+++ BGH entscheidet erneut zur Darlegungs- und Beweislast bei Filesharing-Fällen
+++ Belgisches Verfassungsgericht kippt Vorratsdatenspeicherung
+++ OLG München: Google muss Suchergebnisse löschen
+++ Menschenrechtskommissar des Europarates: Geheimdienstaufsicht lückenhaft
+++ LG Berlin entscheidet zu Kinderwerbung in Onlinespiel
+++ Airdata geht gegen Mobilfunkbetreiber-Fusion vor
+++ E-Book-Vertrieb: EU-Kommission leitet Untersuchung gegen Amazon ein
BGH entscheidet erneut zur Darlegungs- und Beweislast bei Filesharing-Fällen
Der BGH hat diese Woche erneut in drei Fällen darüber entschieden, wie Inhaber von Internethausanschlüssen sich bei Filesharing einer Schadensersatzpflicht entziehen können (Az.: I ZR 19/14, I ZR 21/14, I ZR 75/14). Die jeweiligen Beklagten hatten verschiedene Sachverhalte vorgetragen, mit denen sie den Anscheinsbeweis widerlegen wollten, dass sie als Anschlussinhaber für die Urheberrechtsverletzungen verantwortlich waren. Die unteren Instanzen hatten hierzu jeweils eine Beweisaufnahme durchgeführt und waren zu den Ergebnissen gekommen, dass das Verteidigungsvorbringen erfolglos war. Der BGH hat diese Beweiswürdigungen nicht beanstandet.
Zur Pressemitteilung des BGH.
Zum Bericht auf medienrecht.org.
Belgisches Verfassungsgericht kippt Vorratsdatenspeicherung
Der belgische Verfassungsgerichtshof hat die nationale Regelung der Vorratsdatenspeicherung für verfassungswidrig erklärt, wie diese Woche heise.de unter Berufung auf die belgische Zeitung Le Soir berichtete. In der Begründung stimmte das Gericht mit vielen Kritikern und anderen Verfassungsgerichten sowie dem EuGH überein, dass derartige Regelungen unverhältnismäßig sind und über unzureichende Schutzfunktionen verfügen. In Deutschland fand unterdessen diese Woche die erste Lesung des umstrittenen neuen Entwurfs einer Vorratsdatenspeicherung im Bundestag statt.
Zur Nachricht auf lesoir.be.
Die deutschsprachige Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs im Volltext.
OLG München: Google muss Suchergebnisse löschen
Wie Arno Lampmann diese Woche berichtete, hat das OLG München Ende April in einer einstweiligen Verfügung Google untersagt, einzelne rechtswidrige Suchergebnisse zu veröffentlichen (Az.:18 W 591/15). Hintergrund war, dass bei der Eingabe des Namens des Antragstellers bei Google Suchergebnisse angezeigt wurden, deren Snippets u.a. den Begriff „Betrugsverdacht” enthielten. Tatsächlich hatten gegen den Antragsteller aber lediglich Ermittlungen wegen eines weniger schweren Deliktes stattgefunden. Die Vorinstanz lehnte den Erlass der Verfügung noch ab. Auf die Beschwerde gab das Oberlandesgericht dem Antrag nun statt. Demnach hafte Google als Störer für rufschädigende Tatsachenbehauptungen, wenn das Unternehmen auf Hinweis des Betroffenen die Suchergebnisse nicht lösche.
Ausführlich dazu Arno Lampmann auf lhr-law.de.
Der Beschluss des OLG München im Volltext auf lhr-law.de.
Menschenrechtskommissar des Europarates: Geheimdienstaufsicht lückenhaft
Der Menschenrechtskommissar des Europarates, Nils Muižnieks, hat einen Bericht veröffentlicht, in dem er die Aufsicht über die Geheimdienste in den 47 Mitgliedsstaaten als lückenhaftbeschrieb. Demnach bestünden in fast allen Ländern strukturelle, aber auch monetäre und vor allem technische Defizite, um Geheimdienste wirksam überwachen zu können. In einem Interview mit c’t diese Woche merkte Muižnieks dazu an, die Lektion von Snowden sei schnell vergessen gewesen.
Das Interview mit c’t.
Der Bericht des Menschenrechtskommissars des Europarates.
LG Berlin entscheidet zu Kinderwerbung in Onlinespiel
Nicht jedes Duzen in einem Onlinespiel ist verbotene Kinderwerbung nach Nr. 28 der Blacklist im Anhang zu § 3 Abs. 3 UWG. Dies hat das LG Berlin Ende April entschieden, wie spielerecht.de diese Woche berichtete (Az.: 16 O 648/13). In dem Fall hatte der Anbieter eines Online-Rollenspiels Werbung für virtuelle Zusatz-Items geschaltet, in der er die Spieler direkt mit „Du“ ansprach. Daraufhin verlangte der Verbraucherzentrale Bundesverband Unterlassung der Werbung, da es sich seiner Ansicht nach um verbotene Kaufaufforderungen an Kinder handele. Das Gericht lehnte dies ab, da sich das Spiel nicht nur an Kinder richte, also unter 14-Jährige. Allein das Duzen reiche hierfür nicht aus, insbesondere weil es sich um ein eher aufwändiges Spiel handelte, das nicht kindertypisch sei.
Mehr dazu auf spielerecht.de.
Airdata geht gegen Mobilfunkbetreiber-Fusion vor
Das Unternehmen Airdata will gegen die Entscheidung der Kommission vorgehen, mit der diese den Zusammenschluss von O2 und E-Plus wettbewerbsrechtlich freigegeben hat. Demnach seien die Auflagen der Kommission nicht ausreichend, um die wettbewerblichen Einschränkungen auszugleichen, die durch die Fusion entstünden. In Deutschland sind seit dem Zusammenschluss von E-Plus und O2 nur noch drei große Anbieter für Mobilfunk tätig. Airdata versucht seit Jahren den Markteintritt im Bereich Mobilfunk. Aktuell geht das Unternehmen auch gegen die laufende Frequenzauktion der Bundesnetzagentur vor.
Zur Nachricht auf heise.de.
E-Book-Vertrieb: EU-Kommission leitet Untersuchung gegen Amazon ein
Die EU-Kommission hat am Donnerstag bekannt gegeben, dass sie eine kartellrechtliche Untersuchung gegenüber dem Onlineplattformbetreiber Amazon eingeleitet hat. Gegenstand sind die Geschäftspraktiken im Zusammenhang mit dem Vertrieb von E-Books. Diese sehen vor, dass die Verlage Amazon informieren, wenn sie mit anderen Plattformen günstigere Bedingungen aushandeln konnten. Die Kommission will untersuchen, ob hierdurch ein Verstoß gegen das Verbot wettbewerbsbeschränkender Vereinbarungen oder ein Missbrauch von Marktsmacht vorliegt.
Zur Pressemitteilung der EU-Kommission.