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Wochenrückblick: Gegendarstellung, Uploadfilter, Netzsperren

+++ BVerfG: Keine Gegendarstellung bei offenen Fragen

+++ EU-Urheberrecht: Verwirrung um Uploadfilter im EU-Parlament

+++ Netzsperren bei kinox.to: Vodafone legt Berufung ein

+++ McFadden: OLG München zur Störerhaftung in Altfällen

+++ YouTube blendet Wikipedia-Artikel bei Verschwörungsvideos ein
BVerfG: Keine Gegendarstellung bei offenen Fragen
Bei offenen Fragen kann die Presse in der Regel nicht zur Gegendarstellung verpflichtet werden. Das hat das Bundesverfassungsgericht entschieden (Az.: 1 BvR 442/15). Eine offene Frage sei regelmäßig keine Tatsachenbehauptung, die aber Voraussetzung für eine Gegendarstellung ist. Gegendarstellungsfähig sei eine offene Frage nur, wenn sich die verdeckte Aussage als „unabweisbare Schlussfolgerung“ aufdränge. Im konkreten Fall hatte das Blatt „Woche der Frau“ über einen Schulfreund von Günther Jauch berichtet, der mit 26 an einem Herzinfarkt gestorben war. Das Blatt titelte mit der Aufmacherfrage „Hätte er ihn damals retten können?“; Jauch forderte Gegendarstellung. Bei dieser Frage seien die Tatsachen nicht behauptet, sondern „allenfalls gesucht“ worden, so das BVerfG. Den Verlag zur Gegendarstellung zu verpflichten, verletze seine Pressefreiheit. Bei ehrverletzenden Aufmacherfragen bleibe aber der Weg zur Unterlassungsklage offen.
Die Entscheidung im Volltext.

EU-Urheberrecht: Verwirrung um Uploadfilter im EU-Parlament
Ein Kompromisspapier zu Art. 13 des Entwurfs einer neuen Urheberrechts-Richtlinie sorgt für Diskussion. Während der ursprüngliche Entwurf der Richtlinie aus 2016 Plattform-Uploadfilter vorsah, haben sich zwischenzeitlich mehrere Ausschüsse des EU-Parlaments dagegen ausgesprochen. Im nun von Axel Voss (CDU) vorgelegten Kompromisspapier ist die Pflicht, „angemessene technische Maßnahmen“ zu ergreifen, aber nach wie vor enthalten. Dies sei ein redaktioneller Fehler: Tatsächlich sollen Plattformen aus mehreren Optionen auch „organisatorische” Maßnahmen wählen dürfen, um mit illegalen Uploads umzugehen. Außerdem seien nur noch Plattformen mit nutzergenerierten Inhalten angesprochen, die mit diesen Geld verdienen. Wikipedia und Repositorien für Bildungs- und Forschungsmaterialien seien nicht mehr erfasst. Nach Ansicht von Wikimedia fällt aber das Archiv „Wikimedia Commons“ nach wie vor darunter. Die Urheberrechtsrichtlinie soll Ende April beschlossen werden.
Mehr bei heise.de.
Wikimedia kritisch hierzu.

Netzsperren bei kinox.to: Vodafone legt Berufung ein
Vodafone hat Berufung gegen eine einstweilige Verfügung vor dem Landgericht München I eingelegt, die den Provider verpflichtet, den Zugang zu einem Kinofilm auf kinox.to zu sperren. Vodafone ist der Auffassung, nach geltendem Recht nicht verpflichtet werden zu können, Urheberrechtsverletzungen im Internet durch Sperren einzudämmen, heißt es bei heise online. Es fehle an einer ausdrücklichen gesetzlichen Grundlage. Vodafone setzt derzeit offenbar eine DNS-Sperre ein.
Mehr bei heise.de.

McFadden: OLG München zur Störerhaftung in Altfällen
Der Piratenpolitiker Tobias McFadden muss die Abmahnkosten wegen einer Urheberrechtsverletzung zahlen, die ein unbekannter User über seinen offenen WLAN-Hotspot begangen hatte. Das hat das OLG München entschieden (Az.: 6 U 1741/17). Der Fall spielte sich 2010 ab. Nach dem damaligen Recht sei McFadden Störer gewesen, so das OLG. Der Entscheidung geht die McFadden-Entscheidung des EuGH zur Störerhaftung voraus. Der Fall spielte noch unter der alten Rechtslage; seit der TMG-Reform im Herbst 2017 ist die Störerhaftung bei öffentlichen Hotspots abgeschafft. Wegen der neuen Rechtslage verneinte das OLG den auf die Zukunft gerichteten Unterlassungsanspruch.
Mehr bei Heise.de.

YouTube blendet Wikipedia-Artikel bei Verschwörungsvideos ein
YouTube hat angekündigt, unter Verschwörungsvideos künftig Wikipedia-Artikel einzublenden. YouTube will dafür die Videos historischer und gesellschaftlicher Ereignisse mit einer Liste mit Verschwörungstheorien – ebenfalls bei Wikipedia – abgleichen; eingeblendet werden solle der erste Absatz zum jeweiligen Ereignis. YouTube steht in der Kritik, durch seine Empfehlungs-Filterblasen den Einfluss von Verschwörungstheorien zu verstärken.
Mehr bei Deutschlandfunk Kultur.

  • Fabian Rack

    Fabian Rack ist Teil des Telemedicus-Kernteams und Rechtsanwalt bei iRights.Law.

, Telemedicus v. 18.03.2018, https://tlmd.in/a/3271

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