+++ Abmahnung wegen Vorschaubildern bei Facebook
+++ Der neue Rundfunkbeitrag ist da
+++ Facebook wehrt sich gegen Zwang zu Pseudonymen
+++ CSU: Vorratsdatenspeicherung und Haftung für WLAN
+++ Markenrechtsstreit um Weltuntergang
Abmahnung wegen Vorschaubildern bei Facebook
Teilt ein Nutzer bei Facebook einen Link, wird in den meisten Fällen automatisch ein Vorschaubild zu diesem Link angezeigt. Nun ist ein Unternehmen erstmals für ein solches Vorschaubild abgemahnt worden. Der Vorwurf: Durch das Anzeigen des Bildes werden die Urheberrechte des Fotografen verletzt. Der Fall hat in der vergangenen Woche für viel Aufregung und Verunsicherung gesorgt. Denn die Rechtslage ist keineswegs eindeutig.
Die Meldung zu der Abmahnung von Rechtsanwalt Weiß.
Thomas Schwenke zu den juristischen Details.
Der neue Rundfunkbeitrag ist da
Zum 1. Januar 2013 ist der neue „Rundfunkbeitrag” in Kraft getreten, der die bisherigen „Rundfunkgebühren” ablöst. Der Beitrag zur Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks ist nun nicht mehr an vorhandene Endgeräte gekoppelt. Stattdessen wird der Rundfunkbeitrag pro Haushalt oder Betriebsstätte erhoben – egal ob ein Fernseher, Radio oder Computer vorhanden ist. Die Neuerungen sind vor allem in den Details umstritten. Wahrscheinlich werden die Verwaltungsgerichte die Verfassungsmäßigkeit des neuen Rundfunkbeitrags durch das Bundesverfassungsgericht prüfen lassen, so ein Sprecher des Hamburger Verwaltungsgerichts.
FAQ zum neuen Rundfunkbeitrag bei Telemedicus.
Was bedeuten die Neurungen für Selbstständige und Freiberufler?
Golem.de mit kritischen Stimmen zur Rundfunkfinanzreform.
Facebook wehrt sich gegen Zwang zu Pseudonymen*
Mitte Dezember hatte das Unabhängige Landeszentrums für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD) Facebook untersagt, seine Nutzer zur Angabe ihres echten Namens zu zwingen. Facebook müsse auch eine pseudonyme Nutzung des Social Networks zulassen, so die Ansicht der Datenschützer. Nun hat Facebook gegen die Anordnung Widerspruch eingelegt und vor dem zuständigen Verwaltungsgericht einstweiligen Rechtsschutz beantragt. Damit soll die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs wiederhergestellt werden (§ 80 Abs. 5 VwGO). Ob Facebook wirklich dazu verpflichtet ist, auch Pseudonyme zuzulassen, wird derweil ausführlich diskutiert.
Die Meldung bei Heise online.
Jens Ferner ausführlich zu den Rechtsfragen um die Klarnamenpflicht.
CSU: Vorratsdatenspeicherung und Haftung für WLAN
Die CSU-Bundestagsabgeordneten halten dieser Tage im bayerischen Wildbad Kreuth ihre Klausurtagung ab. Der Entwurf für ein Positionspapier befasst sich nach Informationen von Heise online mit der Haftung für Wireless Networks und der Haltung der CSU zur Vorratsdatenspeicherung. Demnach sollen zwar neue Regeln für die Haftung von WLAN-Anschlüssen geschaffen werden. „Einseitige Haftungsfreistellungen” sollen jedoch vermieden werden. Außerdem sei die Vorratsdatenspeicherung „unabdingbar”, um der Kriminalität im Netz entgegenzuwirken. Auch für die Einführung des Straftatbestandes der „Datenhehlerei” spricht sich der Entwurf aus, so Heise.
Ausführlich bei Heise online.
Markenrechtsstreit um Weltuntergang
Der angeblich von den Mayas vorhergesagte Weltuntergang am 21. Dezember 2012 hat ein juristisches Nachspiel. Dabei geht es nicht darum, dass die Apokalypse abredewidrig nicht eintrat, sondern um die Bezeichnung „Weltuntergang”. Ein Gastwirt hatte diese nämlich im Frühjahr 2012 markenrechtlich schützen lassen und ging gegen Konkurrenten vor, die am 21. Dezember „Weltuntergangsparties” veranstalteten. Ob darin wirklich eine Markenrechtsverletzung zu sehen ist, ist allerdings fraglich. Für den ersten Aufreger des Jahres reichte die Meldung jedoch allemal.
Die Meldung bei der Märkischen Allgemeinen.
Die juristischen Details bei Thomas Stadler.
* In einer älteren Version dieses Artikels hieß es in der Überschrift, Facebook wehre sich gegen den Klarnamenzwang. Das ist natürlich Quatsch – das genaue Gegenteil ist der Fall, wie ja auch aus der übrigen Meldung hervorgeht. Wir bitten, diesen Fehler zu entschuldigen.