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Wochenrückblick: Facebook, Überwachung, Tagesschau-App

+++ Datenschutzbeauftragter Hamburg untersagt Facebook WhatsApp-Datenaustausch

+++ Bericht: BND verschweigt Hintertür für US-Geheimdienste in Überwachungskameras

+++ OLG Köln: Tagesschau-App war unzulässig

+++ OLG München: Umgehung einer Metered Paywall stellt Urheberrechtsverletzung dar

+++ Datenschützer: Schwere Mängel im Internet der Dinge

+++ Gesetzesentwürfe: GWB-Novelle und Autonomes Fahren
Datenschutzbeauftragter Hamburg untersagt Facebook WhatsApp-Datenaustausch
Der Hamburgische Datenschutzbeauftragte hat Facebook untersagt, Daten von deutschen WhatsApp-Nutzern zu erheben und zu speichern. Außerdem soll Facebook bereits übermittelte Daten löschen. Nach dem Erwerb von WhatsApp durch Facebook vor zwei Jahren sei öffentlich zugesichert worden, dass die Daten der Nutzer nicht miteinander ausgetauscht würden. Dass dies nun doch geschieht, sei nicht nur eine Irreführung der Nutzer und der Öffentlichkeit, sondern stelle auch einen Verstoß gegen das nationale Datenschutzrecht dar, argumentiert die Behörde. WhatsApp-Nutzer hätten weder gegenüber Facebook eingewilligt, noch sei eine gesetzliche Erlaubnis für den Datenempfang vorhanden.
Zur Pressemitteilung des Hamburgischen Datenschutzbeauftragten.

Bericht: BND verschweigt Hintertür für US-Geheimdienste in Überwachungskameras
Ein US-Sicherheitstechnik-Hersteller hat geheime Zugänge für US-Geheimdienste in seine Kameraüberwachungssysteme eingebaut. Das berichtet das ARD-Magazin FAKT und beruft sich auf einen als geheim klassifizierten Bericht des Bundesnachrichtendienstes (BND) aus dem Jahre 2005. Demnach habe der BND bereits seit 2004 von dem Sicherheitsleck gewusst, verzichtete jedoch aufgrund „politischer Implikationen” auf eine Offenlegung. Die Überwachungssysteme der Firma NetBotz werden vor allem in hochsensiblen Sicherheitsbereichen wie Serverräumen installiert, etwa am Frankfurter Flughafen. Deutsche Behörden wollten den Vorgang nicht kommentieren.
Zur Meldung beim MDR.

OLG Köln: Tagesschau-App war unzulässig
Die Tagesschau App ist unzulässig – zumindest in der Form, in der sie am 15. Juni 2011 abrufbar war. Das hat das OLG Köln am Freitag entschieden. Damit geht ein langjähriger Streit zwischen Rundfunkhäusern und Verlagen zuende. Ursprünglich hatte das OLG Köln die App gebilligt, nachdem der Rundfunkrat des federführenden NDR in einem Telemedienkonzept die App als nicht „presseähnlich” eingestuft und freigegeben hatte. Der BGH hatte die Bindungswirkung der Entscheidung des Rundfunkrates jedoch verneint. Das OLG Köln musste deshalb selbst prüfen. Das Ergebnis: Insgesamt stünden Texte und Standbilder bei der Gestaltung der App im Vordergrund. Dies sei nach den Vorgaben des Bundesgerichtshofs als presseähnlich zu qualifizieren. Damit lag ein Verstoß gegen § 11d RStV vor.
Zur Pressemitteilung des OLG Köln.
Telemedicus-Themenseite zur Tagesschau-App.

OLG München: Umgehung einer Metered Paywall stellt Urheberrechtsverletzung dar
Textausschnitte von einer Internetseite mit einer „Metered Paywall” wiederzugeben ist urheberrechtswidrig. Das hat das OLG München Mitte Juli entschieden, wie nun bekannt wurde. Geklagt hatte die Rechteinhaberin einer Mediengruppe. Auf einer ihrer Webseiten konnten Nutzer täglich bis zu neun Artikel oder Reportagen kostenfrei abrufen – geregelt durch eine „Metered Paywall”. Das beklagte Medienbeobachtungsunternehmen speicherte auf ihrer Webseite die vollen Artikel und zeigte kurze Textausschnitte (Snippets) von mindestens 20 bis 25 Wörtern an. Der gesamte Artikel war ausschließlich über den jeweiligen Link abrufbar. Wegen der technischen Schutzmaßnahme handele es sich hierbei jedoch um eine Urheberrechtsverletzung.
Zum Urteil des OLG München.
Die Meldung bei urheberrecht.org.

Datenschützer: Schwere Mängel im Internet der Dinge
Von 314 geprüften Geräten des „Internet der Dinge” weisen nahezu alle datenschutzrechtliche Lücken auf. Das berichtet das Bayerische Landesamt für Datenschutzaufsicht (BayLDA) als Teilnehmer an einer internationalen Prüfaktion des Global Privacy Networks (GPEN). Demnach enthalte ein Großteil der Datenschutzbestimmungen von smarten Geräten keine oder nur unzureichende Informationen über den Umgang mit den personenbezogenen Daten der Nutzer. Viele, gerade medizinische Geräte, würden zudem Gesundheitsdaten unverschlüsselt verarbeiten. Das BayLDA wolle nun mit den jeweiligen Unternehmen, bei denen datenschutzrechtliche Defizite erkannt wurden, in Kontakt treten und dafür sorgen, dass die rechtlichen Anforderungen erfüllt werden.
Zur Pressemitteilung des BayLDA.
Mehr Infos bei Heise Online.

Gesetzesentwürfe: GWB-Novelle und Autonomes Fahren
Das Bundeskabinett hat am Mittwoch die 9. GWB-Novelle beschlossen. Damit soll ein neuer wettbewerblicher Rahmen im Hinblick auf die zunehmende Digitalisierung der Märkte geschaffen werden. Der Entwurf aus dem Bundeswirtschaftsministerium lag bereits seit Juli vor. Darüber hinaus hat der Bundestag am Donnerstag einen Gesetzesentwurf zum autonomen Fahren beschlossen. Damit soll die jüngste Reform des Wiener Übereinkommens über den Straßenverkehr umgesetzt werden, die Fahrassistenzsysteme berücksichtigt. Bundesverkehrsminister Dobrindt hat zudem am Freitag eine Ethik-Kommission für autonomes Fahren eingesetzt, die Grundlagen zum Rechtsrahmen beim autonomen Fahren erarbeiten soll.
Pressemitteilung zur GWB-Novelle des Bundeswirtschaftsministeriums.
Der Gesetzesentwurf zur GWB-Novelle als PDF.
Heise Online zum autonomen Fahren.

, Telemedicus v. 03.10.2016, https://tlmd.in/a/3132

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