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Wochenrückblick: Facebook, UrhR-RL, Zensus 2021

+++ BKartA: Facebook darf keine Daten aus Drittquellen zusammenführen

+++ BVerfG: Scan von KfZ-Kennzeichen teils verfassungswidrig

+++ EU-Urheberrecht: Verhandlungen zur Richtlinie gehen weiter

+++ BVerfG: Eilantrag gegen Test für Zensus 2021 gescheitert

+++ Ermittlungen wegen angezapfter Stromnetze und geschürfter Bitcoin
BKartA: Facebook darf keine Daten aus Drittquellen zusammenführen
Das Bundeskartellamt hat Facebook per Beschluss untersagt, Nutzerdaten ohne freiwillige Einwilligung aus Drittquellen mit eigenen Daten zusammenzuführen. Nutzer können Facebook nur unter der Voraussetzung verwenden, dass Facebook Daten von Drittquellen sammeln und dem Facebook-Konto zuordnen kann. Zu Drittquellen zählen Websites, die mit dem Gefällt-mir-Button oder Analysetools von Facebook eine Schnittstelle zu Facebook vorhalten, Apps von Drittanbietern, aber auch die Facebook-eigenen Dienste Whatsapp und Instagram. Das Bundeskartellamt sieht in dieser Datenverarbeitungspraxis einen Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung und schränkt sie deshalb weitreichend ein. Facebook muss dem Kartellamt nun innerhalb von vier Monaten Lösungsvorschläge vorlegen und hat ein Jahr Zeit zur Umsetzung. Der Beschluss ist das Ergebnis eines Verwaltungsverfahrens, das das Kartellamt 2016 eingeleitet hatte. Die Fachdiskussion dreht sich vor allem um die Frage, inwieweit das Kartellamt datenschutzrechtliche Wertungen berücksichtigen darf – und wie Facebooks Marktmacht einzustufen ist, auch angesichts anderer sozialer Netzwerke wie Snapchat und Twitter. Facebook hat angekündigt, Rechtsmittel einzulegen.
Zur Pressemitteilung des BKartA.
Zu einer Einschätzung von Sebastian Louven auf Telemedicus.

BVerfG: Scan von KfZ-Kennzeichen teils verfassungswidrig
Das automatisierte Scannen von KfZ-Kennzeichen in Bayern, Baden-Württemberg und Hessen ist in Teilen verfassungswidrig. Das hat das Bundesverfassungsgericht in zwei nun veröffentlichten Beschlüssen entschieden (Az. 1 BvR 142/15). Danach greifen solche Kontrollen in das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung aller Personen ein, deren Kennzeichen erfasst und abgeglichen werden. Dies gelte auch im Falle von Nichttreffern; insoweit hat das BVerfG seine frühere Rechtsprechung geändert. Gerechtfertigt sei die Erfassung nur anlassbezogen und zum Schutz von Rechtsgütern von zumindest erheblichem Gewicht, also etwa zur Abwehr von Gefahren von Leib, Leben und Freiheit. Die Länder müssen die Vorschriften bis Jahresende ändern.
Zur Pressemitteilung des BVerfG.

EU-Urheberrecht: Verhandlungen zur Richtlinie gehen weiter
Bei den Verhandlungen über die europäische Urheberrechtsreform werden die Gespräche im Trilog nächste Woche wieder aufgenommen. Nachdem ein Zustandekommen der Richtlinie noch vor der EU-Wahl immer unwahrscheinlicher wurde, haben sich Deutschland und Frankreich auf einen Kompromiss geeinigt und den Weg für weitere Verhandlungen frei gemacht. Die Auseinandersetzung entzündet sich neben dem Presse-Leistungsschutzrecht vor allem am Thema Uploadfilter: Viele profitorientierte Plattformen würden für Anwenderuploads von Inhalten haften, die nicht lizenziert sind. Der Kompromiss besagt grob, dass jüngere Kleinunternehmen hiervon nicht erfasst sind, sondern erst nach Hinweisen auf einzelne Rechtsverletzungen haften. Befrieden konnte der Kompromiss den Streit nicht: Befürworter Axel Voss (CDU) fordert weitere Verschärfungen, Gegnerin Julia Reda (Piraten) hält den jetzigen Entwurf für den „extremsten“.
Mehr mit weiteren Quellen bei Heise.de.
Zur Kritik von allen Seiten auf Heise.de.

BVerfG: Eilantrag gegen Test für Zensus 2021 gescheitert
Der Eilantrag der Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) gegen den Test der Volkszählung 2021 (Zensus 2021) vor dem Bundesverfassungsgericht ist gescheitert (Az. 1 BvQ 4/19). Die GFF wollte mit dem Antrag die testweise Übermittlung echter personenbezogener Daten aus allen Melderegistern an das Statistische Bundesamt (§ 9a Zensusvorbereitungsgesetz 2021) außer Kraft zu setzen. Nach Ansicht des BVerfG überwiegt aber der mögliche Nachteil einer unverhältnismäßigen Speicherung nicht mit der erforderlichen Deutlichkeit gegenüber dem Interesse daran, den Zensus 2021 vorab zu testen; die Verwendungszwecke seien eng begrenzt, die Vorgaben zur Geheimhaltung streng. In der Hauptsache hat das BVerfG nicht entschieden, der Ausgang einer Verfassungsbeschwerde wäre also noch offen.
Zur Pressemitteilung des BVerfG.

Ermittlungen wegen angezapfter Stromnetze und geschürfter Bitcoin
Die Staatsanwaltschaft Zwickau verdächtigt sechs Personen, öffentliche Stromnetze angezapft zu haben, um mit einer Computeranlage Kryptowährungen zu schürfen. Bei einer Durchsuchung sei eine Installation entdeckt worden, mit der sich offenbar Stromzähler umgehen ließen; die Anlage mit fast 50 Rechnern und 80 verbauten Grafikkarten habe ungefähr so viel verbraucht wie 30 Haushalte. Das Schürfen (oder Mining) von Kryptowährungen wie Bitcoin zieht viel Strom. Im Raum steht der Straftatbestand der Entziehung elektrischer Energie (§ 248c StGB) bei einem Schaden von über 220.000 Euro für den Energieversorger.
Pressemitteilung der StA Zwickau.

, Telemedicus v. 10.02.2019, https://tlmd.in/a/3390

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