+++ BGH verbietet Schwarzhandel mit Fußballkarten im Internet
+++ Schleichwerbevorwurf gegen ARD-Programmdirektor Struve
+++ Schleichwerbevorwurf gegen Pro7
+++ T-Mobile erwirkt einstweilige Verfügung gegen sipgate
+++ Einstweilige Verfügung gegen EU-weite Buma/Stemra-Lizenzen durch GEMA erwirkt
+++ VG München: Kein Wahl-o-mat bei der Landtagswahl
+++ taz gewinnt Rechtsstreit gegen Polizeipräsidenten vor Berliner Verfassungsgerichtshof
+++ Lidl muss insgesamt 1,5 Mio Euro an Bußgeldern wegen Datenschutzverstößen zahlen
+++ Kommission für Zulassung und Aufsicht (ZAK) nimmt Arbeit auf
+++ Künstlersozialversicherung bleibt erhalten
+++ GEMA lässt Protestaktion mit 70.200 Anmeldeformularen platzen
BGH verbietet Schwarzhandel mit Fußballkarten im Internet
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat dem Online-Tickethändler „bundesligakarten.de“ den Verkauf von HSV-Karten untersagt, die zuvor vom Bundesligaklub in Hamburg unter Zuwiderhandlung gegen dessen AGB erworben wurden.
Weiter bei Telemedicus.
Schleichwerbevorwurf gegen ARD-Programmdirektor Struve
Nach einem Bericht des Magazins „stern“, soll der frühere Geschäftsführer einer auf Schleichwerbung spezialisierten Firma ARD-Programmdirektor Günter Struve persönlich die Möglichkeiten von Product Placement im ARD-Programm präsentiert haben. Die ARD bestreitet derzeit diese Vorwürfe.
Details zu den Vorwürfen gegen ARD-Promgrammdirektor Struve bei DWDL.
Schleichwerbevorwurf gegen Pro7
Von Stefan Niggemeier wurde in der vergangegen Woche ein Schleichwerbeverdacht in Bezug auf Pro7 geäußert. Die Werbeagentur der Imbisskette „Subway“ schmückt sich damit, Dreharbeiten zur Unternehmenspräsentation in populären redaktionellen Pro7- und Kabel.1-Formaten veranlasst und begleitet zu haben. Ob tatsächlich Zuwendungen geflossen sind, ist noch unklar.
Details zum Schleichwerbeverdacht bei Pro7 bei Stefan Niggemeier.
T-Mobile erwirkt einstweilige Verfügung gegen sipgate
T-Mobile hat vor dem OLG Hamburg eine einstweilige Verfügung gegen den Internettelefonie-Anbieter sipgate erwirkt. Diesem ist nun untersagt, ein VoIP-Client für das iPhone anzubieten.
Weiter bei Telemedicus.
Einstweilige Verfügung gegen EU-weite Buma/Stemra-Lizenzen durch GEMA erwirkt
Die deutsche Verwertungsgesellschaft GEMA hat gegen eine EU-weite Lizenzerteilung durch die niederländische Verwertungsgesellschaft Buma/Stemra eine einstweilige Verfügung vor dem LG Mannheim erwirkt. Zuvor hatte bereits die britische Performing Rights Society (PRS) in den Niederlanden gerichtliche Verbote gegen Buma/Stemra veranlasst.
Telemedicus beleuchtet eingehend die Details dieses Streits.
VG München: Kein Wahl-o-mat bei der Landtagswahl
Das Verwaltungsgericht München hat den Bayerischen Jugendring (BJR) verpflichtet, die Ökologisch-Demokratische Partei Bayern (ÖDP) kurzfristig in die beliebte Software Wahl-o-mat aufzunehmen. Auf der Webseite des Wahl-o-mat haben Wählern die Möglichkeit, durch die Beantwortung gezielter Fragen eine geeignete Partei für die Wahl zu finden. Bisher wurden lediglich Parteien aufgenommen, die bei der Wahl voraussichtlich mindestens 3% erreichen werden. Dies sei jedoch unzulässig, auch die ÖDP müsse aufgenommen werden. Da eine Aufnahme auf die Schnelle aber wohl nicht möglich sein wird, muss der BJR dieses Jahr voraussichtlich auf den Wahl-o-Mat für die Landtagswahl verzichten.
