+++ BGH entscheidet über Aufsichtspflicht bei Filesharing
+++ BVerwG: Auskunftspflicht des Bundesrechnungshofes
+++ Justizminister wollen Fahndung über Facebook
+++ Stern verbietet FDP Veröffentlichung von Fragenkatalog
+++ Österreich: Hin und Her bei Facebook-Verbot für ORF
+++ FoeBuD heißt jetzt digitalcourage
BGH entscheidet über Aufsichtspflicht bei Filesharing
Haften Eltern, wenn ihre Kinder illegal Dateien über Filesharing-Plattformen verbreiten? Und welche Aufsichtspflichten müssen sie erfüllen? Mit diesen Fragen hat sich der Bundesgerichtshof vergangene Woche befasst. Am Donnerstag entschied der BGH: Ohne Anlass müssen Eltern die Computer ihrer Kinder nicht kontrollieren oder technisch absichern. Es genügt, den Kindern gegenüber ein Verbot auszusprechen, Online-Tauschbörsen für illegale Up- oder Downloads zu benutzen, so die Pressemeldung des BGH. Die Entscheidung ist noch nicht im Volltext verfügbar.
Ausführlich bei Telemedicus.
Die Pressemeldung des BGH.
BVerwG: Auskunftspflicht des Bundesrechnungshofes
Der Bundesrechnungshof (BRH) muss Journalisten Auskunft über seine Prüfungsergebnisse erteilen. Das hat das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) vergangene Woche entschieden. Ein Journalist hatte vom BRH auf Grundlage des Informationsfreiheitsgesetzes Auskunft über eine Prüfung von Zuwendungen des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit an Stiftungen politischer Parteien verlangt. Der Bundesrechnungshof hatte die Auskunft verweigert. Zu Unrecht, wie das BVerwG nun entschied: Der BRH sei eine informationspflichtige Behörde im Sinne des Informationsfreiheitsgesetzes.
Zur Pressemeldung des BVerwG.
Justizminister wollen Fahndung über Facebook
Die Justizminister der Länder wollen prüfen lassen, wie Facebook bei der Fahndung nach Straftätern künftig genutzt werden kann. Das haben sie auf ihrer Herbstkonferenz vergangene Woche in Berlin beschlossen. Vor allem Hessens Justizminister Jörg-Uwe Hahn (FDP) hatte sich für die Fahndung per Facebook ausgesprochen. Junge Leute nutzten das Internet mehr als andere Medien. Der Werkzeugkasten der Polizei müsse daher erweitert werden. Datenschutzrechtlich ist die Fahndung über Facebook jedoch umstritten, denn die Fahndungsaufrufe werden bei Facebook in den USA gespeichert und sind damit außerhalb des Zugriffs deutscher Behörden. Vor allem, wenn es um die Löschung von Fahndungsaufrufen geht, kann das problematisch sein.
Die Hintergründe bei faz.net.
Stern verbietet FDP Veröffentlichung von Fragenkatalog
Die Zeitschrift Stern hat eine einstweilige Verfügung gegen die FDP erwirkt. Darin wird der Partei verboten, einen Fragenkatalog des Stern an die FDP-Pressestelle im Netz zu veröffentlichen. Der Stern hatte die FDP im Rahmen einer Recherche über verdeckte Parteispenden um eine Stellungnahme gebeten und ihr 21 Fragen dazu übersandt. Die FDP veröffentlichte die Fragen daraufhin im Internet und beantwortete sie öffentlich. Der Stern-Journalist sah dadurch seine Urheberrechte verletzt und erwirkte eine einstweilige Verfügung vor dem Landgericht Hamburg. Das Vorgehen des Journalisten wurde vielfach kritisiert: Das Urheberrecht werde missbraucht und der Stern proklamiere ein Monopol an Fakten. Die FDP hat gegen die einstweilige Verfügung Einspruch eingelegt.
Hans-Martin Tillack im Blog von stern.de.
Kritischer Kommentar von Niko Härting im CR-Blog.
Kritischer Kommentar von Stefan Niggemeier.
Österreich: Hin und Her bei Facebook-Verbot für ORF
Gleich mehrere Gerichtsentscheidungen sind vergangene Woche im Streit um den österreichischen Sender ORF ergangen. Am Mittwoch hat zunächst der österreichische Verwaltungsgerichtshof bestätigt, dass der ORF nicht auf Facebook aktiv sein dürfe. Hintergrund ist ein Verbot der die Aufsichtsbehörde KommAustria, die dem ORF im Januar die Nutzung von Facebook untersagt hatte. Der Verwaltungsgerichtshof hat dieses Verbot nun bestätigt. Der ORF dürfe keine Kooperationen mit anderen Medienunternehmen eingehen – dazu gehöre auch Facebook. Am Freitag hob der Verfassungsgerichtshof die Entscheidung dann jedoch vorläufig auf. Vorerst darf der ORF seine Facebook-Seite daher weiter betreiben.
Horizont.at zum Urteil des Verwaltungsgerichtshofs.
Heise zur Eilentscheidung des VerfGH.
FoeBuD heißt jetzt digitalcourage
Der „Verein zur Förderung des öffentlichen bewegten und unbewegten Datenverkehrs” (FoeBuD) hat sich umbenannt und firmiert nun unter dem Namen „digitalcourage”. Das gab der Verein am Samstag bekannt. Der FoeBuD wurde in den vergangenen Jahren durch sein Engagement im Bereich Datenschutz bundesweit bekannt. So koordinierte der Verein unter anderem die Verfassungsbeschwerde von mehr als 22.000 Bürgern gegen das elektronische Arbeitnehmerdaten-Register ELENA. Außerdem organisiert der FoeBuD die jährlichen Big Brother-Awards.
Weitere Informationen bei digitalcourage.de