+++ EU-Urheberrecht: Mitgliedsstaaten stimmen Reformentwurf zu
+++ Grundgesetzänderung erlaubt Finanzierung der Schuldigitalisierung
+++ KG Berlin: Apples alte Datenschutzrichtlinie teilweise unwirksam
+++ Facebook verweigert Zugang zu digitalem Nachlass
+++ Fitness-Apps teilen heimlich Daten mit Facebook
EU-Urheberrecht: Mitgliedsstaaten stimmen Reformentwurf zu
Die EU-Mitgliedsstaaten haben am Mittwoch dem vergangene Woche beschlossenen Entwurf einer Urheberrechtsreform mehrheitlich zugestimmt. Auch Deutschland stimmte für den Entwurf. Dieser ist nicht zuletzt aufgrund des darin enthaltenen Leistungsschutzrechts für Presseverleger sowie schärferer Haftungsregelungen für Plattformbetreiber, die indirekt zur Einführung von Uploadfiltern verpflichten, heftig umstritten. Dementsprechend haben die Niederlande, Luxemburg, Finnland, Italien und Polen gegen die gestimmt und das Reformvorhaben in einer gemeinsamen Erklärung als Rückschritt für den digitalen Binnenmarkt bezeichnet. Kurz zuvor hatten Netzaktivisten Justizministerin Katarina Barley eine Petition zur „Rettung des Internets” überreicht.
Zur Meldung bei Reuters.
Zur Meldung auf urheberrecht.org.
Grundgesetzänderung erlaubt Finanzierung der Schuldigitalisierung
Der Bundestag hat am Donnerstag mit der erforderlichen Zwei-Drittel-Mehrheit für eine Änderung des Grundgesetzes gestimmt, die es dem Bund erlaubt, die Digitalisierung der Schulen finanziell zu unterstützen. Der Bund stellt zu diesem Zwecke 5 Milliarden Euro bereit. Bevor die ersten Anträge auf Förderung gestellt werden können, muss der Digitalpakt jedoch zunächst noch unterzeichnet werden.
Zur Meldung auf LTO.
KG Berlin: Apples alte Datenschutzrichtlinie teilweise unwirksam
Das Kammergericht Berlin hat Teile der acht Jahre alten Geschäftsbedingungen des Apple-Online-Shops für unwirksam erklärt (Az. 23 U 196/13). Die Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hatte bereits 2011 Klage erhoben. Insgesamt 7 Klauseln wurden beanstandet, u.a. die vorausgefüllte Checkbox zur Akzeptanz der Datenschutzrichtlinie. Die entsprechenden Klauseln sind zum Teil auch in der aktuellen Datenschutzrichtlinie enthalten. Das Gericht stellt klar, dass sich auch ältere Klauseln an den Vorgaben der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) messen lassen müssen, auch wenn Apples Formulierungen schon zum damaligen Zeitpunkt rechtswidrig waren. Dies betrifft insbesondere die Wirksamkeit der Einwilligung sowie die Weitergabe personenbezogener Daten an Dritte.
Zum Urteil des KG Berlin.
Zur Pressemitteilung des vzbv.
Zur Meldung auf golem.de.
Facebook verweigert Zugang zu digitalem Nachlass
Facebook verweigert den Eltern eines verstorbenen Mädchens weiterhin den Zugang zum Account ihrer Tochter, obwohl der BGH 2018 entschieden hatte, dass diese als Erben ein Anspruch auf den digitalen Nachlass zusteht. Das 15 jährige Mädchen war 2012 in einem Berliner U-Bahnhof ums Leben gekommen. Facebook hatte den Eltern daraufhin ein 14.000 Seiten umfassendes PDF-Dokument mit Informationen zukommen lassen, verweigert aber nach wie vor den Eltern Zugang zum Facebook Konto zu gewähren. Laut einem kürzlich ergangenen vorläufigen Beschluss des KG Berlin, habe Facebook das digitale Erbe damit nicht in ausreichendem Maße freigegeben. Facebook argumentiert dagegen ein passiver Nutzungsmodus sei technisch nicht möglich.
Zur Meldung auf heise.de.
Fitness-Apps teilen heimlich Daten mit Facebook
Einem Bericht des Wall Street Journals zufolge teilen einige Fitness-Apps heimlich personenbezogene Daten u.a. zu Herzschlag, Blutdruck und Körpertemperatur mit Facebook. Facebook soll diese Daten etwa für personalisierte Werbung nutzen. Die Datenübermittlung erfolgt über ein Facebook-Plugin, dass bei der Entwicklung der App implementiert wird, ohne dass die Nutzer hierüber hinreichend aufgeklärt würden.
Zur Meldung des Wall Street Journals.
Zur Meldung auf golem.de.