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Wochenrückblick: Factual Enter­tainment, KJM, Youtube

+++ BGH zur humorvollen vergleichenden Werbung

+++ BSG: DSDS-Juroren sind Unterhaltungskünstler

+++ OLG München: „Zeitungszeugen” siegen erneut gegen den Freistaat Bayern

+++ Novelliertes Patentrecht in Kraft

+++ Dritter Quartalsbericht der KJM

+++ BKA: Technische Richtlinie zu Netzsperren keine Geheimsache mehr

+++ Deutsche Verlegerverbände prüfen Kartellverfahren gegen Google

+++ Einigung zwischen Youtube und Warner Music

+++ Die ICANN wird ein Stück internationaler
BGH zur humorvollen vergleichenden Werbung
Am letzten Donnerstag hat der BGH seine Rechtsprechung zu den Grenzen humorvoller Werbevergleiche präzisiert. Anlass dazu hat den Karlsruher Richtern eine Auseinandersetzung zwischen der „BILD”-Zeitung und der Tageszeitung („taz”) gegeben. Gegenstand des Streits war ein Kino-Werbespot der beklagten „taz” durch den nach Ansicht des Axel-Springer-Verlags eine unzulässige Verunglimpfung der „Bild” und ihrer Leser stattgefunden hat. Diese Einschätzung teilte der BGH in der aktuellen Entscheidung (Az. I ZR 134/07) allerdings nicht. Vielmehr sahen die Richter in dem Spot eine zulässige verständliche und humorvolle Überspitzung.
Die Einzelheiten der BGH-Entscheidung bei Telemedicus.

BSG: DSDS-Juroren sind Unterhaltungskünstler
Das Bundessozialgericht (BSG) hat entschieden, dass der Fernsehsender RTL verpflichtet ist, für Honorarzahlungen an die Juroren von „Deutschland sucht den Superstar” Abgaben an die Künstlersozialversicherung abzuführen. Nach Ansicht des BSG handelt es sich nämlich bei den Juroren um Künstler im Sinne des Künstlersozialversicherungsgesetzes. Denn ihre Mitwirkung an den Unterhaltungsshows weise insbesondere Satire- und Improvisationselemente auf, die auf einer eigenschöpferischen, höchstpersönlichen Leistung beruhten. Ferner stellte das Gericht in seiner Entscheidung (Az. B 3 KS 4/08 R) klar, dass diese Wertung für alle neuen Formen der sachbezogenen TV-Unterhaltung („factual enter­tainment”) gelte. Dabei erwähnten die Richter explizit, dass darunter auch Formate wie „Big Brother” und „Germany’s next Topmodel” fallen würden.
Pressemitteilung des Budessozialgerichts.

OLG München: „Zeitungszeugen” siegen erneut gegen den Freistaat Bayern
Im juristischen Streit um die Verbreitung von nachgedruckten Zeitungen aus der NS-Zeit hat sich das Magazin „Zeitungszeugen” gegen den Freistaat Bayern auch in der Berufung vor dem OLG München durchgesetzt. Die Münchener Richter führten zur Begründung ihrer Entscheidung insbesondere an, dass das Urheberrecht der streitgegenständlchen Zeitungsausschnitte nicht mehr beim Freistaat Bayern liege. Damit schloss sich das OLG München in seinem aktuellen Urteil weitgehend den Ausführungen der Vorinstanz an.
Die Meldung bei Spiegel Online.

Novelliertes Patentrecht in Kraft
Am 1. Oktober 2009 ist das Gesetz zur Vereinfachung und Modernisierung des Patentrechts in Kraft getreten. Das Regelwerk soll die Rechtslage bei der Anmeldung von Patenten und Marken verbessern und das Rechtsmittelsystem straffen. Kernstück des Gesetzes ist die Beschleunigung des patentrechtlichen Nichtigkeitsverfahrens.
Pressemitteilung des BMJ zum neuen Patentrecht.
Gesetz zur Vereinfachung und Modernisierung des Patentrechts (PDF).

