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Wochenrückblick: Facebook, Urheberrecht, Schleichwerbung

+++ BGH: Facebook muss BKartA-Verfügung unmittelbar umsetzen

+++ Hatespeech: Facebook reagiert auf Marketing-Boykott

+++ Urheberrechtsreform: zweiter Referentenentwurf schlägt Maßnahmen gegen Oberblocking vor

+++ OLG München zu Cathy Hummels: Keine Schleichwerbung auf Instagram

+++ DSGVO: EU-Kommission legt Evaluationsbericht vor
BGH: Facebook muss BKartA-Verfügung unmittelbar umsetzen
Der BGH hat keine ernsthaften Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Facebook-Entscheidung des BKartA vom vergangenen Jahr. Deshalb lehnte er den Antrag des Unternehmens auf vorläufigen Rechtsschutz am Dienstag ab (Az.: KVR 69/19). Das OLG Düsseldorf hatte zuvor noch die aufschiebende Wirkung der Beschwerde Facebooks angeordnet, sodass der Bescheid zunächst nicht hätte vollzogen werden dürfen. Wie bereits aus der Pressemitteilung hervorgeht, legt sich der BGH deutlich über den Prüfmaßstab hinaus fest. Datenschutzrechtsverstöße seien demnach nicht erheblich, sondern aufgrund einer Abwägung festgestellte Einschränkungen der Wahlfreiheit der Nutzer. Diese Frage ist eine der umstrittendsten der letzten Jahre.
Zur Pressemitteilung des BGH.
Ausführliche Besprechung der Facebook-Entscheidung des BKartA bei Telemedicus.

Hatespeech: Facebook reagiert auf Marketing-Boykott
Zahlreiche große Konzerne haben ihre Marketing-Kampagnen über Facebook gestoppt oder planen dies. Damit reagieren sie darauf, dass der Konzern aus ihrer Sicht zu wenig gegen Hatespeech, Propaganda und Fake News unternimmt. Dies berichteten mehrere Medien diese Woche übereinstimmend. Facebook hatte sich anders zum Beispiel als Twitter bislang als neutral angesehen.
Zusammenfassend dazu auf heise.de.

Urheberrechtsreform: zweiter Referentenentwurf schlägt Maßnahmen gegen Oberblocking vor
Das Bundesjustizministerium hat diese Woche einen weiteren Entwurf für eine Änderung des Urheberrechts vorgelegt. Darin enthalten sind Maßnahmen vor allem zur Umsetzung des umstrittenen Art. 17 Digital-Single-Market-Richtlinie. Der Entwurf sieht zur Vermeidung von Overblocking einen sogenannten Pre-Falagging-Mechanismus vor: Inhalte können vorab beim Download als erlaubte Nutzung gekennzeichnet werden. In diesem Fall dürften sie nicht ohne weiteres vorab geblockt werden.
Zum Diskussionsentwurf des Ministeriums.
Mehr dazu beim Spiegel.

OLG München zu Cathy Hummels: Keine Schleichwerbung auf Instagram
Die Influencerin Cathy Hummels verstößt auf ihrem Instagram-Account nicht gegen das Verbot von Schleichwerbung. Dies hat das OLG München diese Woche entschieden und sich damit der Vorinstanz angeschlossen. Der Verein sozialer Wettbewerb hatte Hummels auf Unterlassung verklagt. Maßgeblich für die Klageabweisung sei das Fehlen einer geschäftlichen Handlung. Denn so wie die Influencerin sich mit gesponsorten Produkten darstelle, sei dies zwar kommerziell, die Absatzförderung jedoch nur reflexhaft und trete hinter dem redaktionellen Angebot zurück.
Zusammenfassung beid er SZ.

DSGVO: EU-Kommission legt Evaluationsbericht vor
Diese Woche hat die Europäische Kommission ihren Bericht über eine erste Evaluation der DSGVO vorgelegt. Dazu ist sie innerhalb von zwei Jahren nach Wirksamwerden der Verordnung verpflichtet. Demnach habe sich die Verordnung insgesamt als wirksames Mittel zur Durchsetzung eines europäischen Datenschutzsystems bewährt. Der Hamburgische Datenschutzbeauftragte Caspar bewertet insbesondere den Überblick zur behördlichen Zusammenarbeit kritisch.
Mehr dazu auf heise.de.

, Telemedicus v. 28.06.2020, https://tlmd.in/a/3508

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