompetenz innerhalb des Gremiums gestellt, zumal Heveling Mitglied der Enquete-Kommission Internet und digitale Gesellschaft des Bundestages ist.
Zum Bericht bei heise.de.
Zu Hevelings Gastkommentar im Handelsblatt.
Zum Bericht bei spiegel.de.
Verfassungsbeschwerde gegen AnyDVD-Urteil gescheitert
Das Bundesverfassungsgericht hat die Annahme einer Verfassungsbeschwerde gegen das AnyDVD-Urteil des BGH abgelehnt. Darin ging es um die urheberrechtliche Haftung für einen Link, der zur Seite des Anbieters eines Programms zum Umgehen von DVD-Kopierschutzmechanismen führte. In seiner Entscheidung bestätigte das BVerfG nun, dass ein solcher Link zulässig sein könne, wenn er in eine pressetypische Stellungnahme eingebettet sei. In diesem Fall sei neben der Pressefreiheit auch die Meinungsfreiheit zu berücksichtigen. Die Linksetzung habe dabei wegen ihres informationsverschaffenden Charakters ebenso am grundrechtlichen Schutz teil.
Zum Bericht bei telemedicus.info.
ACTA-Abkommen stößt zunehmend auf Widerstand
Die weitere Ratifizierung des umstrittenen ACTA-Abkommens stößt zunehmend auf Widerstand. Die polnische Regierung hat vergangene Woche eine weitere Umsetzung ausgesetzt. Der Grund sind Zweifel an einem ordnungsmäßigen Zustandekommen und nach landesweite Proteste. In Deutschland soll am 11.02.2012 ein bundesweiter Protesttag stattfinden.
Zur Meldung auf telemedicus.info.
LG Hamburg: Kosten nach Widerruf bei ElitePartner
Das Landgericht Hamburg hat entschieden, dass eine „Persönlichkeitsanalyse” bei einem Portal zur Partnervermittlung nicht vom Widerrufsrecht ausgeschlossen werden darf. Die EliteMedianet GmbH, Betreiberin der beiden Partnervermittlungen ElitePartner und AcademicPartner, hatte eine Rückerstattung der Kosten für eine solche Analyse bei Widerruf augeschlossen. Es handele sich dabei um eine „kundenspezifische Leistung”. Das Gericht folgte jedoch der Einschätzung der Verbraucherzentrale Hamburg, wonach der Verbraucher bei Vertragsschluss kein Wahlrecht habe, ob er die Analyse haben wolle oder nicht.
Zur Nachricht bei beck-aktuell.de.
NRW-Polizei wegen Verdacht auf Hackattacke offline
Die nordrhein-westfälische Polizei hat ihre Internetpräsenzen offline genommen. Grund ist der Verdacht auf eine Sicherheitslücke, die bei Wartungsarbeiten aufgefallen war. Weil es offenbar auch bereits zu Angriffsversuchen kam, wurden die Webseiten zu großen Teilen vom Netz genommen.
Zum Bericht bei spiegel.de.
Zur Meldung bei heise.de.
GVU will Haftungsprivileg der Provider auf den Prüfstand stellen
Als Konsequenz aus der sog. Mega-Conspiracy, dem weltweiten Vorgehen gegen das Portal MegaUpload, hat die Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen (GVU) eine Überprüfung des Haftungsprivilegs für Hostprovider gefordert. So solle die Vermutungs- und Beweislastregel umgekehrt werden, wenn Provider ein Hochladen finanziell belohnen und damit Raubkopieren erst ermöglichen. Der Vorschlag war auf heftige Kritik gestoßen. Organisierte Kriminalität wie im Fall MegaUpload dürfe nicht dazu führen, dass das Geschäft legaler Webhoster beeinträchtigt wird, so ein Gegenargument.
Die Pressemitteilung der GVU.
Ein Kommentar bei Telemedicus.