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Wochenrückblick: Facebook, Tempora, Netzneutralität

+++ Presse-Leistungsschutzrecht: Google News jetzt mit Opt-In

+++ Tempora: Überwachen Briten noch stärker als die USA?

+++ Datenpanne bei Facebook: 6 Millionen Nutzer betroffen

+++ Downloadmanager JDownloader2 vor dem LG Hamburg

+++ BMWi-Entwurf zur Netzneutralität

+++ Exklusiv-Urteile für Juris: BVerfG legt Revision ein

+++ BND will 100 Millionen für Überwachung ausgeben

+++ Gerücht um Versteigerung von Mobilfunkfrequenzen

+++ Länder novellieren Bestandsdatenauskunft
Presse-Leistungsschutzrecht: Google News jetzt mit Opt-In
Google reagiert auf das Leistungsschutzrecht für Presseverleger: Wollen Verlage weiterhin im News-Angebot erscheinen, müssen sie gegenüber Google eine Bestätigung erteilen. Google verhindert mit dieser Opt-In-Lösung, für die Nutzung von Snippets nach künftiger Rechtslage zahlen zu müssen. Das Presse-Leistungsschutzrecht tritt am 1. August in Kraft. Zeit Online hat bereits angekündigt, die Bestätigung für Google News abzugeben; auch Süddeutsche.de-Chef Plöchinger hat angekündigt, Google News nicht fernzubleiben: „Wir werden das geplante Google-News-Opt-in auch nutzen, am Ende”. Thomas Stadler bezeichnet Googles Reaktion auf die neue Rechtslage als „genau das Ergebnis, das die Verlage nicht erreichen wollten”. Diese hätten jetzt nur die Wahl, „draußen zu bleiben oder per ausdrücklicher Erklärung ihre Inhalte kostenlos für Google News freizugeben”.
Zur Meldung bei tagesschau.de.

Tempora: Überwachen Briten noch stärker als die USA?
Die britischen „Government Communications Headquarters” (GCHQ) überwachen die Telekommunikation offenbar noch stärker als die USA mit „Prism”. Das berichtet der Guardian. Die GCHQ sollen per Zugriff auf transatlantische Glasfaserkabel „Unmengen von Daten” abschöpfen – Telefonate, E-Mails, Textnachrichten. Die gewonnenen Erkenntnisse sollen die GCHQ auch mit US-Behörden teilen. Die Informationen des Guardian gehen auf den US-Informanten Edward Snowden zurück, der nach eigener Aussage „das größte Programm verdachtsunabhängiger Überwachung in der Geschichte der Menschheit” aufdecken will. Die USA haben mittlerweile Haftbefehl gegen Snowden ausgestellt.
Zum Bericht bei heise.de.

Datenpanne bei Facebook: 6 Millionen Nutzer betroffen
Über einen Zeitraum von einem Jahr hatte ein Teil der Facebook-Mitglieder Zugriff auf Adressdaten von Kontakten, die für sie eigentlich nicht freigegeben waren. Grund war ein Fehler in der Adressdatenbank, wie Facebook in seinem Blog einräumt. Die Daten stammten aus Adressbüchern, die Nutzer hochgeladen hatten. Mit Hilfe dieser Daten sollten zugehörige Facebook-Mitglieder aus der Datenbank ausfindig gemacht werden, um Vorschläge für mögliche Facebook-Freunde zu generieren. Der Fehler führte dazu, dass Mailadressen und Telefonnummern von sechs Millionen Nutzern für andere Nutzer freigegeben waren: Luden die Nutzer ihren Adressbuchdatensatz wieder herunter, war in einschlägigen Fällen der Datensatz um Telefonnummern und Mailadressen ergänzt, die zuvor nicht enthalten waren.
Zur Meldung bei tagesschau.de.

Downloadmanager JDownloader2 vor dem LG Hamburg
Der Open-Source-Downloadmanager „JDownloader2” ist urheberrechtswidrig, soweit sich damit verschlüsselte Videos von Streamingseiten herunterladen lassen. Das hat das LG Hamburg im Rahmen einer einstweiligen Verfügung entschieden. Antragsteller ist der Rechteinhaber eines Musikvideos, das sich mit der streitigen Software von der Seite MyVideo.de herunterladen ließ. Das Anbieten der Software verstößt nach Ansicht des LG Hamburg gegen § 95a Abs. 1 UrhG: Die Software ermöglicht, per RTMPE-Verschlüsselung geschützte Videos herunterzuladen („Protected Streaming”) und stelle damit die Umgehung einer Schutzmaßnahme nach § 95a Abs. 2 UrhG dar. Der Hersteller AppWork hat Rechtsmittel gegen die einstweilige Verfügung eingelegt. Es gehe vor allem darum, klären zu lassen, „wer in welchem Umfang für OpenSource-Software haftet”, wie Heise Online den AppWork-Geschäftsführer zitiert. AppWork hat nach eigenen Angaben die streitige Funktion mittlerweile entfernt.
Zur Meldung auf golem.de.
Die einstweilige Verfügung des LG Hamburg im Volltext.

