+++ BVerfG zu Wahlwerbung von rechtsextremen Parteien
+++ LG Leipzig: AfD-Wahlplakat mit Foto von der Wende untersagt
+++ DSGVO-Bußgeld gegenüber Internetbank N26 verhängt
+++ VG Köln: Wahl-O-Mat vorübergehend offline
+++ Nutzerbewertungen: BKartA leitet dritte Sektoruntersuchung ein
BVerfG zu Wahlwerbung von rechtsextremen Parteien
Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat diese Woche mehrfach über Werbung durch rechtsextreme Parteien entschieden. In einer ersten Entscheidung ging es um die Verfügungen zweier ostdeutscher Städte gegenüber den Parteien NPD und „der III. Weg“, bestimmte Wahlplakate mit fremdenfeindlichen Inhalten abzunehmen. Die jeweiligen Anträge der Parteien auf Erlass einer einstweiligen Anordnung lehnte das Gericht ab. Demgegenüber ordnete das Gericht gegenüber dem Unternehmen Facebook an, bis zum amtlichen Ergebnis der Europawahl die Seite der Partei „der III. Weg“ zu entsperren. Zuvor hatte Facebook die Seite wegen Hassrede gesperrt, wogegen die Partei erfolglos Eilrechtsschutz begehrte. Entscheidungen des BVerfG über einstweilige Anordnungen treffen keine Aussage über die Verfassungsbeschwerde der Hauptsache, sondern ergehen lediglich aufgrund einer Abwägung und der möglichen Nachteile für den Antragsteller. Aufgrund der unmittelbar anstehenden Europawahl bestehe jedoch eine besondere Dringlichkeit für alle Parteien, sich der Öffentlichkeit präsentieren zu können.
Zum Streit über die fremdenfeindlichen Wahlplakate bei spiegel.de.
Zur Meldung des BVerfG über die Entsperrung der Facebook-Seite.
LG Leipzig: AfD-Wahlplakat mit Foto von der Wende untersagt
Das LG Leipzig hat der örtlichen AfD mit einstweiliger Verfügung untersagt, ein Foto von Friedrich Gahlbeck für eigene Wahlwerbung zu verwenden. Das Bild dokumentiert eine große Versammlung im Jahr 1989 im Zusammenhang mit der friedlichen Wende. Das Gericht schloss sich der Argumentation der Witwe Gahlbecks an. Diese sah in der Verwendung die Interessen ihres Mannes beeinträchtigt. Zudem wurde der Fotograf nicht mit seinem Namen genannt. Die Entscheidung ist nur vorläufig, sofern sich die AfD erfolgreich im Hauptsacheverfahren hiergegen wehren können sollte. Auf eine außergerichtliche Abmahnung hatte die Partei nicht reagiert.
Zur Meldung auf welt.de.
DSGVO-Bußgeld gegenüber Internetbank N26 verhängt
Die Berliner Datenschutzbeauftragte hat ein Bußgeld in Höhe von 50.000 € gegenüber dem Bank-Startup N26 verhängt. Dies berichtete der Tagesspiegel diese Woche ausführlich. Demnach habe das Unternehmen personenbezogene Daten ehemaliger Kunden in einer Art „scharzen Liste” gespeichert. Dies ist jedoch außerhalb eines begründeten Geldwäscheverdachts nicht erlaubt.
Zum Bericht des Tagesspiegels.
VG Köln: Wahl-O-Mat vorübergehend offline
Eine weitere einstweilige Entscheidung erging durch das VG Köln gegenüber der Bundeszentrale für politische Bildung (BPB), der das Angebot des Wahl-O-Mat einstweilig untersagt wurde. Hintergrund ist ein Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung durch die Partei VOLT. Diese sah sich auf dem von der BPB angebotenen Wahl-O-Mat gegenüber den anderen Parteien nicht chancengleich dargestellt. Dort haben die Nutzer die Möglichkeit, bis zu acht Parteien unmittelbar miteinander zu vergleichen. Da hierbei üblicherweise nur die größeren Parteien durch Nutzer einbezogen würden, benachteilige dies die kleineren Parteien. VOLT und die BPB einigten sich dennoch darauf, dass die Seite vorläufig noch in der ursprünglichen Fassung online stehen dürfe, jedoch zur nächsten Wahl geändert werden solle.
Zur Meldung bei t3n.de.
Nutzerbewertungen: BKartA leitet dritte Sektoruntersuchung ein
Das BKartA hat eine Sektoruntersuchung eingeleitet, mit der es mögliche erhebliche, dauerhafte oder wiederholte Verstöße gegen verbraucherrechtliche Vorschriften im Rahmen von Nutzerbewertungen untersucht. Dies geht aus einer Pressemitteilung hervor, die die Behörde diese Woche veröffentlicht hat. Demnach gäbe es Anlasspunkte, dass eine Vielzahl an Bewertungen im Internet gekauft oder automatisch erstellt seien und keine echte Nutzererfahrung wiedergeben. Die Sektoruntersuchung richtet sich nicht gegen ein bestimmtes Unternehmen, sondern soll der Behörde lediglich abstraktes Wissen verschaffen. Sie steht in einem Zusammenhang mit einer verstärkten Berücksichtigung des Verbraucherrechts im Kartellrecht und wurde 2017 neu eingeführt. Eine erste Sektoruntersuchung beschäftigte sich mit Internet-Vergelichsportalen, eine zweite mit dem Thema Smart-TVs läuft noch.
Zur Pressemitteilung der Behörde.