+++ BGH: Framing grundsätzlich keine öffentliche Wiedergabe
+++ BGH zu Kohl-Memoiren: Ghostwriter muss Bänder herausgeben
+++ BVerfG verhandelt zu BKA-Gesetz und lässt Kritik anklingen
+++ EU-Parlament stimmt für Reda-Report, Panoramafreiheit soll bleiben
+++ Nivea-Blau und Verkehrsdurchsetzung von Farbmarken: BGH weniger streng als BPatG
+++ Ausstrahlung von SWR-Reportage über Zustände in Mercedes-Werken rechtmäßig
BGH: Framing grundsätzlich keine öffentliche Wiedergabe
Wer als Betreiber einer Internetseite fremde Online-Inhalte bei sich einbettet (Framing), die mit Zustimmung des Urhebers veröffentlicht wurden, begeht keine Urheberrechtsverletzung. Das hat der BGH für den Fall eines YouTube-Videos entschieden (Az. I ZR 46/12) und damit die BestWater-Entscheidung des EuGH umgesetzt. Beim Framing liege eine öffentliche Wiedergabe (§ 15 Abs. 2 UrhG) nicht vor, „wenn auf einer Internetseite anklickbare Links zu Werken bereitgestellt werden, die auf einer anderen Internetseite mit Erlaubnis der Urheberrechtsinhaber für alle Internetnutzer frei zugänglich sind”. In der Sache hat der BGH den Streit an die Vorinstanz zurückverwiesen. Dort soll geklärt werden, ob der Urheber seine Zustimmung für das Einstellen bei YouTube erteilt hatte. Falls nicht, liege eine öffentliche Wiedergabe vor, schlussfolgert der BGH aus der EuGH-Rechtsprechung. Weil Nutzer dies meist nicht ohne Weiteres erkennen können, erntet diese Rechtsprechung Kritik. Das Urteil ist noch nicht im Volltext erschienen.
Zur Pressemitteilung des BGH.
Zusammenfassung und Kritik bei internet-law.de.
Telemedicus im Detail zur Framing-Entscheidung des EuGH.
BGH zu Kohl-Memoiren: Ghostwriter muss Bänder herausgeben
Ein Ghostwriter darf Bänder, die für eine Buchproduktion aufgezeichnet wurden, grundsätzlich nicht für sich behalten. Das hat der BGH entschieden und damit dem Bundeskanzler a.D. Helmut Kohl Recht gegeben, der nach dem Zerwürfnis mit seinem Ghostwriter über 600 Stunden Aufzeichnungsmaterial für seine Memoiren herausverlangt hatte. Kohl und sein früherer Ghostwriter trafen nach Ansicht des BGH miteinander konkludent ein auftragsähnliches Rechtsverhältnis. Nach dessen Ende sei der Autor zur Herausgabe der Bänder nach § 667 BGB verpflichtet.
Zur Pressemitteilung des BGH.
Bericht in der Badischen Zeitung.
BVerfG verhandelt zu BKA-Gesetz und lässt Kritik anklingen
Das Bundesverfassungsgericht hat vergangene Woche in der Verfassungsbeschwerde gegen das BKA-Gesetz mündlich verhandelt. Das BKA-Gesetz regelt unter anderem die Ermittlungsbefugnisse des BKA zur Abwehr des internationalen Terrorismus. Die Richter ließen in der Verhandlung Kritik an den oft niedrigschwelligen Voraussetzungen für Überwachungsmaßnahmen anklingen. Die Süddeutsche prognostiziert die Entscheidung: „Im Grundsatz werden die Sicherheitsgesetze akzeptiert, aber im Detail werden sie rechtsstaatlich imprägniert.” Mit einem Urteil wird erst „in einigen Monaten” gerechnet.
Bericht über die Verhandlung bei tagesschau.de.
EU-Parlament stimmt für Reda-Report, Panoramafreiheit soll bleiben
Um die Harmonisierung des Urheberrechts in der EU voranzutreiben und es ans digitale Zeitalter anzupassen, hat das EU-Parlament in einer nichtbindenden Entschließung für den sogenannten Reda-Report gestimmt. Damit votierte das Parlament für stärkere Portabilität von Inhalten, gegen ungerechtfertigtes Geoblocking und gegen ein EU-weites Leistungsschutzrecht für Verleger. An der Panoramafreiheit will das EU-Parlament außerdem – anders als in den letzten Wochen befürchtet und von vielen Seiten scharf kritisiert – nun doch nicht rütteln. Die Entscheidung darüber soll weiterhin bei den nationalen Gesetzgebern bleiben. Der Reda-Report geht auf einen ursprünglich umfassenderen Reformvorschlag der Piratenpolitikerin Julia Reda zurück.
Zur Pressemitteilung des EU-Parlaments.
Bericht bei Heise.
Nivea-Blau und Verkehrsdurchsetzung von Farbmarken: BGH weniger streng als BPatG
Das Nivea-Blau bleibt geschützt – zumindest vorerst: Der BGH hat den Fall um die Löschung der Farbmarke Nivea-Blau ans Bundespatentgericht zurückverwiesen (Az. I ZB 65/13). Konkret bejahte der BGH fürs Nivea-Blau zwar Eintragungshindernisse (fehlende Unterscheidungskraft, Freihaltebedürfnis, § 8 Abs. 2 Nr. 1 und 2 MarkenG). Ob die Eintragung wegen Verkehrsdurchsetzung (§ 8 Abs. 3 MarkenG) dennoch möglich ist, hat das BPatG aber nach Ansicht des BGH fehlerhaft beurteilt. Es reiche aus, wenn die Hälfte aller Konsumenten die Farbe als Marke betrachtet; das BPatG hatte 75 % verlangt. Das BPatG wird nun ein neues Gutachten in Auftrag geben müssen.
Zur Pressemitteilung des BGH.
Mehr bei LTO.
Ausstrahlung von SWR-Reportage über Zustände in Mercedes-Werken rechtmäßig
Der SWR darf eine Reportage weiterhin ausstrahlen, die über Missstände in Mercedes-Werken berichtet. Das hat das OLG Stuttgart entschieden (Az. 4 U 182/14). Daimler scheiterte mit seiner Unterlassungsklage gegen den SWR in zweiter Instanz: Die mit versteckter Kamera angefertigten Aufnahmen verletzten zwar Haus- und Persönlichkeitsrechte des Unternehmens. Die Ausstrahlung sei aber gerechtfertigt: Es überwiege aber das Informationsinteresse der Öffentlichkeit.
Mehr bei LTO.