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Wochenrückblick: Facebook Fanpage, Durchsetzung der DSGVO, TikTok-Verbot

+++ BfDI untersagt die Facebook Fanpage der Bundesregierung

+++ EU-Kommission plant bessere Rechtsdurchsetzung der DSGVO

+++ Ausschluss vom Polizeidienst nach Emoji in WhatsApp war rechtmäßig

+++ TikTok-Verbot bei der EU-Kommission

+++ Urheberrechtsverletzung durch Bilder mit Fototapete

+++ Cell Broadcast in Deutschland nun aktiv

BfDI untersagt die Facebook Fanpage der Bundesregierung
Der Bundesdatenschutzbeauftragte (BfDI) Ulrich Kelber untersagt den Betrieb der Facebook Fanpage der Bundesregierung. Vom Presse- und Informationsamt der Bundesregierung wurde gefordert, die Facebook-Fanpage binnen eines Monats abzustellen. Auch soll die Datenverarbeitung und Übermittlung an Meta seit mindestens dem 25. Mai 2018 rechtswidrig sein. Der BfDI spricht daher eine Verwarnung gem. Art 58 Abs. 2 lit. b) DSGVO aus. Nach Auffassung des Bundesdatenschutzbeauftragten sei ein datenschutzkonformer Betrieb derzeit nicht möglich. Damit reagierte Kelber auf einen jahrelangen Rechtstreit. Auch verwies er auf ein Kurzgutachten der Datenschutzaufsichtsbehörden. Das Bundespresseamt kann nun innerhalb eines Monats gegen den Bescheid klagen. Weitere Untersagungen könnten nun auch Bundesbehörden treffen.
Zur Pressemitteilung des BfDI.
Zur Nachricht auf lto.de.

EU-Kommission plant bessere Rechtsdurchsetzung der DSGVO
Die EU-Kommission kündigte die Harmonisierung der Verfahrensvorschriften zur Durchsetzung der DSGVO an. Die Zusammenarbeit zwischen den Datenschutzbehörden in grenzüberschreitenden Fällen solle verbessert werden. Dies sieht die Festlegung von Verfahrensfristen, die Bereitstellung von Instrumenten und Anforderungen zum Informationsaustausch vor. Auch sollen die Position der Beschwerdeführer im Verfahren gestärkt und die Anhörung von Betroffenen verbessert werden. Die Initiative soll im zweiten Quartal 2023 durchgeführt werden. In den letzten knapp fünf Jahren zeigten sich Unterschiede in der Gewährleistung der ordnungsgemäßen Durchsetzung der DSGVO. Einzelne Behörden wie z.B. der DPC in Irland verhängten teilweise niedrigere Bußgelder als von anderen Behörden gefordert. Auch dauerten die Verfahren oftmals sehr lang. Dieses führte oftmals zu einer unterschiedlichen Behandlung von Unternehmen in Europa.
Zur offiziellen Ankündigung der Kommission.
Zur Meldung auf heise.de.

Ausschluss vom Polizeidienst nach Emoji in WhatsApp war rechtmäßig
Der Ausschluss eines Polizsiten vom Dienst wegen eines bekräftigenden Emojis unter einem die NS-Zeit verherrlichendem Bild war rechtmäßig. Dies entschied das VG Magdeburg jüngst im Eilrechtsverfahren eines Polizeibeamten (VG Magdeburg, Beschl. v. 15.02.2023, Az. 5 B 17/23). Die Landespolizei hatte zuvor dem Polizeivollzugsbeamten die Weiterführung seiner Dienstgeschäfte untersagt. Auch hatte sie die charakterliche Eignung infrage gestellt. Zuvor sind in einem Disziplinarverfahren Chatverlaufe zutage gekommen. In einer WhatsApp Gruppe hatte der Polizist ein Bild mit dem Daumen-hoch-Emoji kommentiert. Das Bild zeigte einen Mann, der Adolf Hitler im Fernsehen verfolgte, während eine Frau nackt neben ihm lag. Das Bild war untertitelt mit „Es gibt Dinge, die einfach wichtiger sind …“. Bei diesem Chat handelte es sich nach Auffassung des Gerichts um einen mehr als geschmacklosen Witz. Die aktive Zustimmung durch das Emoji ließen Zweifel an der charakterlichen Eignung erkennen. Bis zur abschließenden Klärung des Sachverhalts kann der Behörde nicht zugemutet werden, dass er auf seinen Dienstposten im Bereich des Personenschutzes bleibt. Ansehen und die Autorität des Polizeiberufes würden ansonsten darunter leiden. Der Polizeibeamte ging gegen diese Maßnahme vor und unterlag nun vor Gericht.
Zur Pressemitteilung des Gerichts.
Zur Meldung auf lto.de.