BMWi-Entwurf zur Netzneutralität
Vergangene Woche erschien ein Entwurf zur Netzneutralitätsverordnung (NNVO) des Bundeswirtschaftsministeriums (BMWi). Ansinnen des BMWi ist es, das Bedürfnis nach einer „Gleichbehandlung aller Datenpakete” als „elementares Prinzip eines freien offenen Internets” mit den Interessen von Telekommunikationsanbietern in Einklang zu bringen. Nach dem Entwurf sollen sogenannte Qualitätsdienstklassen erlaubt sein, womit die Unterscheidung von mehr oder weniger trafficintensiven Diensten gemeint ist. Verboten ist nach dem NNVO-E aber, innerhalb einer Dienstklasse einzelne Angebote zu bevorzugen oder zu benachteiligen. Das bedeutet, dass Provider etwa für trafficintensives Videostreaming einen Aufpreis zwar verlangen können. Dabei müssen aber alle Videostreaming-Angebote gleich behandelt werden – fremde wie auch eigene oder die entsprechender Vertragspartner. Mit dem Erlass einer NNVO macht das BMWi von seiner Verordnungsermächtigung aus § 41a Abs. 1 TKG Gebrauch.
Zum kommentierten Entwurf der NNVO bei Jan Mönikes.

Exklusiv-Urteile für Juris: BVerfG legt Revision ein
Im Streit um die Belieferung des Rechtsportals Juris mit Urteilen hat das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) nun Revision beim Bundesverwaltungsgericht eingelegt. Im Raum steht die Frage, ob das BVerfG eigens aufbereitete Urteile exklusiv Juris zukommen lassen darf. Das Rechtsportal Lexxpress hatte das BVerfG erfolgreich vor dem Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (VGH) verklagt, Lexxpress in gleichem Umfang mit Urteilen zu beliefern: Urteile unterliegen grundsätzlich auch dann nicht dem Urheberrecht, wenn Gerichtsmitarbeiter sie aufbereiten und mit Orientierungssätzen versehen, so der VGH. Zudem bestehe auch kein besonderes Interesse an einer ausschließlichen Belieferung eines Rechtsportals mit Urteilen.
Zur Meldung bei LTO.
Vertiefend zum Thema Wirtschaftsgut Gerichtsurteil bei Telemedicus I.
Vertiefend zum Thema Wirtschaftsgut Gerichtsurteil bei Telemedicus II.

BND will 100 Millionen für Überwachung ausgeben
Der Bundesnachrichtendienst (BND) will in den nächsten fünf Jahren 100 Millionen Euro für die Internetüberwachung ausgeben. Ziel sei es, sicherzustellen, dass „der grenzüberschreitende Datenverkehr möglichst umfassend überwacht werden kann”, wie der Spiegel berichtet. Das Geld soll in technische Ausrüstung und zusätzliches Personal fließen. In Deutschland regelt das G 10 die Beschränkung des in Art. 10 GG verbrieften Fernmeldegeheminisses. Aktuell werden an Knotenpunkten knapp fünf Prozent des Datenverkehrs zwischen der Bundesrepublik und dem Ausland gefiltert. Gegenüber dem Spiegel äußerte Bundesinnenminister Friedrich, der Staat müsse dafür sorgen, dass „wir Kontrollverluste über die Kommunikation von Kriminellen durch neue rechtliche und technologische Mittel ausgleichen”. Kritiker befürchten, die Ausweitung der technischen und personellen Mittel führe zur Totalüberwachung des Telekommunikation.
Zur Meldung bei Spiegel Online.

Gerücht um Versteigerung von Mobilfunkfrequenzen
Die Bundesnetzagentur plant offenbar, auslaufende Nutzungsrechte für Mobilfunkfrequenzen neu zu versteigern. Das berichtet die FAZ. Ziel sei es, künftig auch in ländlichen Gebieten schnellen Internetzugang per Mobilfunk zu ermöglichen. In Rede steht die Versteigerung von Frequenzen unter anderem im Bereich von 700 MHz (sogenannte Digitale Dividende II). Das könnte die Mobilfunknetzbetreiber Milliarden kosten. Fernsehsender und Landesmedienanstalten haben laut FAZ Widerstand angekündigt: Da noch 12 Prozent der deutschen Haushalte ihren Empfang über DVB-T bezögen und dieser im Frequenzbereich um 700 MHz liegt, sei durch den Handel mit Frequenzen in diesem Bereich der Empfang über DVB-T in Gefahr.
Zum Bericht bei FAZ.de.

Länder novellieren Bestandsdatenauskunft
Die Länder Nordrhein-Westfalen, Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern haben Gesetzesentwürfe zur Bestandsdatenauskunft verabschiedet. Die Entwürfe enthalten unter anderem Befugnisse der Polizei zur Abfrage von Nutzerinformationen hinter IP-Adressen zur Gefahrenabwehr und zur Strafverfolgung. Die Neuregelungen waren nötig geworden, nachdem das BVerfG Anfang 2012 einen Teil der bisherigen Regelungen für verfassungswidrig erklärt hatte. Der Bund hat bereits im März Novellen für entsprechende Auskunftsrechte von Bundesbehörden verabschiedet.
Ausführlich zur Neuregelung der Bestandsdatenauskunft bei heise.de.

, Telemedicus v. 23.06.2013, https://tlmd.in/a/2594

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