+++ EuGH: Filesharing-Haftung bei Familienangehörigen
+++ LG Bochum: DSGVO-Verstöße nicht abmahnbar
+++ Debatte um Klingelschilder unter der DSGVO
+++ Bundesrat plant Minderung bei langsamem Internet
+++ EU-Kommission erlaubt Microsoft-Übernahme von GitHub
EuGH: Filesharing-Haftung bei Familienangehörigen
Wer wegen illegalen Filesharings in Anspruch genommen wird, kann sich nicht allein dadurch verteidigen, dass er verschiedene Familienangehörige benennt, die die Tat ebenso begangen haben könnten. Das hat der Euorpäische Gerichtshof (EuGH) vergangene Woche entschieden (Az. C-149/17). Hintergrund war ein Fall aus Deutschland. Der Inhaber eines Internetanschlusses war von einem Verlag wegen des illegalen Verbreitens eines Hörbuchs in einer Tauschbörse verklagt worden. Der Mann bestritt den Vorwurf und trug vor, dass auch seine Eltern Zugriff auf den Anschluss hätten. Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs genügt dies, um einer Haftung zu entgehen, weil der grundrechtliche Schutz der Familie kein konkretes Anschwärzen von Verwandten zulässt. Das Landgericht legte den Fall aber dem EuGH vor, der die Sache anders sah: Es fehle ein ausgewogenes Gleichgewicht zwischen den Rechten der Rechteinhaber und denen der Familie, wenn allein der Zugriff durch andere Familienangehörige auf den Internetanschluss zu einem absoluten Schutz des Anschlussinhabers führe.
Zur Pressemeldung des EuGH (PDF).
LG Bochum: DSGVO-Verstöße nicht abmahnbar
Ein Verstoß gegen die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) stellt nicht zugleich eine Wettbewerbsverletzung dar und ist daher nicht durch Wettbewerber abmahnbar. Das hat das Landgericht Bochum (LG) im August entschieden, wie vergangene Woche bekannt wurde (Az. 12 O 85/18). Die Entscheidung steht damit im Widerspruch zu einer Entscheidung des LG Würzburg aus Mitte September (Az. 11 O 1741/18). Dieses hatte in einer fehlerhaften Datenschutzerklärung zugleich eine Wettbewerbsverletzung gesehen. Die hochstreitige Rechtsfrage, ob die Rechtsschutzmöglichkeiten der DSGVO abschließend sind oder daneben auch Maßnahmen aus dem Wettbewerbsrecht anwendbar sind, erhält damit eine weitere Facette. Der Bundesrat hat sich bereits in einer Entschließung darauf geeinigt, gegen missbräuchliche Abmahnungen aufgrund der DSGVO vorgehen zu wollen. Wie weit dies gehen soll, steht indes noch nicht fest.
Die Hintergründe zu der Entscheidung bei ANKA Rechtsanwälte.
Debatte um Klingelschilder unter der DSGVO
Vergangene Woche ist eine hitzige öffentliche Debatte darüber entbrannt, ob von Vermietern angebrachte Klingelschilder unter der DSGVO noch zulässig sind. Anlass war ein Fall aus Österreich: Dort hatte eine regionale Hausverwaltung auf die Beschwerde eines Mieters angekündigt, alle Klingelschilder zu anonymisieren. Viele Experten wiesen allerdings darauf hin, dass die DSGVO in diesem Fall nur in Ausnahmen anwendbar sei und im Übrigen das Anbringen von Klingelschildern durchaus von einem berechtigten Interesse gedeckt sei. Diese Auffassung vertrat sodann auch die Bundesdatenschutzbeauftragte Andrea Voßhoff, die in einer Stellungnahme das Anbringen von Klingelschildern ausdrücklich als zulässig bewertete.
Die Diskussion im Detail bei Telemedicus.
Zur Stellungnahme der Bundesdatenschutzbeauftragten.
Bundesrat plant Minderung bei langsamem Internet
Wer nicht die von seinem Internet-Provider versprochene Geschwindigkeit erhält, soll künftig die monatlichen Gebühren mindern dürfen. Der Bundesrat hat vergangene Woche die Bundesregierung dazu aufgefordert, die Einführung eines solchen Minderungsrechts zu prüfen und auf den Weg zu bringen. Eine Minderung solle demnach greifen, wenn weniger als 90% der versprochenen Bandbreite zur Verfügung steht. Bei anhaltender Unterschreitung solle auch die Möglichkeit eines pauschalierten Schadensersatzes geprüft werden.
Die Details bei Heise online.
EU-Kommission erlaubt Microsoft-Übernahme von GitHub
Die Europäische Kommission hat die geplante Übernahme des Versionsverwaltungsdienstes GitHub durch Microsoft ohne Auflagen genehmigt. Microsoft hatte sich im Juni mit GitHub auf einen Kaufpreis von 7,5 Milliarden US-Dollar geeinigt. Die Übernahme stand noch unter dem Vorbehalt der Zustimmung der Kartellbehörden, die nun erteilt wurde.
Die Details bei Heise online.