+++ BGH: Facebook-Freundefinder ist wettbewerbswidrig
+++ OLG München zu Filesharing: Eltern müssen mögliche Verletzer benennen
+++ EGMR: Ungarns Anti-Terror-Gesetz ist menschenrechtswidrig
+++ Schleswig-Holstein will Strafrecht zur verfassungsfeindlichen Propaganda ausweiten
+++ Netflix will Geoblocking besser durchsetzen
BGH: Facebook-Freundefinder ist wettbewerbswidrig
Der BGH hat den „Freundefinder” von Facebook als wettbewerbsrechtlich unzulässige belästigende Werbung eingestuft (Az. I ZR 65/14). Diese Funktion erlaubte es Nutzern, ihre E-Mail-Adressbücher zu importieren und versandte anschließend E-Mail-Einladungen an bislang nicht Facebook registrierte Personen. Der Versand erfolge ohne ausdrückliche Einwilligung der Empfänger. Diese verstünden die Mails nach Ansicht des BGH als Werbung – und nicht als private Mitteilung der Nutzer. Der BGH entschied zudem, dass Facebook im Rahmen der Funktion „Freunde finden” die Nutzer über Auswertung der importierten Kontaktdaten irregeführt hat. Facebook hat seinen den Registrierungsvorgang inzwischen überarbeitet. Das Urteil geht auf eine Klage des vzbv zurück und bestätigt beide Vorinstanzen (hier und hier).
Zur Pressemitteilung des BGH.
Mehr zum Freundefinder auf Telemedicus.
OLG München zu Filesharing: Eltern müssen mögliche Verletzer benennen
Um die Vermutung eines eigenen Verstoßes in Filesharing-Fällen abzuwenden, müssen Eltern konkret darlegen, wer aus ihrem Haushalt als Täter in Frage kommt. Das hat das OLG München entschieden (Az. 29 U 2593/15). In der gerichtlichen Auseinandersetzung mit dem Rechteinhaber führten die Eltern an, nicht sie, sondern eines ihrer im Haushalt lebenden Kinder habe den Urheberrechtsverstoß begangen. Den Namen des Kindes nannten sie indes nicht. Damit seien die Eltern ihrer sogenannten sekundären Darlegungslast nicht nachgekommen: Es reiche nicht aus, „sich pauschal auf eine bloß generell bestehende Zugriffsmöglichkeit ihrer drei Kinder auf den Internetanschluss zu berufen”, wie es in der Pressemitteilung heißt. Der verfassungsrechtlich verankerte Schutz der Familie stehe dem nicht entgegen.
Zur Pressemitteilung des OLG München.
EGMR: Ungarns Anti-Terror-Gesetz ist menschenrechtswidrig
Ungarns Anti-Terror-Gesetz aus dem Jahr 2011 verstößt gegen die Europäische Menschenrechtskonvention. Das hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte entschieden (Az. 37138/14). Das Gesetz befugt Exekutivorgane zu heimlichen Hausdurchsuchungen, Brieföffnungen und zur Überwachung elektronischer Kommunikation. Weil praktisch jede Person überwacht werden könne, das Prozedere vollkommen in der Hand der Exekutive liege und keine Korrekturmöglichkeiten vorgesehen seien, habe Ungarn gegen Art. 8 EMRK verstoßen.
Zur Meldung auf heise.de.
Maximilian Steinbeis im VerfBlog mit einer europäischen Perspektive.
Schleswig-Holstein will Strafrecht zur verfassungsfeindlichen Propaganda ausweiten
Das Landeskabinett von Schleswig-Holstein will gemeinsam mit Hamburg über eine Gesetzesinitiative im Bundesrat eine Reform der §§ 86 und 86a StGB anstoßen. Erklärtes Ziel ist es, verfassungsfeindliche Propaganda auch dann bestrafen zu können, wenn sie vom Ausland aus betrieben wird. Bislang sind dies reine Inlandsstraftaten – was in Zeiten des Internets ohne geografische Grenzen nicht mehr hinnehmbar sei.
Zur Pressemitteilung des Justizministeriums Schleswig-Holstein.
Netflix will Geoblocking besser durchsetzen
Netflix will eine Technik einführen, um zu verhindern, dass Nutzer das Geoblocking des Streamingdienstes umgehen. Das Unternehmen müsse seine Inhalte in Einklang mit regionalen Lizenzierungsbeschränkungen bereitstellen und diese auch durchsetzen. Derzeit schauten viele Nutzer über VPN- oder Proxydienste Angebote an, die nicht für ihre Region gedacht sind.
Zur Meldung bei heise.de.