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Wochenrückblick: Fluggastdaten, Europol, Vorratsdatenspeicherung

+++ EU-Ministerrat plant Umgehung des EuGH Fluggastdatenurteils

+++ EU-Datenschutzbeauftragter klagt gegen Europol

+++ EuGH: Generalanwalt für Prüfbefugnis der Kartellbehörden in Datenschutzfragen

+++ EuGH: Keine Anlasslose Vorratsdatenspeicherung

EU-Ministerrat plant Umgehung des EuGH-Fluggastdatenurteils
Die britische Bürgerrechtsorganisation Statewatch hat ein Diskussionspapier des EU-Ministerrats geleakt, wonach die Mitgliedsstaaten händeringend nach Wegen suchen, die Vorgaben des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zum Rastern von Flugpassagierdaten zu unterlaufen. Die vom EuGH im Einzelfall geforderte „reale und aktuelle oder vorhersehbare terroristische Bedrohungslage“ in einem Mitgliedsstaat solle nach Möglichkeit von allen Mitgliedsstaaten zum Dauerzustand erhoben werden.
Zur Meldung auf heise.de.

EU-Datenschutzbeauftragter klagt gegen Europol
Der Europäische Datenschutzbeauftragte hat Klage beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) eingereicht. Ziel ist es, die Art. 74a und 74b der Europol-Verordnung für ungültig erklären zu lassen. Die Ende Juni in Kraft getretenen Änderungen der Verordnung sollen rückwirkend die langjährige, umfassende und verdachtsunabhängie Überwachungspraxis von Europol legitimieren und würden die Befugnisse der Behörde erheblich erweitern.
Zur Pressemitteilung des Europäischen Datenschutzbeauftragten.
Zur Meldung auf heise.de.

EuGH: Generalanwalt für Prüfbefugnis der Kartellbehörden in Datenschutzfragen
Der zuständige Generalanwalt am Europäischen Gerichtshof (EuGH) kommt zu dem Schluss, dass nationale Wettbewerbsbeörden zwar keinen Verstoß gegen die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) feststellen könnten, deren Einhaltung bei ihrer Prüfung des Marktverhaltens von Unternehmen aber sehr wohl berücksichtigen dürften. Aktuell ist vor dem EuGH eine Untersagungsverfügung des Bundeskartellamts gegenüber Meta aus dem Jahr 2019 anhängig, die sich auf die diensteübergreifende Zusammenführung von Nutzerdaten richtet. Meta hatte gegen die Entscheidung geklagt und das Oberlandesgericht Düsseldorf die Frage dem EuGH vorgelegt. Das Gutachten des Generalanwalts ist nicht bindend.
Zu den Schlussanträgen des Generalanwalts am EuGH.
Zur Meldung auf heise.de.
Zu den Hintergründen ausführlich auf louven.legal.

EuGH: Keine Anlasslose Vorratsdatenspeicherung
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat am Dienstag zum wiederholten Male einer allgemeinen und anlasslosen Vorratsdatenspeicherung eine Absage erteilt (Rs. C‑793/19, C‑794/19). Eine solche sei nicht mit Unionsrecht vereinbar. Mögliche Ausnahmen sieht der EuGH jedoch bei der Speicherung von Verkehrs-, Standortdaten sowie IP-Adressen, sofern „eine ernste Bedrohung für die nationale Sicherheit“ vorliege, die „real und aktuell oder vorhersehbar“ sei. Ferner seien gezielte Maßnahmen zur „Bekämpfung schwerer Kriminalität […] unter strikter Beachtung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit“ möglich. Während das Bundesjustizministerium (BMJ) künftig auf das Quick-Freeze-Verfahren setzen will, fordern die Bundesinnenministerin sowie das Land Bayern ein Festhalten an der Vorratsdatenspeicherung für IP-Adressen.
Zur Pressemeldung des EuGH.
Zum Urteil des EuGH.
Zur Meldung auf heise.de.
Zu den Hintergründen ausführlich auf golem.de.

  • Dr. Sebastian Brüggemann

    Dr. Sebastian Brüggemann ist Fachanwalt für Informationstechnologierecht und Syndikusrechtsanwalt in einem großen internationalen IT-Unternehmen.

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