+++ Köhler segnet BKA-Gesetz ab
+++ Facebook verklagt Power.com
+++ Mehr Geld für den Jugendschutz im Netz
+++ OLG-München findet Urheberrecht kompliziert und unübersichtlich
+++ Peter Boudgoust ist neuer ARD-Vorsitzender
+++ Zeitungsverlag Dumont zeigt Absichten an Übernahme der Berliner Zeitung
Köhler segnet BKA-Gesetz ab
Bundespräsident Köhler hat die umstrittene Novellierung des BKA-Gesetzes unterzeichnet. Damit konnten die Änderungen des Gesetzes bereits zum Jahreswechsel in Kraft treten. Ein Sprecher des Bundespräsidialamtes teilte mit, dass Köhler keine „durchgreifenden Bedenken“ gehabt habe, die ihn „an der Ausfertigung gehindert hätten“. Das BKA darf nun bei Terrorverdacht vorbeugend ermitteln und auch das Mittel der Online-Durchsuchung einsetzen.
Weitere Informationen bei Heise.
Facebook verklagt Power.com
Facebook hat Klage gegen Power.com erhoben. Das brasilianische Unternehmen bündelt die Inhalte verschiedener sozialer Netzwerke. Erforderlich ist hierfür, dass der Nutzer seine Zugangsdaten zum jeweiligen Netzwerk preisgibt. Der Vorteil für Nutzer verschiedener solcher Netzwerke besteht darin, dass er nur eine Webseite aufsuchen muss, um mit seinen Freunden zu kommunizieren. Der Nachteil für Netzwerkbetreiber wie Facebook: Die bei Facebook angezeigte Werbung wird umgangen, weshalb die Finanzierung des Netzwerks gefährdet werden könnte. Facebook stützt seine Klage auf den amerikanischen „Computer Fraud and Abuse Act“, sowie das Urheber- und das Markenrecht.
Mehr bei Heise.
Mehr Geld für den Jugendschutz im Netz
Dank Bemühungen des Landes Rheinland-Pfalz hat die Jugendministerkonferenz beschlossen, die Zentralstelle der Bundesländer für den Jugendschutz im Internet (jugendschutz.net) künftig mit 350.000 € zu unterstützen. Das sind 95.000 € mehr als bislang. Auch die Landesmedienanstalten verdoppelten ihre Zuwendungen auf 500.000 €. Durch das zusätzliche Geld sollen Kinder- und jugendgefährdende Inhalte besser aus dem Internet verbannt und über sie informiert werden.
Zur Meldung bei Heise.
OLG-München findet Urheberrecht kompliziert und unübersichtlich
Die Eltern einer 16jährigen Schülerin müssen wegen deren Urheberrechtsverletzungen im Internet nicht haften. Dies entschied das OLG München und hob damit das Urteil der Vorinstanz auf. Das Gericht erklärte: Das Urheberrecht sei „nach den ständig wechselnden Änderungen des Gesetzes derart kompliziert und unübersichtlich, dass von einem nicht auf Urheberrechtsfragen spezialisierten Mitbürger nicht erwartet werden kann, diese auch nur halbwegs richtig erläutern zu können“. Auch könne von den Eltern eine ständige Überwachung der Tochter nicht verlangt werden.
Zur Meldung bei Golem.
Peter Boudgoust ist neuer ARD-Vorsitzender
Seit dem 1. Januar hat die ARD einen neuen Chef: Peter Boudgoust, aktuell Intendant des SWR. Der 54jährige löst seinen Vorgänger Fritz Raff ab. Boudgoust sprach sich bereits für einige Änderungen aus: Zum Beispiel sollen Entscheidungsprozesse unter den einzelnen Rundfunkveranstaltern zügiger funktionieren und mehr Arbeitsteilung stattfinden: „Wir können uns nicht mehr leisten, dass jede Rundfunkanstalt alles macht. Wir müssen festlegen, wer ist Federführer für ein bestimmtes Thema.“ Außerdem möchte sich Boudgoust um ein besseres Verhältnis zwischen den Sendeanstalten und den Zeitungsverlagen bemühen.
Weitere Informationen beim dradio und beim Hamburger Abendblatt.
Zeitungsverlag Dumont zeigt Interesse an Übernahme der Berliner Zeitung
Wenngleich offizielle Stellungnahmen noch fehlen, so besteht in der Zeitungs- und Verlagswelt doch bereits das Gerücht: Der Kölner Zeitungsverlag soll Interesse daran zu haben, die Berliner Zeitung zu übernehmen. Das Berliner Verlagshaus des Investors David Montgomery hat infolge der Medienkrise mit hohen Schulden zu kämpfen. Da Dumont bereits Anteile an der Frankfurter Rundschau besitzt scheinen Synergieeffekte durch eine Übernahme denkbar, mit einem Stellenabbau wäre zu rechnen.
Weitere Informationen beim dradio.