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Wochenrückblick: GMail, Clearview, SIS II

+++ BGH verhandelt im Verfahren von vzbv gegen Facebook

+++ OVG Münster bestätigt EuGH-Urteil: GMail ist kein Telekommunikationsdienst

+++ Google mahnt Gesichterkennungs-Start-Up „Clearview“ ab

+++ Niederlande: Gericht verbietet AI-Tool gegen Sozialbetrug

+++ Ausbau des SIS II durch verschiedene biometrische Datenkategorien
BGH verhandelt im Verfahren von vzbv gegen Facebook
Dürfen Verbraucherzentralen bei Datenschutzvestößen von Facebook & Co. für die betroffenen Nutzer vor Gericht gehen? Der BGH erwägt, diese Frage dem EuGH vorzulegen, wie aus einer Verhandlung am Donnerstag in Karlsruhe bekannt wurde. Inhaltlich geht es darum, welche Anforderungen an eine datenschutzrechtliche Einwilligung zu stellen sind: In Facebooks „App-Zentrum“ können Nutzer über den Button „Sofort Spielen“ kostenlos Online-Spiele anderer Anbieter spielen, wobei sie mit dem Klick automatisch der Übermittlung verschiedenster Daten an die Spielebetreiber zustimmen. Der Bundesverband der Verbraucherzentralen (vzbv) sah darin unzureichende Informationen darüber, was mit welchen Nutzerdaten genau passiere. Ob Verbraucherzentralen aber überhaupt klagebefugt sind, sollen nun wohl zunächst die Richter in Luxemburg klären. Eine Entscheidung des BGH ist in den nächsten Wochen zu erwarten.
Zur Pressemitteilung des BGH.
Zur Meldung auf lto.de.

OVG Münster: GMail ist kein Telekommunikationsdienst
Das OVG Münster hat entschieden, dass Googles Maildienst „GMail“ kein Telekommunikationsdienst ist und schließt sich damit der Auffassung des EuGH an. Grund für die gerichtliche Auseinandersetzung zwischen Google und der Bundesnetzagentur (BNetzA) waren Bescheide der Bonner Behörde, in denen sie Google zur Einhaltung bestimmter, für Telekommunikationsdienste geltende Pflichten und datenschutzrechtliche Auflagen aufforderte. Der Streit landete zuletzt bei den Richtern des EuGH, die entschieden, dass GMail selbst keine Signale übertrage und damit nicht als Telekommunikationsdienst gelten könne (Az. C-193/18). Dieser Ansicht schloss sich nun auch das OVG Münster an und hob die Bescheide der BNetzA auf: Die bloße Übertagung von Nachrichten im Internet reiche für die Einstufung als Telekommunikationsdienst nicht aus.
Zur Pressemitteilung des OVG Münster
Zur Meldung auf netzpolitik.org.

Google mahnt Gesichterkennungs-Start-Up „Clearview“ ab
Google fordert das Unternehmen „Clearview“ auf, von YouTube gesammeltes Bild- und Videomaterial zu löschen. Clearview entwickelt eine App, mit der Gesichter identifiziert werden können und sammelte dafür rund drei Milliarden Bilder von Menschen aus dem Internet. Auch US-Strafverfolgungsbehörden haben bereits Interesse an der App angemeldet. Google wirft dem Start-Up nun aber vor, mit der Speicherung der Videos und Bilder von YouTube zwecks Identifikation von Personen gegen die Richtlinien der Plattform zu verstoßen: Danach dürfen Daten nicht genutzt werden, soweit sie dazu dienen, Personen zu identifizieren. Neben Google haben unter anderem auch Twitter und Facebook derartige Abmahnungen versendet.
Zur Meldung auf heise.de.

Niederlande: Gericht verbietet AI-Tool gegen Sozialbetrug
Ein niederländisches Gericht hat den Stopp eines Programms angeordnet, das automatisiert angebliche Sozialbetrüger erkennen soll. Das Sozialministerium der Niederlande verwendete das Tool „System Risico Indicatie“ (SyRI) bereits seit 2014 insbesondere in Gegenden mit geringem Durchschnittseinkommen. Es rechnet auf der Grundlage von Daten verschiedenster Behörden aus, wie hoch das Risiko einer Person ist, Sozialbetrug zu begehen. Stuft das System eine Person als „Hoch-Risiko-Bürger/in“ ein, wird ein Ermittlungsverfahren eingeleitet. Gegen dieses Programm hatten Menschenrechtsaktivisten 2019 Klage erhoben, weil es ärmere Menschen diskriminiere und damit gegen die EU-Menschenrechtskonvention verstoße. Dem folgte nun auch das Gericht und verbot die Verwendung des Tools. Das Sozialministerium will das Urteil zunächst „im Detail“ prüfen, äußerte es in einer Stellungnahme.
Zur Meldung auf netzpolitik.org.

Ausbau des SIS II durch verschiedene biometrische Datenkategorien
Aufgrund drei neuer EU-Verordnungen zum Ausbau des Schengener Informationssystems (SIS II) stellt die Bundesregierung dem Bundeskriminalamt (BKA) bis 2024 rund 68,5 Millionen Euro zur Verfügung. Weitere 10 Millionen Euro sollen von der EU abgerufen werden. In der größten europäischen Polizeidatenbank soll es künftig unter anderem möglich sein, vier verschiedene biometrische Datenkategorien zu speichern: Zum einen soll mittels Finger- und Handballenabdrücken nach Tatverdächtigen gesucht werden können. Hierzu hatte die EU-Kommission bereits im Jahr 2018 ein Fingerabdruckidentifizierungssystem (AFIS) ins Leben gerufen. Zum anderen können zukünftig auch Gesichtsbilder und DNA-Profile gespeichert werden, wobei hier strenge Anforderungen an die Verarbeitung gelten.
Zur Meldung auf netzpolitik.org.

, Telemedicus v. 10.02.2020, https://tlmd.in/a/3477

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