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Wochenrückblick: Gmail, DNS-Sperren, DSGVO-Bußgeld, Lidl App

+++ EuGH: Gmail ist kein Telekommunikationsdienst

+++ LG München: Provider zur Sperrung von Download-Portal

+++ DSGVO-Bußgeld gegen spanische Fußballliga verhängt

+++ LfDI BW kündigt Prüfung der Lidl-App an

+++ IMK fordert härtere Strafen bei Kinderpornografie und Vorratsdatenspeicherung

EuGH: Gmail ist kein Telekommunikationsdienst
Der EuGH hat am Donnerstag entschieden, dass der Google-Dienst Gmail kein elektronischer Kommunikationsdienst im Sinne der derzeit geltenden EU-Rahmenrichtlinie ist. Zuvor hatte das OVG Münster diese Frage zur Auslegung vorgelegt. In der Sache ging es um die Frage, ob Google den Email-Dienst bei der BNetzA gemäß § 6 TKG hätte anmelden müssen. Die Einordnung dieses Dienstes hat eine große Bedeutung für die Anwendung weiterer Vorschriften des TKG auf sogenannte OTT-Dienste. So muss sich Gmail also nicht an das Fernmeldegeheimnis gemäß § 88 TKG halten und ist nicht von den Anforderungen über TK-Daten- und Kundenschutz betroffen. Allerdings ist auch etwaigen Überwachungs- oder Untersuchungsmaßnahmen damit ein Riegel vorgeschoben worden.
Die Entscheidung des EuGH im Volltext.
Urteilsanmerkung zu ersten Instanz.

LG München: Provider zur Sperrung von Download-Portal
Das Landgericht München I hat mit Urteil vom 7. Juni die Telekom dazu verpflichtet, den Zugang zum Download-/Streamingportal „Goldesel.to“ per DNS-Blocking zu sperren. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Telekom prüft Rechtsmittel einzulegen.
Zur Meldung auf golem.de.

DSGVO-Bußgeld gegen spanische Fußballliga verhängt
Die spanische Datenschutzaufsichtsbehörde AEPD hat ein Bußgeld in Höhe von 250.000 Euro gegen die spanische Fußballliga verhängt. Grund sind Verstöße gegen das datenschutzrechtliche Transparenzgebot. Der Bereiber der App „La Liga“ habe seine Nutzer nicht hinreichen darüber informiert, dass die App Zugriff auf Positionsdaten und Mikrofon des Endgeräts erhalte. Die Datenzugriffe dienen der Auffindung illegaler Übertragungen. Die Liga hat angekündigt, die App anzupassen, gleichzeitig jedoch Widerspruch gegen das Bußgeld einzulegen.
Zur Meldung auf heise.de.

LfDI BW kündigt Prüfung der Lidl-App an
Der baden-württembergische Landesdatenschutzbeauftragte Stefan Brink hat angekündigt, die digitale Kundenkarte von Lidl prüfen zu wollen. Mit dem kürzlich gestarteten Lidl Plus Programm will Lidl u.a. Kundenkarten, Rabattcoupons und Kassenbons ersetzen und seinen Kunden individuelle Rabatt-Angebote unterbreiten. Lidl erklärte, man sei sich der datenschutzrechtlichen Verantwortung bewusst. Das Programm sei im Vorfeld von externen Experten begutachtet worden. Die Anforderungen der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) würden vollumfänglich eingehalten. Lidl Plus wurde bereits 2016 in Spanien eingeführt und befindet sich in Dänemark, Österreich und Polen im Einsatz.
Zur Meldung auf heise.de.

IMK fordert härtere Strafen bei Kinderpornografie und Vorratsdatenspeicherung
Die Innenministerkonferenz (IMK) fordert die Mindeststrafe für Delikte im Zusammenhang mit Kinderpornografie zu erhöhen und grundsätzlich als Verbrechen einzustufen. Bundesinnenminister Horst Seehofer brachte ferner eine Meldepflicht für Provider ins Gespräch, zunächst auf freiwilliger Basis. Auch wurde für die Einführung der Vorratsdatenspeicherung geworben.
Zur Meldung auf heise.de.

, Telemedicus v. 16.06.2019, https://tlmd.in/a/3427

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