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Wochenrückblick: Facebook, UrhWissG, StreamOn

+++ Guardian berichtet über interne Löschkriterien von Facebook

+++ UrhWissG: Anhörung im Rechtsausschuss steht bevor

+++ Verbraucherschützer fordern Verbot von StreamOn-Service der Telekom

+++ Ministerrat beschließt Quote für europäische Filme bei Video-on-Demand

+++ LG Hamburg: Schadensersatz wegen illegaler Sky-Streams
Guardian berichtet über interne Löschkriterien von Facebook
Der Guardian hat interne Löschrichtlinien von Facebook einsehen können und analysiert. Die Richtlinien betreffen den Umgang mit sexuellen, terroristischen und gewaltverherrlichenden Inhalten. Aus ihnen geht hervor, unter welchen Voraussetzungen bei Facebook rechtswidrige oder unangemessene Inhalte gelöscht werden. In den vergangenen Monaten hatten verschiedene Medien Berichte von Insidern über Facebooks Löschpraktiken veröffentlicht, darunter etwa das Portal Mobile Geeks und das SZ Magazin. Einblick in die internen Unterlagen von Facebook war zuvor jedoch, soweit ersichtlich, noch keinem Journalisten gewährt worden. Justizminister Heiko Maas nahm die nach seiner Ansicht „willkürlichen” Löschkriterien zum Anlass, die Einführung des NetzDG zu untermauern.
Zum Bericht bei Guardian.
Übersicht bei netzpolitik.org.

UrhWissG: Anhörung im Rechtsausschuss steht bevor
Das geplante Gesetz über das Urheberrecht in der Wissensgesellschaft (UrhWissG) geht am 29. Mai in die Anhörung im Rechtsausschuss des Bundestages. Das Gesetz sieht u.a. vor, dass Bibliotheken bis zu 15% eines Buches ohne Einwilligung der Urheber oder Verlage online zur Verfügung stellen dürfen. Abbildungen und einzelne Zeitungsartikel sollen sogar vollständig öffentlich gemacht werden dürfen. Das Gesetzesvorhaben ist hoch umstritten. Insbesondere Verlage, aber auch einige Journalisten sehen in dem Entwurf eine Gefahr für die Refinanzierung von Journalismus und wissenschaftlichen Publikationen. Verbände aus Forschung und Lehre begrüßen den Gesetzesentwurf hingegen als Schritt in die richtige Richtung.
Weiter bei der taz.

Verbraucherschützer fordern Verbot von StreamOn-Service der Telekom
Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat vergangene Woche eine Stellungnahme zu dem Tarif „StreamOn” der Telekom veröffentlicht. Bei dem Tarif werden einzelne Streamingangebote wie Netflix oder Apple Music nicht auf das monatliche Transfervolumen von Kunden angerechnet. Nach Ansicht des vzbv verstoße dies gegen die Netzneutralität und der Verband forderte die Bundesnetzagentur auf, das Angebot zu untersagen. Der Tarif mache es kleineren Streaminganbietern schwer, sich auf dem Markt zu etablieren. Dies schade der Innovationskraft des Marktes und der Wahlfreiheit der Verbraucher, so der vzbv.
Zur Pressemeldung des vzbv.

Ministerrat beschließt Quote für europäische Filme bei Video-on-Demand
Video-on-Demand-Anbieter müssen künftig mindesten 30% europäische Filme ins Programm aufnehmen. Das hat der EU-Ministerrat vergangene Woche beschlossen. Die bisherige Quote galt nur für Fernsehunternehmen und wurde nun von 20 auf 30% erhöht und zugleich auf Online-Anbieter ausgeweitet. Darüber hinaus sprach sich der Ministerrat für schärfere Regeln bei Werbung und Jugendschutz in sozialen Medien aus. Die Einzelheiten der Umsetzung müssen nun mit dem Europaparlament ausgehandelt werden. Die Änderungen werden voraussichtlich frühestens 2018 in Kraft treten.
Die Hintergründe bei Heise online.

LG Hamburg: Schadensersatz wegen illegaler Sky-Streams
Das LG Hamburg hat den Betreiber des illegalen Streaming-Portals Stream4u.tv sowie dessen technischer Dienstleister zu über 18.000 EUR Schadensersatz verurteilt. Auf der Plattform konnten Internetuser kostenlos illegale Streams des Pay-TV-Programms von Sky anschauen. Hierfür müssen der Anbieter und sein Dienstleister nun Schadensersatz an Sky leisten. Sky geht derzeit massiv gegen illegale Streaming-Plattformen vor, bisher jedoch primär auf strafrechtlichem Weg. Nach Auskunft von Sky handelt es sich um die erste Verurteilung auf Schadensersatz in einem solchen Fall.
Die Details bei DWDL.

, Telemedicus v. 28.05.2017, https://tlmd.in/a/3198

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