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Wochenrückblick: Gesichtserkennung, SEPA-Lastschrift, Datenportabilität

+++ EU: Europaweiter Abgleich von Gesichtsbildern

+++ EuGH: Europaweites SEPA-Lastschriftverfahren

+++ DSGVO: Facebook sieht Diskussionsbedarf bei Datenportabilität

+++ USA: Youtube schließt Vergleich im Streit um Kinderschutz

+++ Verfassungsbeschwerde gegen BKA-Gesetz



EU: Europaweiter Abgleich von Gesichtsbildern
Die EU plant die Möglichkeiten der Strafverfolgungsbehörden beim Abgleich biometrischer Daten zu erleichtern und um Maßnahmen zur automatisierten Gesichtserkennung auszuweiten. Künftig sollen daher auch Fahndungsfotos oder Lichtbilder aus polizeilichen Datenbanken zwecks Abgleich zur Verfügung stehen. Hierzu müsste der 2007 geschlossene Vertrag von Prüm, der die Zusammenarbeit zur Bekämpfung von Terrorismus, grenzüberschreitender Kriminalität und illegaler Migration zum Ziel hat, entsprechend erweitert werden. Dieser erfasst bisher nur Informationen zu DNA und Fingerabdrücken. Die Bundesregierung hat nun bestätigt, dass das Bundeskriminalamt an einer diesbezüglichen Machbarkeitsstudie der Unternehmensberatung Deloitte teilnimmt. Das Vorhaben stößt unter Datenschützern auf Kritik.
Zur Meldung auf heise.de.

EuGH: Europaweites SEPA-Lastschriftverfahren
Laut einer Entscheidung des EuGH vom Donnerstag darf die Deutsche Bahn Kunden, die ihren Wohnsitz oder ein Konto im europäischen Ausland haben, beim Online-Ticket-Kauf nicht vom SEPA-Lastschriftverfahren ausschließen (Urt. v. 06.09.2019, C-28/18). Die AGB der Deutschen Bahn sahen vor, dass das Lastschriftverfahren nur Kunden angeboten wurde, die ihren Wohnsitz und damit auch ihr Konto in Deutschland haben. Eine solche Klausel sei mit der europäischen Verordnung über Überweisungen und Lastschriften nicht vereinbar. Daran ändere auch das Angebot anderer Zahlungsarten nichts. Auch gebe es andere Möglichkeiten einem etwaigen Missbrauchs- oder Zahlungsausfallrisiko vorzubeugen. Die Entscheidung geht zurück auf eine Klage österreichischer Verbraucherschützer.
Zur Meldung auf LTO.

DSGVO: Facebook sieht Diskussionsbedarf bei Datenportabilität
Facebook hat am Mittwoch ein Working Paper zum Thema Datenportabilität veröffentlicht, das vor allem Fragen rund um den Anspruch aus Art. 20 DSGVO und dessen praktische Umsetzung aufwirft. Es sei nach wie vor unklar, auf welche Daten der Nutzer einen Anspruch hätte, in welchen Situationen Rechte Dritter einschließlich solcher des Unternehmens betroffen wären und wer bis zu welchem Punkt für die Übermittlung verantwortlich sei. Facebook gehört bereits einer Initiative von Internetserviceprovidern an, die an praktischen Lösungen arbeiten.
Zum Working Paper.
Zur Meldung auf heise.de.

USA: Youtube schließt Vergleich im Streit um Kinderschutz
Google hat den Streit mit der US Handelsaufsicht FTC wegen Datenschutzverstößen gegen Zahlung von 170 Mio. US-Dollar im Wege des Vergleichs beigelegt. Youtube wird vorgeworfen, personenbezogene Daten von Kindern unter 13 Jahren für Werbezwecke ausgewertet zu haben. Der US Children’s Online Privacy Protection Act (COPPA) erlaubt zwar kontext-orientierte Werbung, nicht aber solche, die auf das Nutzungsverhalten von Kindern abzielen.
Zur Meldung auf heise.de.

Verfassungsbeschwerde gegen BKA-Gesetz
Die Bürgerrechtsorganisation Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) hat Verfassungsbeschwerde gegen das 2017 reformierte BKA-Gesetz eingelegt. Die Beschwerde richtet sich dabei nicht nur gegen Maßnahmen, wie den Einsatz des Bundestrojaners zur Ausspähung von IT-Systemen und (mobilen) Endgeräten, sondern auch gegen die Möglichkeit der Zusammenführung von Informationen in der Cloud. So könne die Behörde bereits „aus […] geringem Anlass zu viele Daten zu vieler Menschen zu lange speichern und verarbeiten“. Auch stünden die realen Konsequenzen für die Betroffenen außer Verhältnis zum erhofften Sicherheitsgewinn. Als Anlass für Maßnahmen genügten mitunter bereits vage Anhaltspunkte. Bereits 2016 hatte das Bundesverfassungsgericht weite Teile des BKA-Gesetzes für verfassungswidrig erklärt.
Zur Klageschrift.
Zur Meldung auf heise.de.

  • Dr. Sebastian Brüggemann

    Dr. Sebastian Brüggemann ist Fachanwalt für Informationstechnologierecht und Syndikusrechtsanwalt in einem großen internationalen IT-Unternehmen.

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