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Wochenrückblick: Frag den Staat, Videoüberwachung, AKK

+++ BVerwG zur Auskunftspflicht des BND nach Umweltinformationsgesetz

+++ BVerwG: Private Videoüberwachung richtet sich ausschließlich nach DSGVO

+++ Reporter ohne Grenzen warnt vor Novelle des Verfassungsschutzgesetzes

+++ Kritik an Angriff auf Verschlüsselung von Messengerdiensten

+++ AKK fordert Regeln um „Meinungsmache“ im Internet vor Wahlen

BVerwG zur Auskunftspflicht des BND nach Umweltinformationsgesetz
Das Portal FragDenStaat hat vergangene Woche vor dem Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) einen Teilsieg erzielt: Der Bundesnachrichtendienst (BND) sei nach Auffassung des BVerwG grundsätzlich verpflichtet, auf Basis des Umweltinformationsgesetzes Auskunft zu erteilen, zitiert FragDenStaat Aussagen des Gerichts aus der mündlichen Verhandlung. Seit zwei Jahren fordert der FragDenStaat vom BND eine Übersicht der Titel sämtlicher Akten zum Umweltschutz in der Behörde. Der BND begründete die Ablehnung des Antrags durchweg mit den Argumenten, der Antrag sei „offensichtlich missbräuchlich” – FragDenStaat visiere lediglich eine „bloße Ausforschung” der Behörde an. Nach den Äußerungen des Gerichts in der mündlichen Verhandlung nahm der BND den Ablehnungsbescheid zurück.
Meldung auf heise.de
Zur Klageschrift von FragDenStaat

BVerwG: Private Videoüberwachung richtet sich ausschließlich nach DSGVO
Die Rechtmäßigkeit der Videoüberwachung durch Private richtet sich ausschließlich nach den Regelungen der Datenschutzgrundverordnung. Das hat das BVerwG Ende März entschieden, wie vergangene Woche bekannt wurde (Az. 6 C 2.18). Demnach seien die Regelungen der DSGVO zur Videoüberwachung durch Private abschließend. § 4 BDSG, der die öffentliche Videoüberwachung in Deutschland regelt, sei nicht anzuwenden. Zudem stellte das Gericht klar, dass für die DSGVO für verwaltungsrechtliche Altverfahren von vor dem 25. Mai 2018 nicht anwendbar sei. Maßgeblich sei die Rechtslage im Zeitpunkt des Widerspruchsbescheides. Hintergrund des Verfahrens war die private Videoüberwachung des Empfangsbereichs einer Zahnarztpraxis. Die zuständige Datenschutzbehörde hatte die Klägerin verpflichtet, die Ausrichtung der Kamera so zu wählen, dass sie den öffentlichen Bereich der Praxis nicht erfasse.
Urteil des BVerwG.

Reporter ohne Grenzen warnt vor Novelle des Verfassungsschutzgesetzes
Die Organisation Reporter ohne Grenzen hat die von Innenminister Horst Seehofer geplante Novelle des Verfassungsschutzgesetzes kritisiert. Der Referentenentwurf ermögliche es, Journalisten digital auszuspionieren und dabei die Identität von Informanten aufzudecken. Reporter ohne Grenzen sieht das Redaktionsgeheimnis in Gefahr und fordert daher eine grundsätzliche Überarbeitung des Referentenentwurfs. Mittlerweile erklärte Innenminister Seehofer, dass er den Entwurf überarbeiten lassen werde. Er wolle Terroristen und Extremisten bekämpfen – keine Journalisten.
Artikel auf faz.net.
Meldung der NGO Reporter ohne Grenzen.

Kritik an Angriff auf Verschlüsselung von Messengerdiensten
Bundesinnenminister Seehofer plant Medienberichten zufolge, Messengerdienste auf richterliche Anordnung hin zu verpflichten, unverschlüsselte Chats an Behörden weiterzugeben. Wie die Messengerdienste die Ende-zu-Ende Verschlüsselung technisch aufheben sollen, bleibt offen. Seehofers Pläne sind vergangene Woche auf heftige Kritik gestoßen. Selbst der CDU-Abgeordete Thomas Jarzombek weist darauf hin, dass solche Pläne der Digitalen Agenda und bisherigen Beschlusslage der Bundesregierung widersprächen.
Meldung auf heise.de

AKK fordert Regeln um „Meinungsmache“ im Internet vor Wahlen
Nach der Analyse der Wahlergebnisse und den Auswirkungen von Videos verschiedener YouTuber wenige Tage vor der Europawahl hat die Parteivorsitzende der CDU, Annegret Kramp-Karrenbauer (AKK), eine Diskussion um „Meinungsmache” im Internet kurz vor Wahlen gefordert. Es stelle sich die Frage, welche Regeln aus dem analogen Bereich im digitalen Bereich hinsichtlich der Informationsverbreitung gelten würden. Nach scharfer Kritik aus ruderte die Parteivorsitzende auf Twitter zurück und betonte, mit „Regeln” sei keine Regulierung gemeint.
Artikel auf sueddeutsche.de.

, Telemedicus v. 02.06.2019, https://tlmd.in/a/3422

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