+++ KG Berlin: Kein Zugriff für Eltern auf Facebook-Account verstorbenen Tochter
+++ Afghanistan-Leaks: BGH legt EuGH Fragen zum Urheberrecht vor
+++ BGH-Vorlage an den EuGH zum Sampling
+++ Bundesligarechte: OLG Düsseldorf weist Beschwerde von Sky zurück
+++ Voßhoff: Datenschutzrechtliche Zulassung für Autos
KG Berlin: Kein Zugriff für Eltern auf Facebook-Account verstorbenen Tochter
Das Kammergericht in Berlin hat diese Woche entschieden, dass die Eltern eines verstorbenen Mädchens gegenüber Facebook keinen Anspruch auf Zugang zu dessen Facebook-Account haben. Ob die Eltern als Erben auch hinsichtlich der mit dem Account verbundenen persönlichen Informationen Rechtsnachfolger ihrer Tochter sind, ließ der Senat dabei offen. Maßgeblich sei jedoch, dass hinsichtlich der auf Facebook gespeicherten Kommunikationsinhalte das Fernmeldegeheimnis gelte. Dieses betreffe nicht nur die Tochter, sondern auch diejenigen, die mit ihre kommunizierten. Dabei wendet das Gericht die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts über den Schutzbereich des Fernmeldegeheimnisses an, der sich auch auf die auf Servern abgespeicherten Kommunikationsinhalte erstrecken kann. Das Gericht hat die Revision zugelassen.
Zur Pressemitteilung des Kammergerichts.
Die Entscheidung des Gerichts im Volltext.
Afghanistan-Leaks: BGH legt EuGH Fragen zum Urheberrecht vor
Der BGH hat in dem Rechtsstreit über die sogenannten Afghanistan-Papiere das Verfahren ausgesetzt und dem EuGH mehrere Auslegungsfragen vorgelegt. Hintergrund ist die rechtliche Auseinandersetzung zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Westdeutschen Allgemeinen Zeitung (WAZ), die als geheim eingestufte militärische Lageberichte veröffentlicht hatte. Die Bundesregierung stützt ihre Unterlassungsklage hierbei auf das Urheberrecht an dem Bericht. Der EuGH soll nun über die grundrechtliche Abwägung mit der Pressefreiheit entscheiden.
Zur Pressemitteilung des BGH.
Ein Kommentar von Ansgar Koreng auf LTO.
BGH-Vorlage an den EuGH zum Sampling
Auch in einem Verfahren über die urheberrechtliche Zulässigkeit des Samplings hat der BGH dem EuGH mehrere Auslegungsfragen vorgelegt. Der Rechtsstreit wird bereits seit 2004 geführt. Zuletzt hatte im Dezember 2016 das Bundesverfassungsgericht in dem Verfahren entschieden. Damals stellte das BVerfG fest, dass es die Kunstfreiheit verletze, wenn selbst die Übernahme kleinster Tonsequenzen als unzulässigee Eingriff in das Tonträgerherstellerrecht der Kläger angesehen wird, der übernommene Ausschnitt aber ohne weiteres gleichwertig nachproduzierbar sei. Der BGH will nun vom EuGH wissen, ob die Entnahme kleinster Tonsequenzen überhaupt eine Verletzung des Tonträgerherstellerrechts sein kann und ob auch für dieses Recht die Möglichkeit einer freien Benutzung oder eines Zitats bestehen könne.
Zur Pressemitteilung des BGH.
Bundesligarechte: OLG Düsseldorf weist Beschwerde von Sky zurück
Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat diese Woche die Beschwerde des Bezahlsenders Sky gegen das Bundeskartellamt wegen des sogenannten Alleinerwerbsverbots abgewiesen. Die Wettbewerbsbehörde hatte der Deutschen Fußball Liga (DFL) untersagt, die Ausstrahlungsrechte für die Bundesligaspiele nur an einen einzigen Anbieter zu vergeben. Nach der Entscheidung des Gerichts sei Sky jedoch in dem Verfahren keine Beteiligte gewesen und deshalb nicht beschwerdeberechtigt. Laut dem Beschluss könne das BKartA vor der nächsten Ausschreibung eine „vollständige Rechts- und Sachprüfung“ durchführen.
Zur Nachricht auf faz.net.Hintergründe zu dem Verfahren auf juve.de.
Voßhoff: Datenschutzrechtliche Zulassung für Autos
Wie Heise Online berichtet, hat sich die Bundesdatenschutzbeauftragte Andrea Voßhoff diese Woche für eine ergänzte datenschutzrechtliche Zulassungsprüfung bei vernetzten Autos ausgesprochen. Demnach schlug sie auf dem Symposium zum Datenschutz im automatisierten und vernetzten Fahrzeug in Berlin einen Ansatz der technischen Zulassungen vor, wie er im Bereich der Fahrzeugherstellung bereits für Typengenehmigungen verwendet werde.
Ausführlich zum Bericht auf heise.de.