Telemedicus

, von

Wochenrückblick: Fake News, DSAnpUG-EU, Android

+++ DSAnpUG-EU: EU-Kommission kritisiert deutsche Umsetzung

+++ Wikileaks: Ermittlungen gegen Mitarbeiter des Bundeskanzleramtes

+++ Strafbarkeit von Fake News: Regierung kein einziger möglicher Fall bekannt

+++ Android-Apps: Google legt Kartellverfahren in Russland gegen Geldbuße bei

+++ Zeitungsverleger klagen gegen Onlineangebot des RBB
DSAnpUG-EU: EU-Kommission kritisiert deutsche Umsetzung
Nach aktuellen Berichten sieht die EU-Kommission den Entwurf des Datenschutz-Anpassungs- und -Umsetzungsgesetzes EU (DSAnpUG-EU) an mehreren Punkten für mit den europarechtlichen Vorgaben nicht vereinbar. So mache der Gesetzesentwurf von vermeintlichen in der DS-GVO angelegten Öffnungsklauseln Gebrauch, die aber nicht bestünden. Auch würden Rechte der Betroffenen eingeschränkt, über sie gespeicherte Daten einzusehen und gegebenenfalls korrigieren oder löschen zu lassen. Dadurch unterlaufe der Entwurf die angestrebte Harmonisierung.
Ausführlich zum Bericht auf heise.de.

Wikileaks: Ermittlungen gegen Mitarbeiter des Bundeskanzleramtes
Die Generalstaatsanwaltschaft Berlin prüft strafrechtliche Ermittlungen gegen Mitarbeiter des Bundeskanzleramts wegen des Verdachts auf Geheimnisverrat. Dies berichtete der NDR am Donnerstag. Ende 2016 waren auf der Enthüllungsplattform Wikileaks geheime Dokumente veröffentlicht worden, die im Zusammenhang mit dem NSU-Untersuchungsausschuss stehen.
Zur Berichterstattung des NDR.

Strafbarkeit von Fake News: Regierung kein einziger möglicher Fall bekannt
Das Nachrichtenportal golem.de hat bei der Bundesregierung nach Beispielen möglicher strafbarer Falschnachrichten gefragt, die von dem geplanten Netzwerkdurchsetzungsgesetz erfasst werden könnten. Darauf antwortete eine Pressesprecherin von Justizminister Heiko Maas: Dass auch in Deutschland die Bekämpfung strafbarer Falschnachrichten an Bedeutung gewonnen habe, lasse sich schon anhand der allgemeinen Presseberichterstattung der vergangenen Monate nachvollziehen.
Zum Bericht auf golem.de.

Android-Apps: Google legt Kartellverfahren in Russland gegen Geldbuße bei
Google hat sich mit der russischen Wettbewerbsbehörde über die Beendigung eines Kartellverfahrens wegen vorinstallierter Apps auf Android-Handys geeinigt. Wie Bloomberg am Montag berichtete, zahlt Google dafür ein Bußgeld in Höhe von 438 Mio. Rubel (derzeit umgerechnet knapp 7,3 Mio Euro). Außerdem verpflichtete sich das Unternehmen, eigene Programme nicht mehr exklusiv zu bevorzugen. Nach Ansicht der Behörde und eines sich beschwerenden russischen App-Anbieters habe Google durch das bisherige Vertriebssystem für Android-Handys mit vorinstallierten Apps Wettbewerbern den Zugang kartellrechtswidrig verwehrt.
Zum Bericht bei Bloomberg.

Zeitungsverleger klagen gegen Onlineangebot des RBB
Verschiedene regionale Zeitungsverlage haben gegenüber dem öffentlich-rechtlichen Sender RBB wegen dessen Onlineangebot Klage vor dem Landgericht Potsdam erhoben. Demnach stelle das Angebot ohne einen konkreten Bezug zu Sendungen ein presseähnliches Angebot dar. Einer vorherigen Abmahnung wollte sich RBB nicht unterwerfen.
Zur Nachricht auf heise.de.

, Telemedicus v. 23.04.2017, https://tlmd.in/a/3190

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Newsletter

In Kooperation mit

Kommunikation & Recht

Hosting

Domainfactory