+++ EU-weite Datenverarbeitung: Europol-Verordnung in Kraft getreten
+++ Kündigungsbutton: Gesetz für faire Verbraucherverträge in Kraft
+++ EU-Verordnung über Märkte für Krypto-Vermögenswerte
+++ Urheberrrecht: Keine Vorabentscheidungsfrage bei der Veräußerung von Computern
+++ Ibiza-Video: Ermittlungen gegen mutmaßlichen Drahtzieher eingestellt
EU-weite Datenverarbeitung: Europol-Verordnung in Kraft getreten
Am Dienstag ist die EU-Europol-Verordnung (2016/794) in Kraft getreten, die die Kompetenzen des Europäischen Polizeiamtes zur Datenverarbeitung umfangreich erweitert. EuroPol sei nun in der Lage, „personenbezogene Daten ohne die Kategorisierung der betroffenen Person zu verarbeiten, solange und wann immer dies für die Unterstützung einer bestimmten laufenden strafrechtlichen Ermittlung erforderlich ist.“ Nationale Polizeidienste hatten die europäischen Kolleg:innen schon lange mit Ermittlungsdaten versorgt, für deren Verarbeitung es bisher an einer Grundlage mangelte. Diese Daten können jetzt durch die Verordnung ebenfalls verwendet werden. Kritiker:innen sprechen von einer rückwirkenden Legalisierung. Außerdem dürfe EuroPol personenbezogene Daten von Unternehmen wie Intermediären, Banken und Fluglinien entgegennehmen, aufbewahren und analysieren.
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Kündigungsbutton: Gesetz für faire Verbraucherverträge in Kraft
Seit 1. Juli müssen Verträge, die online abgeschlossen werden können, auch online gekündigt werden können – per Kündigungsschaltfläche. Dabei ist vorgeschrieben, dass die Schaltfläche mit einer eindeutigen Formulierung wie „Verträge hier kündigen“ deutlich gestaltet sein muss. Den Kündigungseingang muss das empfangende Unternehmen zeitnah bestätigen. Ausgenommen sind Verträge, die gesetzlich eine schriftliche Kündigung erfordern. Die Buttonlösung dient vor allem dem Verbraucher:innenschutz im Internet und ergänzt insoweit die „Kostenpflichtig bestellen“-Schaltflächen.
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EU-Verordnung über Märkte für Krypto-Vermögenswerte
EU-Parlament, Minsterrat und EU-Kommission haben sich grundsätzlich auf eine Verordnung über Märkte für Krypto-Vermögenswerte (MiCA) geeinigt. Adressaten sind Emittenten von Krypto-Vermögenswerten sowie Handelsplätze und Anbieter virtueller Geldbörsen (Wallets). Sie sollen zukünftig eine ausreichend liquide Reserve im Verhältnis 1:1 gegenüber den digitalen Werten vorhalten. Weiterhin sollen die Kryptowährungen von der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde (EBA) beaufsichtigt werden und demnach einen Sitz in der EU haben müssen. Auch Informationen über den Umwelt- und Klima-Fußabdruck der Krypto-Assets müssen offengelegt werden. Inhaber:innen von Krypto-Werten sollen jederzeit und kostenlos einen Anspruch auf Umtausch erhalten. Schließlich sollen Transaktionen ein Tageslimit erhalten können. In die Verordnung werden große Erwartungen als Standardsetzer gestellt.
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Urheberrrecht: Keine Vorabentscheidungsfrage bei der Veräußerung von Computern
Der BGH durfte eine Frage nach einer urheberrechtlichen Vergütungspflicht entscheiden, ohne die Sache zunächste zur Auslegung dem EuGH vorzulegen. Das hat das BVerfG entschieden. Das Recht auf den gesetzlichen Richter aus Art. 101 Abs. 1 S. 2 GG sei nicht verletzt. Der BGH habe geprüft, ob er zunächst vorlegen müsse und den Vorgaben des EuGH zur Durchführung eines Vorabentscheidungsverfahrens entsprochen. Die urheberrechtliche Frage sei schon vom EuGH geklärt worden. Konkret entschied sich der BGH gegen eine urheberrechtliche Vergütungspflicht von Computern, wenn diese direkt an gewerbliche Endkunden veräußert werden.
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Zur Mitteiliung des BVerfG.
Ibiza-Video: Keine strafrechtlichen Folgen für mutmaßlichen Drahtzieher
Die Ermittlungen gegen den mutmaßlichen Urheber des sogenannten Ibiza-Videos wurden aus Beweisgründen und unter Hinweis auf eine andere Verurteilung eingestellt. Dem Privatdetektiv wurde der Verdacht der Täuschung, Urkundenfälschung und Missbrauch von Tonaufnahmen- oder Abhörgeräten vorgeworfen. Das 2019 veröffentlichte Video zeigte den damaligen FPÖ-Vizekanzler Strache in einem Gespräch mit einer vermeintlichen russischen Oligarchen-Nichte. Die Veröffentlichung führte zum Rücktritt Straches und dem Bruch der damaligen ÖVP-FPÖ-Koalition.
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