+++ Störerhaftung: LG München I legt EuGH Filesharing-Fragen vor
+++ BNetzA fordert XMPP-Unternehmen zur Meldung auf
+++ Verbot von Versandhandel durch Apotheken vorerst gescheitert
+++ AG Hamburg: Auskunftei muss Bußgeld für Geoscoring zahlen
+++ Parteien dürfen Daten von Wahlberechtigten abrufen
+++ BMWi stellt Weißbuch digitale Plattformen vor
+++ USA: Provider dürfen künftig Kundendaten vermarkten
Störerhaftung: LG München I legt EuGH Filesharing-Fragen vor
Das Landgericht München I hat vorletzte Woche dem EuGH einige Fragen zur Haftung von Internet-Anschlussinhabern dem EuGH vorgelegt, wie vergangene Woche bekannt wurde. Hintergrund ist ein Rechtsstreit, indem der Anschlussinhaber bestreitet, Urheberrechtsverletzungen in Filesharing-Börsen begangen zu haben und der Anschluss auch von weiteren Familienmitgliedern genutzt werden kann. Nach der Rechtsprechung des BGH scheidet ein Schadensersatzanspruch von Rechteinhabern in einem solchen Fall aus. Ob dies jedoch auch mit den europäischen Urheberrechtsrichtlinien vereinbar ist, hat das LG München nun dem EuGH vorgelegt.
Details bei urheberrecht.org.
BNetzA fordert XMPP-Unternehmen zur Meldung auf
Die Bundesnetzagentur hat nach einem Bericht von Golem mehr als 100 Unternehmen angeschrieben und aufgefordert, eine Meldung nach § 6 TKG vorzunehmen. Dabei handele es sich um „Entwickler von XMPP-Software”. Bekannt wurde dies durch einen Tweet des Anbieters Xabber. Die Behörde geht davon aus, dass es sich um Client-Server-Angebote handele, die Individual- und Gruppenkommunikation unter IP-Einsatz ermöglichen. Damit erbringe das Unternehmen gewerblich öffentliche Telekommunikationsdienste und unterliege der Meldepflicht.
Zum Bericht auf golem.de.
Kommentar von Sebastian Telle zur derzeitigen rechtlichen Bewertung.
Verbot von Versandhandel durch Apotheken vorerst gescheitert
Das vom Bundesgesundheitsministerium geplante Gesetz zum Verbot des Versandhandels mit rezeptpflichtigen Arzneimitteln scheint vorerst vom Tisch. Um das Gesetz noch in dieser Legislaturperiode zu verabschieden, hätte es in der vergangenen Woche vom Kabinett beraten werden müssen. Da dies nicht geschehen ist, scheint eine Umsetzung noch vor der Wahl im September nun unwahrscheinlich. Das Gesundheitsministerium hatte insbesondere Online-Apotheken den Versandhandel mit rezeptpflichtigen Medikamenten untersagen wollen. Insbesondere in der SPD bestanden jedoch verfassungsrechtliche Zweifel an dem Gesetzesentwurf.
Die Hintergründe im Handelsblatt (Paywall).
AG Hamburg: Auskunftei muss Bußgeld für Geoscoring zahlen
Das Amtsgericht Hamburg hat einen Bußgeldbescheid des Hamburger Datenschutzbeauftragten gegen eine Auskunftei bestätigt (Az. 233 OWi 12/17). Die Auskunftei soll Bonitätsauskünfte allein auf Grundlage von Wohnanschriften berechnet und Kunden zur Verfügung gestellt haben. Weitere Daten über den Betroffenen lagen der Auskunftei nicht vor und wurden dementsprechend nicht berücksichtigt. Der Hamburger Datenschutzbeauftragte sah darin einen Verstoß gegen § 28b BDSG, wonach für Bonitätsscorings wissenschaftlich anerkannten mathematisch-statistische Methoden eingesetzt werden müssen und diese nicht allein auf Anschriftendaten beruhen dürfen. Das AG Hamburg schloss sich dem an. Die Auskunftei hat angekündigt, gegen das Urteil Rechtsmittel einzulegen.
Weiter bei Heise online.
Parteien dürfen Daten von Wahlberechtigten abrufen
Parteien dürfen ab vergangener Woche Daten von Wahlberechtigten von Meldeämtern abrufen. Nach § 50 Abs. 1 Bundeswahlgesetz ist dies innerhalb eines Zeitraumes von sechs Monaten vor einer Wahl zulässig. Die Daten dürfen zu Zwecken der Wahlwerbung verwendet werden und müssen innerhalb von einem Monat nach der Wahl wieder gelöscht werden. Allerdings können Betroffene einer Weitergabe ihrer Daten durch die Meldeämter widersprechen.
Die Details und Tipps zum Widerspruch bei netzpolitik.org.
BMWi stellt Weißbuch digitale Plattformen vor
Am Montag hat das Bundeswirtschaftsministerium ein „Weißbuch digitale Plattformen” vorgestellt. Dabei handelt es sich um das Ergebnis eines Konsultationsprozesses des Ministeriums. Unter anderem sei eine „gemeinsame digitale Industriepolitik”erforderlich. Auch spricht sich das Weißbuch für ein Level-Playing-Field in der Telekommunikationsbranche aus, was eine Bindung von sogenannten Over-the-top-Diensten (OTT) insbesondere an Kunden- und Datenschutz- sowie Sicherheitsvorschriften einschließe. Der Verband der Internetwirtschaft (eco) sieht hierin eine nicht mehr zeitgemäße pauschale „Hochregulierung” Der Verband der Anbieter von Telekommunikations- und Mehrwertdiensten (VATM) kritisierte einen möglichen Regulierungsverzicht bei Glasfaseranschlussnetzen.
Ausführlich im Bericht auf heise.de.
USA: Provider dürfen künftig Kundendaten vermarkten
Der Kongress der USA hat vergangene Woche Regulierungsvorgaben für Provider gelockert, die diesen das Speichern und Vermarkten von Kundendaten verbieten. Provider sollen künftig die Surf-Historie ihrer Kunden ohne deren Einwilligung speichern, nutzen und sogar verkaufen dürfen. Die bisherigen Vorschriften sahen vor, dass Provider für die Speicherung und Nutzung sensitiver Daten die Einwilligung ihrer Kunden einholen müssen. Republikanische Politiker hatten die Regelungen bereits im Wahlkampf als unnötig kritisiert.
Die Hintergründe bei der New York Times (Englisch).