Zur Pressemeldung des BJR.
taz gewinnt Rechtsstreit gegen Polizeipräsidenten vor Berliner Verfassungsgerichtshof
Der Berliner Verfassungsgerichtshof hat einer Verfassungsbeschwerde der taz stattgegeben. Die Zeitung hatte darin Gerichtsentscheidungen angegriffen, nach denen sie verpflichtet gewesen war, weitgehende Gegendarstellungen des Berliner Polizeipräsidenten zu veröffentlichen. Das zuständige Landesverfassungsgerichts statuiert in seiner Entscheidung nun hohe Hürden für Gegendarstellungsansprüche von Behördenseite.
Bericht in eigener Sache bei der taz.
Lidl muss insgesamt 1,5 Mio Euro an Bußgeldern wegen Datenschutzverstößen zahlen
Der Lebensmitteldiscounter Lidl muss als Konsequenz für seine illegale Mitarbeiterüberwachung eine Gesamtbuße in Höhe von knapp 1,5 Millionen Euro zahlen. Dies ist die Summe aller Einzelstrafen der jeweiligen Landesdatenschutzbehörden aus zwölf Bundesländern. Lidl hatte sich zuvor bereits zur Zahlung bereit erklärt. Es handelt sich nach Aussage des Landesdatenschutzbeauftragten von Baden-Württemberg um die höchste Bußgeldsumme, die in Deutschland wegen Datenschutzverstößen jemals verhängt wurde.
Weitere Einzelheiten bei der FTD.
Kommission für Zulassung und Aufsicht (ZAK) nimmt Arbeit auf
Die auf Grundlage des 10. RÄStV neu geschaffenene Kommission für Zulassung und Aufsicht (ZAK) hat am vergangenen Dienstag ihre Arbeit aufgenommen. Mit diesem neuen Gremium wollen die Landesmedienanstalten schneller und effektiver Entscheidungen über bundesweite Zulassungen von privaten Rundfunkveranstaltern und Plattformen sowie über die Zuweisungen von Übertragungskapazitäten treffen. In der ZAK sind verschiedene Stellen der Direktorenkonferenz der Landesmedienanstalten (DLM) aufgegangen.
Die Einzelheiten bei digitalfernsehen.de.
Künstlersozialversicherung bleibt erhalten
Nachdem es Anfang der Woche aus einigen Bundesländer geheißen hatte, dass der Bundesrat die Abschaffung der Künstlersozialversicherung (KSVG) beschließen wolle, kam es zu massiven Protesten. Im Laufe der Woche erfolgte daraufhin eine korrigierende Klarstellung: Die KSVG soll demnach nun nicht abgeschafft, sondern reformiert werden.
Details zu den Irritationen über die vermeindliche Abschaffung der KSVG bei Telemedicus.
Zum Hintergrund der KSVG-Reform bei Telemedicus.
GEMA lässt Protestaktion mit 70.200 Anmeldeformularen platzen
Die Protestaktion des Komponisten Johannes Kreidler gegen die GEMA ist gescheitert. Der Künstler wollte mit 70.200 Anmeldeformularen für ein Werk auf seiner Meinung nach bestehende Schwächen des Urheber- und Verwertungsrechts hinweisen. Die GEMA ließ die Aktion platzen, Kreidler musste seine LKW-Ladung an Formularen wieder mit nach Hause nehmen.
Telemedicus zum Hintergrund der Aktion.
Bericht von heise.de zum Scheitern der Aktion .