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Wochenrückblick: FinFisher, Datenschutz, Brexit

+++ FinFisher-Hersteller gehen gegen Berichterstattung bei netzpolitik.org vor

+++ OLG München: Gebühren für Zahlungsdienste im E-Commerce zulässig

+++ Arbeitspapier zum Datenschutz bei Online-Services für Kinder veröffentlicht

+++ Datenschutzbehörden warnen vor teils „verheerenden” Brexit-Folgen

+++ OECD legt Vorschlag für Besteuerung von Digitalkonzernen vor
FinFisher-Hersteller gehen gegen Berichterstattung bei netzpolitik.org vor
Die Hersteller der staatlichen Spionagesoftware FinFisher haben das Online-Portal netzpolitik.org abgemahnt. Grund ist die Berichterstattung von Netzpolitik zu einem Ermittlungsvefahren um die Spionagesoftware. Im Mai hatten NDR, WDR und die Süddeutsche Zeitung berichtet, dass die Software offenbar auch in der Türkei eingesetzt wurde, um Teilnehmer regierungskritischer Demonstrationen auszuspionieren. Eine Erlaubnis für einen Export von FinFisher in die Türkei gab es jedoch nicht, sodass sich die Frage stellte, wie die Software in die Türkei gelangen konnte. Netzpolitik hatte hierüber berichtet und wegen eines möglichen Verstoßes gegen Außenwirtschaftsrecht Strafanzeige erstattet. Die Berichterstattung von Netzpolitik haben die Herstellerfirmen nun abmahnen lassen. Der Bericht sei „hochgradig vorverurteilend”, weil neben dem Artikel auch die Strafanzeige im Wortlaut veröffentlicht wurde und darin die Namen der Herstellerfirmen sowie ihrer Geschäftsführer genannt werden. Netzpolitik hat angekündigt, keine Unterlassungserklärung abzugeben.
Bericht bei Spiegel Online.

OLG München: Gebühren für Zahlungsdienste im E-Commerce zulässig
Online-Dienste dürfen für Zahlungen per PayPal oder Sofortüberweisung zusätzliche Gebühren von Kunden verlangen. Das hat das Oberlandesgericht München (OLG) vergangene Woche entschieden (Az. 29 U 4666/18). Hintergrund ist ein Musterverfahren der Wettbewerbszentrale gegen das Reisebusunternehmen FlixMobility. Nach § 270a BGB dürfen Unternehmen für Zahlungen über SEPA-Überweisung oder -Lastschrift keine Gebühren verlangen. Die Wettbewerbszentrale ist der Ansicht, dass dies auch dann gelten muss, wenn für die eigentliche Überweisung oder Lastschrift ein Zahlungsdienst zwischengeschaltet ist. Während das Landgericht noch die Ansicht der Wettbewerbszentrale Ende letzten Jahres bestätigt hatte, widersprach nun das OLG München. Die Regelung passe nicht auf Zahlungsdienste: Bei PayPal liege schon keine Überweisung sondern eine Übertragung von E-Geld vor. Sofortüberweisung biete darüber hinaus andere Vorteile, als nur die Durchführung einer Überweisung. Für diese anderen Vorteile sei eine Gebühr nicht ausgeschlossen. Das OLG hat die Revision beim Bundesgerichtshof zugelassen.
Hintergründe bei Heise online.
Pressemeldung der Wettbewerbszentrale.

Arbeitspapier zum Datenschutz bei Online-Services für Kinder veröffentlicht
Die Internationale Arbeitsgruppe für Datenschutz in der Telekommunikation (IWGDPT) hat zwei Arbeitspapiere zum Datenschutz bei Online-Diensten und Smart Devices für Kinder veröffentlicht. Darin empfiehlt der Arbeitskreis, Daten von Kindern nur nach ausdrücklicher Einwilligung der Erziehungsberechtigten zu verarbeiten. Nur in Ausnahmen sei die Einwilligung der Kinder ausreichend, beispielsweise dann, wenn die Verarbeitung datenschutzrechtlich ohnehin aufgrund einer anderen Rechtsgrundlage zulässig sei. Zudem sollen Anbieter eine vollständige Löschung der Daten ermöglichen, um negative Konsequenzen im späteren Leben für Kinder zu vermeiden. Aus diesem Grund soll die Speicherdauer auf das notwendige Minimum reduziert werden. Die IWGDPT ist eine Arbeitsgruppe aus Datenschutzbehörden, Regierungsstellen, internationalen Organisationen und Wissenschaftlern und befasst sich mit datenschutzrechtlichen Fragen im Internet.
Zu den Arbeitspapieren beim Datenschutzbeauftragten Berlin.

Datenschutzbehörden warnen vor teils „verheerenden” Brexit-Folgen
Verschiedene Vertreter von deutschen Datenschutzbehörden haben vergangene Woche vor den Folgen eines Brexit gewarnt, sollte Großbritannien die EU ohne ein Austrittsabkommen verlassen. Stefan Brink, Datenschutzbeauftragter von Baden-Württemberg, warnte im Handelsblatt vor zum Teil „absehbar verheerenden Folgen”. Marit Hansen, Datenschutzbeauftragte von Schleswig-Holstein, mahnte Unternehmen zur Eile, sich mit den Folgen eines Brexit für Datentransfers nach Großbritannien auseinanderzusetzen. Angesichts der bereits verschobenen Austrittstermine gebe es keine Ausrede, unvorbereitet zu sein.
Zum Bericht im Handelsblatt.

OECD legt Vorschlag für Besteuerung von Digitalkonzernen vor
Die Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) hat vergangene Woche Vorschläge für eine neue Besteuerung von Digitalunternehmen vorgelegt. Danach plädiert die OECD für einen ganzheitlichen Ansatz („Unified Approach”): Unternehmen mit Verbraucherfokus sollen demnach einheitlich nicht mehr primär nach ihrem Sitz sondern nach dem Sitz der Leistungsempfänger besteuert werden. Schwellenwerte sollen dabei sicherstellen, dass auch kleinere Volkswirtschaften davon profitieren. Zudem soll es neue Regeln für die Gewinnberechnung geben. Dabei sollen auch grundlegende Marketing- und Vertriebsleistungen berücksichtigt werden, die in den jeweiligen Ländern erbracht werden, auch wenn diese selbst keinen Gewinn erwirtschaften. Der Entwurf ist noch bewusst allgemein gehalten. Im Januar 2020 soll ein globales Regelwerk vereinbart werden, in dem die noch offenen Einzelheiten festzulegen sind.
Bericht bei Heise online.
Vorschlag der OECD.

, Telemedicus v. 13.10.2019, https://tlmd.in/a/3451

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