Telemedicus

, von

Wochenrückblick: Framende Links, Gratiseinwilligung, kinox.to

+++ EuGH: Framende Links sind regelmäßig keine Urheberrechtsverletzung

+++ BVerwG: Massenhaftes Scannen von KfZ-Kennzeichen in Bayern ist rechtmäßig

+++ Großrazzien gegen kinox.to-Betreiber

+++ Einigung im Leistungsschutzrecht: Gratiseinwilligung für Google

+++ Ulf Buermeyer: Störerhaftung ist German Angst
EuGH: Framende Links sind regelmäßig keine Urheberrechtsverletzung
Wenn Facebook-Nutzer Youtube-Links posten und Facebook die Videos automatisch einbettet: liegt darin eine Urheberrechtsverletzung? Nein, wie der EuGH am Dienstag in einem Beschluss entschied (Az. C-348/13). Solche sogenannten „framenden Links“ sind nach Auffassung des EuGH regelmäßig zulässig – und zwar, soweit das betreffende Werk „weder für ein neues Publikum noch nach einem speziellen technischen Verfahren wiedergegeben wird, das sich von demjenigen der ursprünglichen Wiedergabe unterscheidet”. Dann liege keine öffentliche Wiedergabe im Sinne der Infosoc-RL vor, die einer urheberrechtlichen Zustimmung bedarf. Voraussetzung aber ist, dass das Werk zuvor mit Erlaubnis des Urhebers zugänglich gemacht worden ist. Die Entscheidung geht auf eine Vorlage des BGH aus dem letzten Jahr zurück.
Zur Nachricht bei golem.de.
Ausführlicher dazu auch auf internet-law.de..

BVerwG: Massenhaftes Scannen von KfZ-Kennzeichen in Bayern ist rechtmäßig
Das massenhafte Scannen von KfZ-Kennzeichen in Bayern und der Abgleich mit Fahndungsdaten ist rechtmäßig. Das hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden (Az. 6 C 7.13). Die bayerische Polizei erfasst Kennzeichen an zwölf Standorten auf dreißig Fahrspuren – und gleicht jeden Monat rund acht Millionen Fahrzeuge mit Fahndungslisten ab, wie es bei heise.de heißt. In dieser Praxis sieht das BVerwG keinen Eingriff in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung. Geklagt hatte ein Informatiker, der Bewegungsprofile und fehlerhafte Fahndungen durch die massenhaften Scans fürchtet.
Zur Pressemitteilung des BVerwG.
Zur Meldung bei heise.de.

Großrazzien gegen kinox.to-Betreiber
In vier Bundesländern haben Razzien gegen die Betreiber des Filmeportals kinox.to stattgefunden. Die Hauptverdächtigen seien auf der Flucht, wie es bei Spiegel Online heißt. Eine Spezialeinheit habe ein Wohnhaus in einem Ort nahe Lübeck gestürmt. Dort lebten die Hauptbeschuldigten, zwei Brüder im Alter von 25 und 21 Jahren. Die Polizei habe sie aber nicht angetroffen. Die Staatsanwaltschaft werfe den Männern neben gewerbsmäßiger Urheberrechtsverletzung und Steuerhinterziehung auch räuberische Erpressung und Brandstiftung vor. Kinox.to bietet schwarz kopierte Kinofilme im kostenfreien Stream an und gilt als Nachfolger des Portals kino.to, nachdem dieses 2011 vom Netz genommen worden war.
Zur Meldung bei Spiegel Online.

Einigung im Leistungsschutzrecht: Gratiseinwilligung für Google
Im Streit um das Leistungsschutzrecht für Presseverlage haben die meisten Verlage Google eine widerrufliche „Gratiseinwilligung” für die Nutzung ihrer Presseerzeugnisse erteilt. Zuvor hatten sich die Verlage in der Verwertungsgesellschaft VG Media organisiert, um über sie Vergütungsansprüche aus dem Leistungsschutzrecht geltend zu machen. Thomas Stadler bezweifelt die Zulässigkeit des Vorgehens der Verlage aus kartellrechtlicher Sicht: Es könne missbräuchlich sein, ausschließlich von kleinen Anbietern Zahlungen zu fordern, während man Google vorerst verschone.
Kommentierte Nachricht bei Thomas Stadler.
Kommentierter Link bei Telemedicus.
Ergänzend bei golem.de: Nicht alle Ansprüche sind geklärt.

Ulf Buermeyer: Störerhaftung ist German Angst
Richter Ulf Buermeyer hat sich in einem Gastbeitrag für die FAZ kritisch zu der in Deutschland geltenden Rechtslage hinsichtlich der Anonymität im Netz und öffentlichen Drahtlosnetzwerken geäußert. Letztere seien aufgrund des deutschen Rechts in Deutschland wenig verbreitet, denn das Institut der Störerhaftung lasse es schnell unvertretbar erscheinen, ein öffentliches WLAN zu betreiben. Die Störerhaftung stehe exemplarisch für die „German Angst” vor dem digitalen Zeitalter; ihre Reform werde derzeit verschleppt und verwässert.
Zum Kommentar auf faz.net.

, Telemedicus v. 26.10.2014, https://tlmd.in/a/2854

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Newsletter

In Kooperation mit

Kommunikation & Recht

Hosting

Domainfactory