+++ Facebook ändert Umgang mit parteinahen Nachrichtenseiten
+++ Datenabfragen: Berliner Datenschutzbeauftragte kritisiert Polizei
+++ BMJV veröffentlicht Gesetzentwurf zu elektronischen Wertpapieren
+++ Songtexte auf Google: Genius verliert in den USA
Facebook ändert Umgang mit parteinahen Nachrichtenseiten
Facebook behandelt künftig Nachrichtenseiten strenger, die von einer politischen Partei betrieben werden oder ihr nahestehen. Solche Seiten werden nicht mehr auf nicht mehr auf Facebook News gelistet; Werbung muss speziell gekennzeichnet sein und die Seiten können nicht mehr auf bestimmte Schnittstellen zugreifen. Facebook will damit gegen die Manipulation von Wahlen vorgehen. Facebook hat außerdem die Gemeinschaftsrichtlinien geändert und untersagt neuerdings u.a. das sog. „Blackfacing” und die Werbung mit „dubiosen“ Diätprodukten, wie es bei heise.de heißt.
Meldung bei heise.de.
Datenabfragen: Berliner Datenschutzbeauftragte kritisiert Polizei
Die Berliner Datenschutzbeauftragte Maja Smoltczyk beanstandet das Verhalten der Berliner Polizei bei der Aufklärung „fragwürdiger Abfragen“ in Polizeidatenbanken. In einer Pressemitteilung (PDF) kritisiert sie, dass die Polizei für nicht nachvollziehbare Datenabrufe bei Opfern von rechtsextremen Bedrohungen offenbar keine Begründung geliefert hat. Die Polizei rechtfertige dies mit Auskunftsverweigerungsrechten; die stünden der Polizei nach Ansicht der Datenschutzbeauftragten so pauschal aber gar nicht zu. Die lückenlose Aufklärung solcher Bedrohungen liege auch im Interesse von Polizeibehörden, die „derzeit aufgrund der sich häufenden Fälle von unrechtmäßigen Datenabfragen und Kontakten zum rechtsextremen Spektrum im Fokus der Öffentlichkeit stehen“, so Smoltczyk.
Zur Pressemitteilung der Berliner Datenschutzbeauftragten.
BMJV veröffentlicht Gesetzentwurf zu elektronischen Wertpapieren
Das Bundesjustizministerium hat einen Gesetzentwurf zur Einführung von elektronischen Wertpapieren veröffentlicht. Nach aktueller Rechtslage können Wertpapiere nur in einer Papierurkunde verbrieft sein. Künftig soll es auch elektronische Wertpapiere und Krypto-Wertpapiere geben. Damit die Verkehrsfähigkeit und der rechtssichere Erwerb gewährleistet sind, werden Eintragungen in zentrale und dezentrale Register auf Basis der Blockchain-Technologie möglich sein, so das BMJV.
Zur Pressemitteilung des BMJV und zum Referentenentwurf.
Die FAZ mit Reaktionen auf den Entwurf.
Songtexte auf Google: Genius verliert in den USA
Die Songtexte-Datenbank Genius.com kann Google nicht verbieten, Songtexte aus der Genius-Datenbank direkt auf der Google-Seite in einer Box anzuzeigen. Das hat das US-Bundesbezirksgericht in New York entschieden. Genius hätte allein aus dem Copyright an den Songlyrics vorgehen können – ist aber selbst kein Rechteinhaber. Das US-Copyright versperrt in diesem Fall die Möglichkeit, sich auf das Wettbewerbsrecht oder ungerechtfertigte Bereicherung einzelner US-Staaten zu berufen. Hintergrund ist eine Regelung im US-Copyright, die verhindern soll, dass Bundesstaaten unterschiedliche Schutzstandards im bundesweit einheitlichen US-Copyright schaffen. Im Gegensatz zur EU gibt es in den USA keinen Datenbankschutz, auf den Genius sich berufen könnte.
Mehr bei heise.de.