+++ Bundespresseamt klagt gegen Datenschutzbeauftragten
+++ Schiedsvorschlag: Google soll 5,8 Millionen für Nutzung von Presseerzeugnissen zahlen
+++ Verlagsbeschwerden über Google News Showcase
+++ EuGH-Generalanwalt zu Schufa-Scoring
+++ GFF-Klage gegen Redaktionsdurchsuchung wegen Verlinkung
Bundespresseamt klagt gegen Datenschutzbeauftragten
Das Bundespresseamt klagt vor dem Verwaltungsgericht Köln gegen einen Bescheid des Bundesdatenschutzbeauftragten Ulrich Kelber. Dieser hatte der Bundesregierung Ende Februar aufgegeben, ihre Facebook-Präsenz aus Datenschutzgründen stillzulegen. Dagegen klagt das Amt nun. Das Bundespresseamt will dadurch „Rechtsklarheit für den Betrieb von Facebook-Seiten“ schaffen, wie eine Regierungssprecherin der Nachrichtenagentur AFP mitteilte. Das Amt ist demnach der Auffassung, dass allein Facebook als Plattform zuständig sei – und nicht die Regierung als Inhaberin der Seite. Kelber hatte das Bundespresseamt angewiesen innerhalb von vier Wochen den Betrieb der Facebook Fanpage der Bundesregierung einzustellen. Nach Kelbers Ansicht ist der Betrieb einer Fanpage auf Facebook wegen der „umfassenden Verarbeitung personenbezogener Daten“ nicht datenschutzkonform möglich.
Meldung bei Golem.de.
Pressemitteilung des BfDI
Schiedsvorschlag: Google soll 5,8 Millionen für Nutzung von Presseerzeugnissen zahlen
Google soll der Verwertungsgesellschaft Corint Media vorläufig 5,8 Millionen Euro für die Nutzung von Presseerzeugnissen zahlen. Dies hat die Schiedsstelle des Deutschen Patent- und Markenamtes entschieden. Die Zahlung bezieht sich auf den Zeitraum seit dem 7. Juni 2021. Corint Media hatte eine Zahlung in Höhe von 420 Millionen Euro gefordert. Google wiederum hatte für das Repertoire von Corint Media, das rund ein Drittel der deutschen Presseleistungsschutzrechte vereint, eine Zahlung von 3,2 Millionen Euro pro Jahr angeboten. Vertreter der Verwertungsgesellschaft werteten die Entscheidung trotz der vergleichsweise geringen Summe als Erfolg. Google selbst habe bis zuletzt bestritten, das Repertoire überhaupt zu nutzen und sich geweigert, für die Presseleistungsschutzrechte irgendeine vorläufige Vergütung zu zahlen.
Meldung bei Golem.de.
Verlagsbeschwerden über Google News Showcase
Bei der Medienanstalt Hamburg/Schleswig-Holstein sind seit Jahresbeginn über 40 Beschwerden gegen den Nachrichtendienst »Google News Showcase« eingegangen, wie Beck-Online meldet. Die Verlage bemängelten demnach, dass sie beim Zugang zum Dienst diskriminiert würden und die Zugangsbedingungen nicht offenlägen. Die Medienanstalt habe auf die Beschwerden hin nun zunächst Google um Sachverhaltsaufklärung gebeten.
Meldung bei Beck-Online.
EuGH-Generalanwalt zu Schufa-Scoring
Die Erstellung sogenannter Score-Werte für die Kreditwürdigkeit durch die Schufa verstößt nach Ansicht eines Generalanwalts am Europäischen Gerichtshof (EuGH) gegen die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Außerdem dürfe die Schufa Daten aus öffentlichen Verzeichnissen – wie die Register der Insolvenzgerichte – nicht länger speichern als das öffentliche Verzeichnis selbst, teilte der EuGH-Generalanwalt Priit Pikamäe in seinen Schlussanträgen in Luxemburg mit. Hintergrund sind Fälle aus Deutschland. Die Darstellungen der Generalanwälte sind für den EuGH jedoch nicht bindend.
Im ersten Rechtsstreit (Rechtssache C-634/21) befand der Generalanwalt nun, dass bereits die automatisierte Erstellung eines Wahrscheinlichkeitswerts über die Kreditwürdigkeit – der Score-Wert – eine verbotene automatische Entscheidung darstelle. Das gelte auch, wenn darauf aufbauend noch Dritte wie etwa Banken endgültig entschieden, ob eine Person kreditwürdig sei.
Im zweiten Fall (Rechtssachen C-26/22 und C-64/22) geht es um die Restschuldbefreiung nach einer Insolvenz. Die Insolvenzgerichte machen solche Informationen öffentlich, löschen sie aber nach einem halben Jahr. Die Schufa löscht solche Einträge in ihrem Register erst nach bis zu drei Jahren. Das ist nach Ansicht des EuGH-Generalanwalts rechtswidrig. Ziel der Restschuldbefreiung sei es, dass die Betreffenden sich wieder am Wirtschaftsleben beteiligen können, was durch eine lange Speicherung unterlaufen werde.
Meldung bei LTO.de.
GFF-Klage gegen Redaktionsdurchsuchung wegen Verlinkung
Die Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) geht mit dem Radio Dreyeckland gegen die Durchsuchung seiner Redaktionsräume vor. Anlass der Durchsuchungen im Januar war ein Artikel des Senders, in dem auf ein Archiv der linksunten.indymedia verlinkt wurde. Die Internetplattform war 2017 nach Vereinsrecht verboten worden. Die Staatsanwaltschaft Karlsruhe sah in dem Artikel eine strafbare Unterstützung einer verbotenen Vereinigung. Mit einer Beschwerden beim Landgericht Karlsruhe will die GFF ein Präzedenzurteil zum Schutz der Presse- und Rundfunkfreiheit erstreiten. Sollte das Landgericht die Durchsuchungen bestätigen, plant die GFF eine Verfassungsbeschwerde.
Pressemitteilung der GFF.
Meldung bei Netzpolitik.org.