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Wochenrückblick: Framing, Diesel-Update, Clearingstelle

+++ EuGH entscheidet erneut zu Framing

+++ BGH: Kein Schadensersatz wegen VW-Softwareupdate

+++ Bundesregierung stellt Urheberrechtsreform zur Abstimmung

+++ BKartA: Keine Einwände gegen „Clea­ring­stel­le Ur­he­ber­recht”

+++ LfDI BW verhängt Bußgeld gegen VfB Stuttgart

EuGH entscheidet erneut zu Framing
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat vergangene Woche erneut über die urheberrechtliche Zulässigkeit von Framing entschieden (Rs. C 392/19). Mittels Framing können fremde Inhalte in eine Webseite integriert werden, ohne dass die Inhalte dafür von den Betreiber:innen der Webseite kopiert werden müssen. Bereits vor einigen Jahren hatte der EuGH entschieden, dass Framing keine öffentliche Wiedergabe darstellt, wenn die Inhalte dadurch keinem „neuen Publikum” bereitgestellt wird. Nun hat der EuGH klargestellt: Werden Inhalte nicht für jedermann frei zugänglich, sondern mit Zugangsbeschränkungen online gestellt, werden die Inhalte durch das Framing einem „neuen Publikum” zugänglich gemacht und es liegt eine öffentliche Wiedergabe vor.
Die Hintergründe bei LTO.

BGH: Kein Schadensersatz wegen VW-Softwareupdate
Käufern von VW-Fahrzeugen steht wegen eines Softwareupdates von VW keine Schadensersatzansprüche zu. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) vergangene Woche entschieden (Az. VI ZR 889/20). Hintergrund war die Klage eines Autokäufers gegen VW: Dieser hatte einen VW gekauft, der über eine unzulässige Abschalteinrichtung verfügte. Der Kauf erfolgte allerdings, nachdem VW dies bereits öffentlicht gemacht hatte. Nachdem VW ein Softwareupdate zur Verfügung gestellt hatte, verlangte der Käufer nun Schadensersatz wegen sittenwidriger vorsätzlicher Schädigung. Das Softwareupdate führe sog. „Thermofenster” ein, während derer sich die Abgasreinigung ebenfalls abschalte. Der BGH ließ offen, ob dies wirklich der Fall und unzulässig war. Jedenfalls sei das Update mit der ursprünglichen Abschalteinrichtung nicht zu vergleichen und sei daher nicht sittenwidrig.
Hintergründe bei Heise Auto.
Zur Pressemeldung des BGH.

Bundesregierung stellt Urheberrechtsreform zur Abstimmung
Die Bundesregierung hat dem Bundestag den Entwurf für die anstehende Urheberrechtsreform vorgelegt. Dieser wird nun über die Gesetzesänderung abstimmen. Die Reform setzt diverse europäische Vorgaben um, u.a. die umstrittene Richtlinie über das Urheheberrecht im digitalen Binnenmarkt. Diese ändert vor allem die Verantwortlichkeiten von Inhalte-Plattformen und sozialen Netzwerken für urheberrechtliche Inhalte und führt ein neues europaweites Leistungsschutzrecht für Presseverleger ein.
Nachricht bei Juris.
Pressemeldung des Bundestages.

BKartA: Keine Einwände gegen „Clea­ring­stel­le Ur­he­ber­recht”
Das Bundeskartellamt (BKartA) hat vergangene Woche zur neuen „Clearingstelle Urheberrecht im Internet” entschieden und keine kartellrechtlichen Einwände geäußert. Bei der Clearingstelle handelt es sich um eine gemeinsame Stelle verschiedener Internet-Provider und Rechteinhaber und soll Empfehlungen an Provider aussprechen, ob einzelne Webseiten durch DNS-Sperren blockiert werden sollen. Mitglieder sind zu Beginn auf Provider-Seite u.a. 1&1, Telekom, Vodafone und Telefonica, auf Seite der Rechteinhaber bspw. der Bundesverband der Musikindustrie, der Verband der Spieleindustrie Game, die DFL und Sky.
Details bei Beck aktuell.

LfDI BW verhängt Bußgeld gegen VfB Stuttgart
Der Landesdatenschutzbeauftragte Baden-Württemberg (LfDI BW) hat vergangene Woche gegen den VfB Stuttgart ein Bußgeld von 300.000 EUR verhängt. Dem Verein war vorgeworfen worden, E-Mail-Adressen von Mitgliedern unzulässig an eine externe Werbeagentur für eine „Guerilla-Marketing“-Aktion weitergegeben zu haben. Die Vorgänge lagen teilweise vor und teilweise nach Wirksamwerden der DSGVO. Der Verein hat das Bußgeld akzeptiert und angekündigt, in Abstimmung mit dem LfDI BW Datenschutzschulungen für Jugendliche zu unterstützen.
Rechtliche Hintergründe bei Datenschutznotizen.
Pressemeldung des VfB Stuttgart.

, Telemedicus v. 14.03.2021, https://tlmd.in/-9140

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