Dritter Quartalsbericht der KJM
In der vergangenen Woche hat die Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) ihren dritten Quartalsbericht aus dem laufenden Jahr 2009 vorgelegt. Demnach wurden im Berichtszeitraum jeweils sieben Verstöße gegen die Bestimmungen des Jugendmedienschutz-Staatsvertrags (JMStV) in Fernseh- und Telemedienangeboten festgestellt. Darunter befinden sich insbesondere auch Beanstandungen bei Beiträgen der TV-Sender MTV, DSF, Das Vierte, Tele 5, DMAX und N24. Im Bereich der Telemedien wurden unter anderem Verfahren gegen Agebote wegen pornographischer und entwicklungsbeeinträchtigender Inhalte sowie wegen der Nutzung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen eingeleitet.
Pressemitteilung der KJM.

BKA: Technische Richtlinie zu Netzsperren keine Geheimsache mehr
Die techische Umsetzungsrichtlinie zu den umstrittenen Netzsperren gegen kinderpornographische Internetangebote wird nicht mehr als geheime Verschlusssache eingestuft. Nach Kritik insbesondere durch den Branchenverband der Internetwirtschaft (eco) wird das BKA das Dokument nun freigegeben. Allerdings appellierte BKA-Präsident Jörg Ziercke in der letzten Woche an die Beteiligten, mit den nun zur Verfügung gestellten Informationen sorgsamen und pflichtbewusst umzugehen.
Meldung bei heise.de.

Deutsche Verlegerverbände prüfen Kartellverfahren gegen Google
Die Brachenverbände der Zeitungs- und Zeitschrifteverleger (BDZV & VDZ ) haben von einer Großkanzlei die Chancen einer Kartellbeschwerde gegen Google untersuchen lassen. Nach übereinstimmenden Presseberichten erwägen die Verleger nun, dem Suchmaschinenbetreiber mittles eines Beschwerdeverfahrens vor dem Bundeskartellamts wegen „missbräuchlicher Ausnutzung einer marktbeherrschenden Stellung” beizukommen.
Die Hintergründe bei Horizont.net.

Einigung zwischen Youtube und Warner Music
Nach langen Verhandlungen hat sich die Warner Music Group mit der Videoplattform Youtube auf einen neuen Lizenzvertrag geeinigt. Streitpunkt war lange Zeit die Beteiligung von Warner Music an den Werbe-Einnahmen von Youtube. Nun hat man sich darauf verständigt, dass Youtube künftig mehr als die Hälfte des Werbekuchens an Warner Music abgibt. Über konkrete Summen vereinbarten die beiden Parteien Stillschweigen. Mittelfristig werden auf Youtube also wieder Clips von Warner-Künstlern zu bewundern sein. Mit anderen Rechteinhabern befindet sich Youtube indes noch im Streit.
Die Einzelheiten bei tagesschau.de.

Die ICANN wird ein Stück internationaler
In der vergangenen Woche ist ein Vertrag ausgelaufen, der die ICANN bis dato größtenteils dem US-Handels unterstellt hatte. Die ICANN regelt insbesondere die Vergabe und Verwaltung von IP-Adressen und Top-Level-Domains. An die Stelle der US-Behörde treten bei der ICANN nun mehrere international besetzten Gremien. Im Jahr 2011 läuft ein weiteres Vertragswerk aus, das den USA bislang noch die Kontrolle über die Root-Nameserver sichert. Doch bereits jetzt mehren sich in den USA die Stimmen, die der Aufgabe des Einflusses auf die ICANN kritisch gegenüberstehen.
Die Details bei Telemedicus.
Zu den kritischen Stimmen eine Meldung bei heise.de.

, Telemedicus v. 04.10.2009, https://tlmd.in/a/1516

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