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Wochenrückblick: Fluggastdaten, Fanpages, Parkverbot für Teslas

+++ EuGH: Verarbeitung von Fluggastdaten muss auf das Notwendige beschränkt werden

+++ Hessischer Datenschutzbeauftragter: Landesregierung soll Facebook-Seite abschalten

+++ Polizei Berlin: Bedenken gegen Teslas auf Liegenschaften

+++ Debatte zur Digitalisierung der Justiz

+++ BGH: Verhandlung zu Anforderungen an Netzsperren

EuGH: Verarbeitung von Fluggastdaten muss auf das Notwendigste beschränkt sein
Die Verarbeitung von Fluggastdaten durch die EU-Staaten muss nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs  (C-817/19) auf das für den Kampf gegen den Terror absolut Notwendige beschränkt werden. Der EuGH antwortete mit der Entscheidung einem belgischen Gericht, das Fragen zur Umsetzung Passenger-Name-Record-Richtlinie in belgisches Recht gestellt hatte. Ohne Hinweise auf Gefahren durch Terrorismus oder schwere Kriminalität im Zusammenhang mit Flügen dürfen Passagierdaten grundsätzlich nur noch sechs Monate statt fünf Jahren gespeichert werden. Dem EuGH liegen im Zusammenhang mit der Richtlinie noch weitere Fragen deutscher Gerichte vor.
Meldung bei Spiegel Online.

Landesregierung soll Facebook-Seite deaktivieren
Der hessische Datenschutzbeauftragte Alexander Roßnagel hat die Landesregierung aufgefordert, ihren Auftritt innerhalb Facebooks zu deaktivieren. Öffentliche Stellen müssten die Bürgerinnen und Bürger informieren können. Dies habe aber datenschutzkonform zu geschehen. Der Bundesdatenschutzbeauftragte steht in diesem Zusammenhang in einer Auseinandersetzung mit dem Bundespresseamt. Für die hessische Landesregierung schlägt Roßnagel den Ausbau des Portals Hessen.de oder ein Angebot innerhalb Mastodons vor.
Meldung bei Golem.de.

Berliner Polizei sensibilisiert gegenüber Kameratechnik in Tesla-Fahrzeugen
Die Berliner Polizei hat in einem internen Rundschreiben auf die Gefahren durch die Fahrzeugkameras in Tesla-Fahrzeugen aufmerksam gemacht. Diese Fahrzeuge sind mit einer Vielzahl von Kameratechnik ausgestattet. Fahrzeughalter und auch der Konzern selbst können auf diese Daten zugreifen. Im Rahmen von Durchsuchungsbeschlüssen nutzt auch die Polizei die Daten in Ermittlungsverfahren. Bei der Einfahrt auf Liegenschaften der Polizei können sicherheitssensible Bereiche gefilmt werden. Dazu gehören Munitionsbunker, Tarnkennzeichen oder Zivilermittler:innen. Die Polizei Berlin überdenkt nun den weiteren Umgang mit der Fahrzeugtechnik.
Meldung bei Netzpolitik.org.
Zusammenfassung bei Tagesspiegel.de.

Digitalisierung der Justiz auf dem Deutschen Anwaltstag 
Auf dem deutschen Anwaltstag 2022 wurde intensiv über die Digitalisierung der Justiz diskutiert. Die Nutzung des besonderen elektronischen Anwaltspostfach ist mittlerweile seit sechs Monaten für Anwält:innen verpflichtend. Anwaltliche Schriftsätze für die Gerichte sind ausschließlich auf diesem Wege einzureichen. Derzeit führt dies aber nur zu einer Verlagerung der „Drucktätigkeit“. Für die Papierakten im Gericht werden die Schriftsätze ausgedruckt. Wie die Digitalisierung in den Gerichten deshalb voranschreiten muss, wurde auf dem Anwaltstag besprochen.
Zusammenfassung auf LTO.de.

Netzsperren vor dem BGH
Der Bundesgerichtshof hat über die Anforderungen an Netzsperren durch Internetprovider verhandelt. Anlass war ein Verfahren von Verlagen gegen die Telekom. Streitpunkt ist die Frage, welche Maßnahmen die Rechteinhaber vor der Beantragung von Netzsperren durchführen müssen. Sie könnten sich zuerst auch an die Hoster der strittigen Webseite wende. Dies führe aber in der Praxis ins Nichts, argumentieren die Kläger.
Meldung bei LTO.de.

, Telemedicus v. 26.06.2022, https://tlmd.in/-10343

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