TikTok-Verbot bei der EU-Kommission
Beschäftigte der EU-Kommission müssen die App TikTok von ihren Dienstgeräten löschen. Gleiches gilt bis zum 15. März für private Geräte, auf denen Apps der EU-Kommission installiert sind. Begründet wird dieses mit Sicherheitsbedenken zur App, die vom chinesischen ByteDance-Konzern betrieben wird. So wird befürchtet, dass der chinesische Staat sich hierüber Zugriff auf die Daten des Geräts verschaffen könnte. In den USA ist TikTok bereits an Schulen in einigen Bundesstaaten und in öffentlichen Stellen verboten. Die FDP forderte nun eine ähnliche Maßnahme für deutsche Bundesbehörden. 
Zur Meldung auf tagessschau.de.
Zur Meldung bei der faz.net.

Urheberrechtsverletzung durch Bilder mit Fototapete
Die Veröffentlichung von Wohnungsfotos im Internet im Internet kann eine Urheberrechtsverletzung darstellen, wenn dabei eine Fototapete sichtbar ist, die urheberrechtlich geschütztes Material zeigt. Wegen der Veröffentlichung ohne Zustimmtung des Urhebers ist eine Vermieterin zur Zahlung von Schadenseratz verurteilt worden (LG Köln, Urteil vom 18.08.2022, Az. 14 O 350/21). Geklagte hatte der Fotograf als Urheber der Tulpenfotos, die die Fototapete schmückten. Durch den Kauf der Tapete erwarb die Frau nicht das Recht zur Vervielfältigung und öffentlichen Zugänglichmachung im Internet. Auch würde nicht die Urheberrechtsausnahme der Abbildung als unwesentliches Beiwerk greifen. Die Fototapete sei eben kein unwesentliches Beiwerk. Sie mache einen wesentlichen Teil des zu Werbezwecken ins Internet eingestellten Lichtbildes aus. Daher hätte sich die Vermieterin über Zustimmung dieser Nutzung der Bilder informieren müssen.
Zum Urteil des LG Köln.
Zur Meldung auf heise.de.

Cell Broadcast in Deutschland nun aktiv
Das Warnsystem für Mobiltelefone, Cell Broadcast ist in Deutschland seit kurzem aktiv. Die deutschen Mobilfunkbetreiber teilten mit, diesen Dienst nun deutschlandweit scharfgeschaltet zu haben. Getestet wurde es zuletzt erfolgreich am deutschlandweiten „Warntag“ (https://warnung-der-bevoelkerung.de/). Mit Cell Broadcast sollen Besitzer von Handys mit einem speziellen Warntext über Katastrophen informiert werden, wie z.B. bei Unwetter. Der Ton zur Nachricht wird auch bei stummgeschalteten Geräten ausgegeben. Eine spezielle App muss nicht installiert werden. Das Mobiltelefon muss lediglich im Netz eingeloggt sein, d.h. darf sich nicht im „Flugmodus“ befinden.
Zur Meldung auf tagesschau.de.
Mehr zum Cell Broadcast.

, Telemedicus v. 26.02.2023, https://tlmd.in/-10842

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